Fahrtzeit zwischen Bielefeld und Hannover im Rahmen des Zielfahrplans 2030plus
der Abgeordneten Frank Schäffler, Frank Sitta, Torsten Herbst, Oliver Luksic, Bernd Reuther, Daniela Kluckert, Dr. Christopher Gohl, Grigorios Aggelidis, Manfred Todtenhausen, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Im Rahmen des Planungsdialogs zum Aus- bzw. Neubau der ICE-Strecke Bielefeld–Hannover fand am 19. April 2021 ein Vertiefungsworkshop statt. Medienberichten zufolge war der Hauptstreitpunkt auf der Veranstaltung „die vom Zielfahrplan 2030plus für den Deutschland-Takt vorgesehene Fahrzeit von 31 Minuten zwischen Bielefeld und Hannover. Während Naturschutzverbände und Bürgerinitiativen diese 31 Minuten zur Diskussion stellen wollten, wird genau diese Forderung von den Vertretern der Bahn und des Bundesverkehrsministeriums rigoros abgelehnt“ (https://www.westfalen-blatt.de/owl/kreis-herford/herford/bielefeld-hannover-bahn-halt-31-minuten-ziel-fur-unverhandelbar-1023127).
In der Zusammenfassung der Ergebnisse des Vertiefungsworkshops hält die DB Netz AG fest, dass sich die Fahrtzeit von 31 Minuten zwischen Hannover und Bielefeld bzw. von 54 Minuten zwischen Hannover und Hamm aus der Konzeption der Knoten Hannover und Hamm im Dritten Gutachterentwurf ergebe. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur habe betont, dass 31 Minuten Fahrtzeit zwischen Hannover und Bielefeld Grundlage der Planungen des Projekts seien. Innerhalb dieser Rahmenbedingungen sei weiterhin alles offen. Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben gefordert, die angestrebte Fahrtzeit von 31 Minuten genauer zu begründen und mit den zugrunde liegenden Daten transparent und nachvollziehbar darzustellen. Es sei darum gebeten worden, die dargelegten Alternativen zum Dritten Gutachterentwurf weiter zu untersuchen. Die DB Netz AG wies darauf hin, dass dies nicht Bestandteil der Planungsprämissen sei und diese Bitte an das Bundesverkehrsministerium zu richten sei (https://www.hannover-bielefeld.de/dialog/vertiefung01).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Macht es für die Bundesregierung einen Unterschied, dass das Bundesverkehrsministerium von 31 Minuten Fahrtzeit zwischen Hannover und Bielefeld als Grundlage der Planungen des Projekts spricht, während die DB Netz AG eine Senkung der Fahrtzeit Hannover–Bielefeld auf bis zu 31 Minuten statt 48 Minuten als Planungsziel ausgibt?
Um wie viele Minuten darf sich nach Kenntnis der Bundesregierung die angestrebte Fahrtzeit verlängern, sollten die 31 Minuten im Laufe der Planungen nicht erreicht werden können?
Ist beabsichtigt, noch weitere Varianten vorzustellen, mit denen eine Fahrtzeit von 31 Minuten zwischen Bielefeld und Hannover erreicht werden kann?
Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Entwicklung der angestrebten Fahrtzeitverkürzung von ursprünglich acht Minuten (https://www.bvwp-projekte.de/schiene/2-016-v01/2-016-v01.html) auf jetzt 17 Minuten dar (bitte die in den jeweiligen Gutachterentwürfen genannte Fahrtzeitverkürzung auflisten)?
Wie wird die Bundesregierung mit der Bitte der Teilnehmer des Vertiefungsworkshops umgehen, die in der Veranstaltung dargelegten Alternativen zum Dritten Gutachterentwurf weiter zu untersuchen (bitte begründen)?
Welche geologischen Untersuchungen sind im Rahmen der Trassenfindung vorgesehen?
Welche Rolle spielen Aspekte des Güterverkehrs für die Planungen?
Ist es richtig, dass – wie es ausweislich eines Presseberichts der Leiter der Geschäftsstelle des Bahnbeauftragten der Bundesregierung während des Vertiefungsworkshops gesagt haben soll – die 31 Minuten Fahrtzeit in einem langen Diskussionsprozess mit den beteiligten Verkehrsträgern abgestimmt worden sind und nicht zur Disposition gestellt werden (https://www.westfalen-blatt.de/owl/kreis-herford/herford/bielefeld-hannover-bahn-halt-31-minuten-ziel-fur-unverhandelbar-1023127)?
a) Welche Verkehrsträger waren an dem Diskussionsprozess beteiligt?
b) Wurden im Rahmen des Diskussionsprozesses Vorschläge für eine längere Fahrtzeit zwischen Bielefeld und Hannover unterbreitet? Wenn ja, wie sahen diese aus?
c) Verändert sich nach Kenntnis der Bundesregierung vor dem Hintergrund einer nicht zur Disposition stehenden Fahrtzeit von 31 Minuten der Suchraum für den Aus- bzw. Neubau der Trasse?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Pläne für den Fall, dass im Rahmen des Planungsprozesses eine Fahrtzeit von 31 Minuten nicht erreicht werden kann?
Wenn ja, wie sehen diese aus?
Wenn nein, warum nicht?