Bilanzierung Breitbandanschluss deutscher Schulen
der Abgeordneten Katja Suding, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Peter Heidt, Dr. Thomas Sattelberger, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Dr. Christopher Gohl, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Gero Clemens Hocker, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Lukas Köhler, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Linda Teuteberg, Stephan Thomae, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Der Zugang zum Internet mit einem Breitbandanschluss ist heute eine wesentliche Voraussetzung für die Teilhabe innerhalb der Gesellschaft und für das unabdinglich gewordene digitale Bildungsangebot. Die Verfügbarkeit von schnellen Internetzugängen an Schulen ist daher das Fundament der Chancengleichheit sowie ein Schlüssel zum Abbau sozialer Unterschiede.
Besonders die Corona-Krise verdeutlichte das Defizit der Digitalisierung an deutschen Schulen. Um diese zu beschleunigen, forderte die Bundesministerin für Bildung und Forschung Anja Karliczek im Juli 2020 daher eine „Digitalisierungsoffensive“ im Rahmen des am 17. Mai 2019 in Kraft getretenen Digitalpaktes Schule.
Voraussetzung für diese (und weitere) Bemühungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in puncto Digitalisierung an Schulen ist jedoch ein schneller Breitbandanschluss. Zuständig hierfür ist laut BMBF das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI; https://www.digitalpaktschule.de/de/breitbandanschluss-fuer-schulen-1742.htm).
Im Koalitionsvertrag von 2018 formulierten die Koalitionsparteien CDU, CSU und SPD das Ziel: „Schulen, Gewerbegebiete, soziale Einrichtungen in der Trägerschaft der öffentlichen Hand und Krankenhäuser werden wir bereits in dieser Legislaturperiode direkt an das Glasfasernetz anbinden“ (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Zeile 1629 bis 1632).
Auf Basis des Leitfadens des BMVI zum Breitbandförderprogramm, wird eine „Aufgreifschwelle“ von 30 Bit/s als maßgebliches Kriterium für die Förderfähigkeit eines Gebietes gemäß den Breitbandleitlinien der EU festgelegt (vgl. https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/leitfaden-bundesfoerderprogramm-breitband-02.pdf?__blob=publicationFile). In der Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage zur Weiterentwicklung des Breitbandförderprogramms auf Bundestagsdrucksache 19/2372 wurde dies im Bezug auf Schulen spezifiziert.
In diesem Sinne sind Schulen, die in die Förderung des Bundes einbezogen werden können, jene, deren Datenversorgungsrate bzw. Geschwindigkeit je Klassenraum unter 30 Mbit/s liegt. Im Jahr 2018 unterschritten laut Statistischem Bundesamt etwa 90 Prozent der mehr als 33 000 allgemeinbildenden Schulen in Deutschland diese Aufgreifschwelle.
Die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP zum Glasfaser-Ausbau an Schulen über das Breitbandförderprogramm des Bundes auf Bundestagsdrucksache 19/20457 ergab, dass 12,8 Prozent der Schulen in Deutschland unter 30 Mbit/s verfügen (Stand: 2019).
Aus Sicht der Fragesteller ist ein flächendeckendes und hochleistungsfähiges Glasfasernetz besonders im Bereich der Bildung elementar, um die bestmögliche und zeitgemäße Lehre zu gewährleisten. Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Schulschließungen verdeutlichen auf dramatische Art und Weise die Auswirkungen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie viele Schulen (in Prozent und absoluten Zahlen) verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung zum aktuellen Zeitpunkt über einen Breitbandanschluss (bitte jeweils nach Schularten – Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, sonstige allgemeinbildende Schulen, berufsbildende Schulen –, Schulträger – öffentlich, privat –, Ländern und Regionen jeweils nach „besonders strukturstark“, „strukturstark“, „überdurchschnittlich“, „unterdurchschnittlich“, „strukturschwach“ und „besonders strukturschwach“ – vgl. Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat [BMI], Heimatbericht 2021 – auflisten)?
Welchem Anteil an der Gesamtzahl der Schulen entsprechen diese?
Mit welcher Geschwindigkeit bzw. Datenversorgungsrate je Klassenraum (im Sinne der Aufgreifschwelle für Schulen in der Breitbandförderrichtlinie des Bundes) sind nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche Schulen per Breitband an das Internet angeschlossen (bitte jeweils nach Schularten – Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, sonstige allgemeinbildende Schulen, berufsbildende Schulen –, Schulträger – öffentlich, privat – und Ländern jeweils unter „Kein Zugang“, <15 MBit/s, <30 Mbit/s, <50 Mbit/s und ≥50 MBit/s auflisten)?
In welcher Höhe wurden Mittel aus dem Bundesförderprogramm nach Kenntnis der Bundesregierung für den Breitbandausbau an Schulen jeweils beantragt, abgelehnt, bewilligt und abgerufen (bitte jeweils nach Schularten – Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, sonstige allgemeinbildende Schulen, berufsbildende Schulen –, Schulträger – öffentlich, privat –, Ländern und Regionen jeweils nach „besonders strukturstark“, „strukturstark“, „überdurchschnittlich“, „unterdurchschnittlich“, „strukturschwach“ und „besonders strukturschwach“ – vgl. BMI, Heimatbericht 2021 – auflisten)?
Wie viele und jeweils aus welchen Gründen wurden die Anträge abgelehnt?
Wie bewertet die Bundesregierung die Notwendigkeit von schnellem Internet in den Schulen für die Unterrichtsversorgung (insbesondere durch die Corona-Pandemie) sowie die Breitbandversorgung der Schulen zum aktuellen Zeitpunkt?
Wie bewertet die Bundesregierung die Erfüllung des im Koalitionsvertrag von 2018 zwischen CDU, CSU und SPD formulierten Zieles: „Schulen […] werden wir bereits in dieser Legislaturperiode direkt an das Glasfasernetz anbinden“ (vgl. Koalitionsvertrag, Zeile 1629 bis 1632)?
Wie bilanziert die Bundesregierung zum Ende der 19. Wahlperiode den Zugang zu schnellem Internet an deutschen Schulen?
Wie viele Ausbauvorhaben an Schulen sind nach Kenntnis der Bundesregierung mittlerweile baulich abgeschlossen oder befinden sich noch im Prozess der Fertigstellung (bitte nach Jahren und Ländern aufschlüsseln)?
Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung während der Legislaturperiode veranlasst, um den Prozess der Antragstellung für Schulen (besonders im Hinblick auf die Corona Krise) zu vereinfachen?
In welcher Höhe wurden bisher nach Kenntnis der Bundesregierung Mittel aus dem Digitalpakt Schule aufgeteilt nach Schularten und Schulträgern jeweils beantragt, bewilligt und ausgezahlt (bitte nach Schulart – Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, sonstige allgemeinbildende Schulen, berufsbildende Schulen –, und Schulträger – öffentlich, privat –, ausweisen)?
Wie viele Anträge auf Mittel aus dem Digitalpakt Schule wurden bisher gestellt, bewilligt und ausgezahlt, ohne dass bereits zur Antragstellung ein Medienkonzept eingereicht wurde (bitte nach Ländern aufteilen)?
In wie vielen Fällen hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung Schulen bei der Erstellung von Medienkonzepten und digitalen Schulentwicklungsplänen unterstützt (bitte jeweils Fälle mit konkreten Maßnahmen auflisten)?