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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Situation (ehemaliger) afghanischer Ortskräfte

(insgesamt 5 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

28.06.2021

Antwortdauer

17 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/3064511.06.2021

Situation (ehemaliger) afghanischer Ortskräfte

der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Dr. Christopher Gohl, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Gero Clemens Hocker, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Lukas Köhler, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Dr. Jürgen Martens, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Sicherheit (ehemaliger) afghanischer Ortskräfte, die für deutsche Bundesministerien und ihre Durchführungsorganisationen arbeiten oder gearbeitet haben, ist nach wie vor gefährdet. Sie und ihre Familienangehörigen müssen mit Repressalien bis hin zu körperlichen Angriffen auf Leib und Leben durch die Taliban rechnen, weil ihr Einsatz für Deutschland als Verrat gilt. Es ist davon auszugehen, dass sich die Sicherheitslage zum Herbst dieses Jahres mit dem vollständigen Abzug internationaler Streitkräfte noch verschärfen wird (https://www.tagesschau.de/inland/afghanistan-969.html; https://www.rbb24.de/studiofrankfurt/panorama/2021/05/bundeswehr-afghanistan-ortskraefte-helfer-kramp-karrenbauer.html; https://staging.up.welt.de/politik/deutschland/plus230416453/Truppenabzug-aus-Afghanistan-Sorge-vor-der-naechsten-Fluechtlingskrise.html). Die individuelle Gefährdungslage variiert je nach Tätigkeit und Aufenthaltsort teilweise erheblich. Aktuell werden (ehemalige) afghanische Ortskräfte über ein Informationsblatt über ihre Handlungsmöglichkeiten unterrichtet. Eine individuelle und unabhängige Rechtsberatung findet soweit ersichtlich nicht statt. Gefährdungsanzeigen, die das Prüfverfahren deutscher Behörden vor Ort auslösen und das Ziel haben, eine Einreisemöglichkeit nach Deutschland zu erwirken, können nur Personen stellen, die für staatliche Einheiten arbeiten oder in den letzten zwei Jahren gearbeitet haben (Antwort auf die Schriftliche Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 19/29166). Für (ehemalige) Angestellte deutscher Unternehmen gelten die Regelungen laut Information des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat nicht (Regierungspressekonferenz mit Steffen Seibert und den Sprechern der Bundesministerien vom 26. Mai 2021, https://www.youtube.com/watch?v=1lbVhmS33nk&t=3099s).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen28

1

Wie, und durch welche Verfahren vor Ort ist die individuelle Beratung der (ehemaligen) afghanischen Ortkräfte und ihrer Familienangehörigen gewährleistet?

2

Wie, und über welche Stellen werden die (Rechtsberatungs-)Angebote (ehemaliger) deutscher Arbeitgeber kommuniziert?

3

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine unabhängige (kostenfreie) und individuelle Rechtsberatung zu erhalten?

4

Wo, und durch wen werden die Beratungen vor Ort durchgeführt?

5

Wie läuft die Beratung in Pandemiezeiten ab?

6

Nach welchen Vorgaben werden die Beratungen durchgeführt?

7

Wie viele Beratungen sind seit Beginn der Pandemie vor Ort mit welchem Ergebnis durchgeführt worden (bitte nach Ort, Monat und Ergebnis aufschlüsseln)?

8

Wie, und in welcher Form sind Nichtregierungsorganisationen in die Beratungen eingebunden?

9

Wie, und in welcher Form können beratungsbedürftige Menschen auf eine individuelle und unabhängige Rechtsberatung durch nichtöffentliche Stellen, insbesondere durch Rechtsanwälte, zurückgreifen, und welche Kosten müssen sie dafür einkalkulieren?

10

Nach welchen Kriterien erfolgt die Gefährdungsanalyse, und wo werden diese veröffentlicht?

11

Aus welchen Gründen ist die Gefährdungsanzeige an das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses innerhalb der letzten zwei Jahre geknüpft?

12

Wie, und durch wen erhalten Personen und ihre Familienangehörigen Schutz, deren Arbeitszeit für deutsche Behörden länger zurückliegt?

13

Welchen Rechtsschutz gibt es gegen „nicht statthafte“ Hilfegesuche?

14

Wann endet die „Nachsorgepflicht“ deutscher auch nichtstaatlicher Arbeitgeber für ihre ehemaligen Angestellten und ihrer Familienangehörigen (vgl. https://verfassungsblog.de/mehr-als-nur-empfundene-verpflichtung; https://www.sueddeutsche.de/politik/afghanistan-kramp-karrenbauer-mitarbeiter-deutschland-1.5267822)?

15

Wie weit, bzw. bis zu welchem Grad der Verwandtschaft erstreckt sich der persönliche Schutzbereich der „Nachsorgepflicht“, und welche Kriterien werden diesem nach welchen (auch internationalen) Vorgaben zugrunde gelegt?

16

Was geschieht mit Personen, deren individuelle Gefährdungssituation eine Ausreise nach Deutschland (noch) nicht rechtfertigt?

17

Wie hat sich die Personenzahl derjenigen Menschen, deren Aufnahmegesuch abgelehnt wurde, seit Beginn der Pandemie entwickelt (bitte nach Monat und Ort aufschlüsseln)?

18

Wie viele Menschen sind im Durschnitt pro Aufnahmegesuch (inklusive Familienangehörige) betroffen (bitte nach Datum der Antragstellung seit Beginn der Pandemie aufschlüsseln)?

19

Wie, und durch wen werden (ehemalige) afghanische Ortkräfte und ihre Familien vor Ort (weiter) betreut und ggf. beschützt, beispielsweise durch eine Inobhutnahme oder andere Maßnahmen (beispielsweise Hilfen beim Wegzug an einen anderen Ort)?

20

Welche Unterstützungsleistungen (Sach- und Finanzleistungen) stehen diesem Personenkreis durch nichtstaatliche Organisationen zur Verfügung?

Wie werden diese Hilfsangebote nach Kenntnis der Bundesregierung angenommen, und welchen Verbesserungsbedarf gibt es aus Sicht der betroffenen Personen und den Nichtregierungsorganisationen?

21

Wie wird die Sicherheit derjenigen Menschen gewährleistet, die für deutsche (private) Firmen in Afghanistan als Angestellte oder sonstige Vertragspartner im Einsatz waren?

22

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit (ehemalige) Angestellte eine erneute Prüfung ihrer Gefährdungslage verlangen können?

23

Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit ein Aufnahmeersuchen erfolgreich ist?

24

Wie viele Verfahren sind mit welchem Ergebnis seit Beginn der Pandemie geführt worden (bitte nach staatlicher Stelle, Ort und Monat aufschlüsseln)?

25

An welchen rechtsstaatlichen Parametern orientieren sich das Aufnahmeverfahren- bzw. andere Unterstützungshilfen für (ehemalige) afghanische Ortskräfte?

26

Welche Rechtsbehelfe gibt es gegen Ablehnungsbescheide, wie sind sie ausgestaltet, und gegenüber welcher Stelle müssen sie geltend gemacht werden?

27

Gibt es eine Beratungs- und/oder Prozesskostenhilfe, und wie ist sie geregelt?

28

Wie ist sichergestellt, dass beratungsbedürftige Personen durch An- und Abreisetätigkeit zu den Beratungsstellen nicht an Leib und Leben gefährdet werden?

Berlin, den 9. Juni 2021

Christian Lindner und Fraktion

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