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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Anerkennung non-formaler und informeller Bildung im DQR

(insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

30.06.2021

Antwortdauer

15 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/3071615.06.2021

Anerkennung non-formaler und informeller Bildung im Deutschen Qualifikationsrahmen

der Abgeordneten Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Katja Suding, Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Peter Heidt, Dr. Thomas Sattelberger, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Dr. Christopher Gohl, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Torsten Herbst, Dr. Gero Clemens Hocker, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Lukas Köhler, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Dr. Martin Neumann, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Stephan Thomae, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) beschreibt auf acht Niveaus fachliche und personale Kompetenzen, an denen sich die Einordnung der Qualifikationen orientiert, die in der allgemeinen, der Hochschulbildung und der beruflichen Bildung erworben werden. Es soll dabei nicht um isolierte Kenntnisse und Fertigkeiten gehen, sondern um die Fähigkeit und Bereitschaft zu fachlich fundiertem und verantwortlichem Handeln (vgl. https://www.dqr.de/content/2314.php). Das Ziel des DQR ist es, alle schulischen, akademischen und beruflichen, aber auch auf anderen Wegen erworbene Qualifikationen abzubilden und so einen Rahmen für das lebenslange Lernen zu entwickeln (vgl. https://www.dqr.de/content/2360.php). Dem DQR sollen grundsätzlich nicht nur formale Qualifikationen zugeordnet werden können, also Qualifikationen, deren Rechtsgrundlagen durch eine staatliche bzw. hoheitlich handelnde öffentlichrechtliche Institution geregelt sind (z. B. Prüfungsordnung, Ausbildungsordnung), sondern auch nichtformale Qualifikationen (vgl. https://www.dqr.de/content/60.php).

Bereits Ende 2013 sollten die Ergebnisse und Vorschläge einer Expertenarbeitsgruppe vorliegen, die sich mit Kriterien und Vorgehensweisen in Bereichen des non-formalen Lernens beschäftigte. Die Möglichkeit der Antragstellung für die Zuordnung von Qualifikationen aus dem non-formalen Bereich sollten voraussichtlich 2014 beginnen können (vgl. https://www.dqr.de/media/content/DQR_Handbuch_01_08_2013.pdf, S. 42). Doch bis heute gibt es kein Zuordnungsverfahren für non-formale und informelle Bildung (vgl. https://www.dqr.de/content/2445.php).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der non-formalen und informellen Bildung im deutschen Bildungssystem zu?

2

Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung Anbieter und Rezipienten non-formaler und informeller Bildung?

3

Welche Bedeutung bei der Verbreitung von und der Teilnahme an nonformalen und informellen Bildungsangeboten hat nach Kenntnis der Bundesregierung

a) die formelle Anerkennung von Qualifikationen, Kompetenzen und Zertifikaten, die bei den Bildungsangeboten erworben werden,

b) die Vergleichbarkeit mit Abschlüssen und Qualifikationen in Europa und die damit einhergehende Mobilität von Lernenden und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern?

4

Warum wurde bisher nach Kenntnis der Bundesregierung kein Verfahren zur Zuordnung von non-formalen und informellen Bildungsangeboten in den DQR geschaffen?

5

Hat die Bundesregierung einen konkreten Zeitplan zur Schaffung eines Verfahrens zur Zuordnung von non-formalen und informellen Bildungsangeboten in den DQR, und wenn ja, welche Schritte sieht dieser Zeitplan vor (bitte die Maßnahmen und den vorgesehenen Zeitpunkt nennen)?

6

Ab wann sollen nach Kenntnis der Bundesregierung Anträge zur Zuordnung von nicht-formalen Qualifikationen, welche im DQR-Handbuch für 2014 angekündigt waren (https://www.dqr.de/media/content/DQR_Handbuch_01_08_2013.pdf, S. 42), gestellt werden können?

7

Welche Institutionen könnten nach Auffassung der Bundesregierung die Prüfung der Zuordnung non-formaler und informeller Bildung in den DQR perspektivisch übernehmen?

8

Was hat die Bundesregierung seit Implementierung des DQR unternommen, um Angebote non-formaler und informeller Bildung dem DQR zuordnen zu können (bitte nach Art der Maßnahme, Jahr der Maßnahme und Ergebnis der Maßnahme aufschlüsseln)?

9

Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse der „Expertenarbeitsgruppe zur Zuordnung von Ergebnissen nicht-formalen Lernens zum Deutschen Qualifikationsrahmen“ (https://www.dqr.de/media/content/DQR_Empfehlungen_AG_nicht-formales%20Lernen_Stand_2014_02_27.pdf)?

10

Welche Empfehlungen der Expertenarbeitsgruppe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung umgesetzt (bitte mit Beschreibung) oder nicht umgesetzt (bitte mit Begründung)?

11

Zu welchen Ergebnissen kam die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung eingesetzte Arbeitsgruppe zum Thema „Validierung von nonformalen und informellen Kompetenzen“ (https://www.dqr.de/content/2360.php)?

12

Wie lange dauerte und dauert nach Kenntnis der Bundesregierung der Prozess zur Zuordnung von Bildungsleistungen in den DQR seit dessen Implementierung bei

a) formaler Bildung (Schule, Berufsbildung, Hochschulen),

b) non-formaler und informeller Bildung?

13

Hat die Bundesregierung Regelungen zur Validierung des non-formalen und informellen Lernens wie von der Europäischen Kommission empfohlen (https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2012:398:0001:0005:DE:PDF) bis 2018 implementiert?

a) Wenn nein, weshalb nicht, und bis wann will die Bundesregierung diese implementieren?

b) Wenn ja, auf welcher Grundlage sind die Regelungen entstanden?

14

Hat die Bundesregierung Kenntnis über den Umsetzungsstand zur Anerkennung non-formalen und informellen Lernens in anderen europäischen Staaten in deren nationalen Qualifikationsrahmen (NQR), und wenn ja, welche?

15

Steht die Bundesregierung im Austausch mit den anderen europäischen Staaten zur Anerkennung von non-formalem und informellem Lernen in nationale Qualifikationsrahmen und zu möglichen Best-Practice-Beispielen, und in welcher Form findet dieser Austausch statt?

16

Welche Konsequenzen oder Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Aufforderung des Rates der Europäischen Union vom Juni 2020, „den Ausbau früher erworbener Kenntnisse und ein System des lebenslangen Lernens zu unterstützen und im Rahmen des Ausbildungssystems für den Sport das Lernergebniskonzept, das sich auf die Ziele der nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) und des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) stützt, zu fördern und gegebenenfalls die Qualifikationen für die Trainertätigkeit in die NQR unter Verweis auf den EQR einzubeziehen“ (vgl. https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-8575-2020-INIT/de/pdf)?

17

Welche Konsequenzen oder Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass in 13 europäischen Staaten eine Anerkennung von non-formalem Lernen in Form der Sporttrainerinnen- und Sporttrainerausbildung möglich ist, in Deutschland jedoch nicht (https://op.europa.eu/de/publication-detail/-/publication/8f28e3a0-6f11-11ea-b735-01aa75ed71a1/language-en/format-PDF/source-122536616, S. 31)?

Berlin, den 9. Juni 2021

Christian Lindner und Fraktion

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