Nachfragen zur Verstetigung des Deutschen Bioinformatik-Netzwerkes de.NBI
der Abgeordneten Mario Brandenburg, Katja Suding, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Britta Katharina Dassler, Peter Heidt, Dr. Thomas Sattelberger, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Marcus Faber, Dr. Christopher Gohl, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Gero Clemens Hocker, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Stephan Thomae, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Bereits im Jahr 2013 hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ein Programm zur Förderung eines „Deutschen Netzwerks für Bioinformatik-Infrastruktur“ (de.NBI: https://www.denbi.de/) aufgelegt, verbunden mit einer Förderung des BMBF in Höhe von insgesamt 96 Mio. Euro bis Ende 2021 (vgl. https://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/de/de-nbi-deutsches-netzwerk-fur-bioinformatik-infrastruktur-3368.php). Das Projekt de.NBI ermöglicht Forscherinnen und Forschern in den Lebenswissenschaften Zugriff auf eine Vielzahl an Anwendungen, in die einzeln zu investieren sich für einen Forschungsstandort oft nicht lohnen würde. Als Forschungs- und auch Bildungsplattform kann das Netzwerk so Skalierungseffekte heben und die Digitalisierung in Deutschland im Bereich der Biotechnologie, den Lebenswissenschaften, der Medizin und Pharmazie weiter vorantreiben. In ihrer Antwort zu Frage 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/25945 nennt die Bundesregierung das de.NBI als „Beispiel für das gute Zusammenwirken des Bundes und der 13 beteiligten Länder im Bereich der Bioinformatik“. Der Deutsche Bundestag hat auch für das Jahr 2021 Haushaltsmittel für die Verstetigung des Netzwerkes bereitgestellt.
Aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Einzelfrage des Abgeordneten Mario Brandenburg geht hervor, dass mit der Umsetzung das Forschungszentrum Jülich beauftragt wurde. Das Ziel ist laut Bundesregierung dabei, „möglichst viele der dezentralen Komponenten, die eine besondere Stärke von de.NBI ausmachen, in die neue, weiterentwickelte Struktur zu überführen“ (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 187 auf Bundestagsdrucksache 19/30613). Als Großforschungseinrichtung ist das Forschungszentrum Jülich Mitglied der Helmholtz-Gemeinschaft deutscher Forschungszentren (HGF) (https://www.fz-juelich.de/ue/DE/Leistungen/Angelegenheiten-HGF_UE-H/_node.html). Aufgrund der Rahmenbedingungen der HGF besteht seitens Fragesteller die Befürchtung, dass die Beauftragung zu höheren Gemeinkosten und einem im Vergleich zum aktuellen Projekt entsprechend höheren Mittelbedarf führen könnte.
Nach Einschätzung der Fragesteller ist eine reibungslose Verstetigung des Projekts de.NBI unter Beibehaltung der besonderen – und auch international anerkannten – Stärken und der gesammelten Erfahrung und Fachkompetenz der beteiligten Forscherinnen und Forscher nicht ohne Weiteres gewährleistet.
Daher fragen wir die Bundesregierung:
Fragen23
Strebt die Bundesregierung im Bereich der Bioökonomie nach technologischer Souveränität?
Welche Projekte in der aktuellen Legislatur zielen auf die Förderung der Digitalisierung der Lebenswissenschaften?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Erfolg des Projektes de.NBI seit Beginn der Förderung? Welchen Beitrag hat das Projekt nach Ansicht der Bundesregierung zur Digitalisierung in den Lebenswissenschaften in Deutschland geleistet?
Welchen Anteil daran hat nach Ansicht der Bundesregierung die de.NBI-Cloud?
a) Wie hat sich die Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer der de.NBI-Cloud nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten vier Jahren entwickelt?
b) Wie viele Nutzerinnen und Nutzer kommen aus Deutschland? Wie viele aus der EU? Wie viele aus anderen Staaten?
Welche Alternativen gibt es nach Wissen der Bundesregierung für Forscherinnen und Forscher zum Deutschen Netzwerk für Bioinformatik-Infrastruktur? Welche alternativen Angebote gibt es zur de.NBI-Cloud? Welche Vor- und welche Nachteile haben die genannten Alternativen nach Ansicht der Bundesregierung?
Welche Erwägungen sprachen nach Ansicht der Bundesregierung gegen die Fortführung des Projekts im bestehenden Rahmen bzw. in der vorhandener Struktur?
Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung sich für die Beauftragung des Forschungszentrum Jülich (FZJ) entschieden?
