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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Schutz vor nichtkooperierenden Drohnen

(insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

24.06.2021

Antwortdauer

13 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/3065411.06.2021

Schutz vor nichtkooperierenden Drohnen

der Abgeordneten Katharina Willkomm, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Dr. Christopher Gohl, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Gero Clemens Hocker, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Lukas Köhler, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Matthias Nölke, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Besteht aus Sicht der Bundesregierung gesetzgeberischer Handlungsbedarf auf Bundes- oder Landesebene bezüglich der Nutzung von Drohnen durch Kommunen in Bezug auf die nachfolgenden Punkte

  • notwendiger richterlicher Beschluss und/oder Ankündigungspflicht, wenn zum Beispiel Baubehörden Drohnen über Privatgrundstücke fliegen lassen wollen, damit die Bürgerinnen und Bürger sich effektiv gegen den Grundrechtseingriff wehren können?
  • Wie wird mit den gewonnenen Daten umgegangen?
  • Wie werden die gewonnenen Daten gespeichert?
  • Wann werden die gewonnenen Daten vernichtet?
  • Wie wird der Einsatz im Bereich Kritischer Infrastrukturen durch verfahrensspezifische IT-Sicherheitskonzepte geregelt ?
  • Wie ist mit personenbezogenen Daten umzugehen, die die Kommune (als „Beifang“) durch die Verwendung hochauflösender Kameras erhält?

2. Welchen gesetzgeberischen Handlungsbedarf erkennt die Bundesregierung bezüglich der in den Fragen 1a bis 1f aufgeworfenen Aspekte, und bis wann kommt sie diesem gegebenenfalls nach?

3. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zuständigkeit bei der Abwehr von Flügen nichtkooperierender Drohnen vorgesehen oder geregelt?

4. Welche gesetzgeberischen Maßnahmen müssen aus Sicht der Bundesregierung für die kommunale Ebene auf der Bundes- und/oder Landesebene geschaffen werden, um Angriffe auf Kritische Infrastrukturen abzuwehren und rechtswidrigen Drohnenflügen durch Private oder kriminelle Organisationen durch nichtkooperierende Drohnen zu begegnen?

5. Welche organisatorischen Vorkehrungen sind aus Sicht der Bundesregierung für die Exekutiven auf allen Ebenen notwendig, um vor Ort auf nichtkooperierende Drohnen angemessen reagieren zu können?

6. Welche Ergebnisse hat die bis zum 14. April 2021 durchgeführte Onlineuntersuchung des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) zu unkooperativen Drohnen gebracht (https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/BBK/DE/2021/03/Online_Umfrage_zum_Einsatz_von_Drohnen_im_BevS.html)?

7. Bestätigt die Bundesregierung, dass der Evaluierungsbericht des BBK für die Empfehlungen für Gemeinsame Regelungen zum Einsatz von Drohnen im Bevölkerungsschutz nicht vor Ende 2022 veröffentlicht wird?

Fragen7

1

Besteht aus Sicht der Bundesregierung gesetzgeberischer Handlungsbedarf auf Bundes- oder Landesebene bezüglich der Nutzung von Drohnen durch Kommunen in Bezug auf die nachfolgenden Punkte

a) notwendiger richterlicher Beschluss und/oder Ankündigungspflicht, wenn zum Beispiel Baubehörden Drohnen über Privatgrundstücke fliegen lassen wollen, damit die Bürgerinnen und Bürger sich effektiv gegen den Grundrechtseingriff wehren können?

b) Wie wird mit den gewonnenen Daten umgegangen?

c) Wie werden die gewonnenen Daten gespeichert?

d) Wann werden die gewonnenen Daten vernichtet?

e) Wie wird der Einsatz im Bereich Kritischer Infrastrukturen durch verfahrensspezifische IT-Sicherheitskonzepte geregelt ?

f) Wie ist mit personenbezogenen Daten umzugehen, die die Kommune (als „Beifang“) durch die Verwendung hochauflösender Kameras erhält?

2

Welchen gesetzgeberischen Handlungsbedarf erkennt die Bundesregierung bezüglich der in den Fragen 1a bis 1f aufgeworfenen Aspekte, und bis wann kommt sie diesem gegebenenfalls nach?

3

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zuständigkeit bei der Abwehr von Flügen nichtkooperierender Drohnen vorgesehen oder geregelt?

4

Welche gesetzgeberischen Maßnahmen müssen aus Sicht der Bundesregierung für die kommunale Ebene auf der Bundes- und/oder Landesebene geschaffen werden, um Angriffe auf Kritische Infrastrukturen abzuwehren und rechtswidrigen Drohnenflügen durch Private oder kriminelle Organisationen durch nichtkooperierende Drohnen zu begegnen?

5

Welche organisatorischen Vorkehrungen sind aus Sicht der Bundesregierung für die Exekutiven auf allen Ebenen notwendig, um vor Ort auf nichtkooperierende Drohnen angemessen reagieren zu können?

6

Welche Ergebnisse hat die bis zum 14. April 2021 durchgeführte Onlineuntersuchung des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) zu unkooperativen Drohnen gebracht (https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/BBK/DE/2021/03/Online_Umfrage_zum_Einsatz_von_Drohnen_im_BevS.html)?

7

Bestätigt die Bundesregierung, dass der Evaluierungsbericht des BBK für die Empfehlungen für Gemeinsame Regelungen zum Einsatz von Drohnen im Bevölkerungsschutz nicht vor Ende 2022 veröffentlicht wird?

Berlin, den 9. Juni 2021

Christian Lindner und Fraktion

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