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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Förderung des Schießsports

(insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

28.06.2021

Antwortdauer

17 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/3066311.06.2021

Förderung des Schießsports

der Abgeordneten Konstantin Kuhle, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Dr. Christopher Gohl, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Michael Georg Link, Till Mansmann, Alexander Müller, Frank Müller-Rosentritt, Bernd Reuther, Frank Sitta und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

In Deutschland existieren mehr als 14 000 Schützenvereine. Über 1,4 Millionen Bürgerinnen und Bürger sind als Sportschützinnen und Sportschützen aktiv (vgl. https://www.dsb.de/der-verband; letzter Aufruf 14. Mai 2021). Der Schießsport hat in Deutschland eine jahrhundertealte Tradition, die in Vereinen und Verbänden gelebt und getragen wird. Gerade im ländlichen Raum spielen Schützenvereine auch eine wichtige soziale und kulturelle Rolle.

Neben dem Breitensport ist auch der Leistungssport in diesem Bereich von großer Bedeutung. So ist das sportliche Schießen in der Geschichte der modernen Olympischen Spiele mit wenigen Ausnahmen immer eine bedeutende Disziplin gewesen. Athletinnen und Athleten wie Barbara Engleder, Monika Karsch und Christian Reitz haben zuletzt bei den Olympischen Sommerspielen im Jahr 2016 für Deutschland Medaillen gewonnen. Diese Erfolge zeigen, dass sportliches Schießen auf Spitzenniveau in Deutschland möglich ist.

Das Waffengesetz (WaffG) bestimmt in § 27 Absatz 3, dass Kinder erst ab dem zwölften Lebensjahr mit Luftgewehr bzw. Luftpistole trainieren dürfen. Ein Training mit Kleinkaliberwaffen ist erst ab dem 14. Lebensjahr möglich. Dabei hat der Gesetzgeber durchaus erkannt, dass diese Altersgrenzen zu hoch sind, um den Schießsport bereits frühzeitig zu betreiben. In § 27 Absatz 4 WaffG hat er deshalb eine Ausnahmemöglichkeit für den Leistungssport vorgesehen. Für die Beantragung ist jedoch eine ärztliche Bescheinigung der geistigen und körperlichen Eignung notwendig. Diese Hürde ist besonders nach Ansicht der Fragesteller deshalb problematisch, da es gerade die Zeit zwischen dem achten und zwölften Lebensjahr ist, in der sich Kinder für einen Sport entscheiden, den sie dann häufig ihr Leben lang betreiben. Ein Einstieg in den Leistungssport ist im fortgeschrittenen Alter meist nicht mehr möglich. § 27 WaffG beschränkt nach Ansicht der Fragesteller die Nachwuchsgewinnung der Vereine daher erheblich.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Welche Mittel der Sportförderung sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren in den Schießsport in Deutschland geflossen?

a) Welche Sportförderung erhielten Vereine, die Schießsport betreiben (bitte nach Jahr und Bundesland sowie Bundes- und Landesmitteln aufschlüsseln)?

b) Welche Voraussetzungen müssen gewährleistet sein, damit ein Verein, der Schießsport betreibt, eine entsprechende Förderung durch Bundesmittel erhält?

c) Welche Mittel der Sportförderung erhielten Sportlerinnen und Sportler, die Schießsport als Leistungssport betrieben?

d) Welche Mittel der Sportförderung richten sich insbesondere an den Jugendschießsport (bitte nach Jahr und Bundesland aufschlüsseln)?

2

Mit welchen Mitteln fördert der Bund derzeit Schießsportanlagen in Deutschland (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?

Welche Voraussetzungen müssen diese Anlagen erfüllen, um sich für eine entsprechende Förderung zu qualifizieren?

3

Mit welchen Mitteln fördert der Bund die Teilnahme von Sportlerinnen und Sportlern aus Schießsportdisziplinen bei den kommenden Olympischen Spielen?

Mit welchen Mitteln hat der Bund die Teilnahme von Sportlerinnen und Sportlern aus Schießsportdisziplinen an den Olympischen Spielen 2016 gefördert?

Mit welchen Mitteln hat der Bund die Teilnahme von Sportlerinnen und Sportlern aus allen Disziplinen an den Olympischen Spielen 2016 gefördert?

4

Wie viele Sportsoldatinnen und Sportsoldaten bzw. Leistungssportlerinnen und Leistungssportler, die bei weiteren Bundesbehörden angestellt bzw. verbeamtet sind, treten in Disziplinen des Schießsports an?

Wie viele entsprechend sportgeförderte Personen gibt es insgesamt?

5

Wie gedenkt die Bundesregierung, den Jugendschießsport zukünftig zu stärken und zu fördern?

6

Welche Bedeutung kommt aus Sicht der Bundesregierung § 27 WaffG bei der Gestaltung des Kinder- und Jugendsports im Bereich des Schießsports zu?

Stimmt die Bundesregierung aufbauend auf ihren Erkenntnissen der Ansicht der Fragesteller zu, dass die Altersbegrenzung für den Einstieg in das sportliche Schießen ein Hemmnis bei der Nachwuchsgewinnung durch die Vereine ist?

Falls ja, welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um die Vereine bei der Nachwuchsgewinnung zu unterstützen?

7

Wie vielen Kindern ist nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren eine Ausnahmegenehmigung für das frühzeitliche Training im Schießsport nach § 27 Absatz 4 WaffG erteilt worden (bitte nach Jahr und Bundesland aufschlüsseln)?

8

Welche Auswirkungen hat(te) § 27 WaffG auf die Potenzialanalyse der olympischen Sommersportverbände 2019 für den Deutschen Schützenbund e. V. aus Sicht der Bundesregierung?

9

Welche Auswirkungen hat § 27 WaffG auf die folgende Potenzialanalyse der olympischen Sommersportverbände 2019 und die darin zu bewertenden Attribute für den Deutschen Schützenbund aus Sicht der Bundesregierung?

10

Welche Auswirkungen hat § 27 WaffG auf die Trainings- und Wettkampforganisation der Bundeskader des Deutschen Schützenbundes e. V. aus Sicht der Bundesregierung?

11

Wie bewertet die Bundesregierung die Platzierung des Deutschen Schützenbundes e. V. bei der Potenzialanalyse der olympischen Sommersportverbände 2019 unter § 27 WaffG?

Berlin, den 2. Juni 2021

Christian Lindner und Fraktion

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