Welche Erfahrungen oder welche Expertise beim FZJ sprachen im Besonderen für die Entscheidung, das FZJ zu beauftragen?
Welche vorhandenen Strukturen oder Erfahrung und Expertise speziell im Bereich der Bioinformatik war dafür ausschlaggebend?
Wird die neue Struktur nach Einschätzung der Bundesregierung weiterhin die Möglichkeit der bundeslandübergreifenden Einbindung von Forschungsinstituten als Netzwerkknoten ermöglichen? Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Rahmenbedingungen, etwa der Helmholtz-Gesellschaften, die dem entgegenstehen, beispielsweise weil Projektmittel in andere Bundesländer abfließen?
Ist nach Kenntnis der Bundesregierung ein verteiltes Netzwerk wie de.NBI nach den Rahmenbedingungen der HGF möglich?
Hat sich die Bundesregierung eine Meinung dazu gebildet, ob das Forschungsprogramm der HGF einen zusätzlichen Mittelbedarf und erhöhte Gemeinkosten der HGF hervorrufen wird? Wenn ja, mit welchen Ergebnis, und wie plant die Bundesregierung einen potenziellen erhöhten Bedarf zu kompensieren?
Wird die Finanzierung der de.NBI-Cloud sichergestellt? Wenn ja, wie? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Hat die Bundesregierung Kenntnis von einem Brief der Leiter der Service-Zentren von de.NBI an die Bundesministerin für Bildung und Forschung Anja Karliczek, der die Sorge der Absender adressiert, dass die geschaffene Bioinformatik-Infrastruktur im Rahmen der Verstetigung verloren gehen könnte? Wenn ja, teilt die Bundesregierung die geäußerten Befürchtungen ganz oder teilweise (wenn teilweise, welche)? Wie stellt sie sicher, dass die geäußerten Sorgen angemessen adressiert und antizipiert werden?
Wann wird der in der Antwort auf die o. g. Schriftliche Frage 187 auf Bundestagsdrucksache 19/30613 angesprochene „Gestaltungsprozess“ nach Planung der Bundesregierung abgeschlossen sein? Bei wem liegt die Federführung für den Prozess?
Welche Lehren zieht die Bundesregierung aus dem bisherigen Förderprojekt „de.NBI – Deutsches Netzwerk für Bioinformatik-Infrastruktur“, die in die Gestaltung des neuen Projekts einfließen?
Wann wird die in der Antwort auf die Einzelfrage genannte „weiterentwickelte Struktur“ als Verstetigung von de.NBI nach Planung der Bundesregierung arbeitsfähig sein?
Wie sieht die in der Antwort genannte Projektstruktur aus? Welche Arbeitsgruppen gibt es, und wer ist in den Arbeitsgruppen vertreten? Wie wurden die Beteiligten ausgewählt oder rekrutiert?
Sind in der entstehenden geförderten Projektstruktur Vertreterinnen und Vertreter aus den bisher im Rahmen von de.NBI beteiligten Forschungsinstitute hinreichend vertreten oder beteiligt?
Wie viele im Rahmen von de.NBI abgeschlossenen Verträge mit beteiligten Forscherinnen und Forschern und von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der de.NBI-Cloud Service-Zentren laufen am Ende des Jahres 2021 aus (bitte nach Möglichkeit in Anzahl und Prozent angeben)? Finden nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Gespräche mit den Betroffenen zur Verlängerung der Verträge statt?
a) Besteht nach Ansicht der Bundesregierung die Möglichkeit, dass es im Rahmen der Verstetigung in der von der Bundesregierung gewählten Form zu einem Verlust von Expertise kommt, etwa durch den Wechsel beteiligter Forscherinnen und Forscher in andere Arbeitsverhältnisse?
b) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass es nicht zur Unsicherheit bei Beteiligten kommt, deren Verträge zum Ende des ursprünglich geförderten Projektes enden? Wie stellt die Bundesregierung die Einbindung der Betroffenen oder den Erhalt der entsprechenden Expertise im Rahmen der neuen Projektstruktur sicher?
Wie wird Kooperation mit der EU im Rahmen der neuen Struktur weiterhin gewährleistet?
Wie wird im Rahmen der neuen Struktur die Zusammenarbeit mit und Einbindung in die „European life-sciences Infrastructure for biological Information“ (ELIXIR) gewährleistet?
Wie wird insbesondere sichergestellt, dass die vertraglich festgelegten inhaltlichen und/oder wissenschaftlichen Verpflichtungen im Rahmen von ELIXIR fortgeführt werden? Wie wird das sichergestellt, falls nicht alle Teile des bisherigen Netzwerks weiter finanziert werden?