Kindliche Gewaltopfer
der Abgeordneten Matthias Seestern-Pauly, Katja Suding, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marcus Faber, Dr. Christopher Gohl, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Gero Clemens Hocker, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Gyde Jensen, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Dr. Martin Neumann, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Linda Teuteberg, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die von der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfassten Zahlen von Gewalt gegen Kinder sind nach Ansicht der Fragestellenden immer wieder Spiegel einer beschämenden Realität. Gewalt gegen Kinder ist eine Herausforderung für die gesamte Gesellschaft. Diese Gewalt nimmt dabei viele Formen an. Von Kindermisshandlungen bis sexuellem Missbrauch mit Todesfolge erschrecken Gewalttaten gegen Kinder immer wieder. Für die Aufdeckung solcher Taten, für die Prävention und die Stärkung der Kinder selbst müssen viele Faktoren und Akteure ineinandergreifen.
Die Sensibilisierung für Gewalttaten gegen Kinder nimmt hier eine Schlüsselrolle ein. Auch die Stärkung der Kinder selbst ist von großer Wichtigkeit: Das Verständnis des eigenen Körpers und von Grenzen sich und anderen gegenüber sind eine Grundvoraussetzung dafür, dass Kinder entsprechende Taten und Grenzüberschreitungen einordnen und benennen können. Eine solche Sensibilisierung ist auch im Bereich der Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden unerlässlich. Ein ebenso wichtiger Baustein ist die sachgerechte Ausstattung derjenigen, die Tag für Tag belastendes Material sichten und die Strafbarkeit bewerten müssen. Hier können Ermittler durch den Einsatz Künstlicher Intelligenz entlastet werden (https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/ki-gegen-kinderpornographie-100.html).
Auch mit Blick auf die noch nicht absehbaren Folgen der Corona-Pandemie in Bezug auf Gewalt gegen Kinder besteht aus Sicht der Fragesteller Informationsbedarf über die Maßnahmen und Initiativen der Bundesregierung im Bereich der Gewaltprävention und Gewaltverfolgung sowie deren Wirksamkeit.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der gewaltsam zu Tode gekommenen Kinder seit dem Jahr 2017 entwickelt (bitte jährlich in absoluten Zahlen und unter Angabe der Veränderung zum Vorjahr vom Hundert sowie differenziert nach Altersgruppen und Bundesländern angeben)?
Wie haben sich die Fälle von gegen Kinder verübten Tötungsversuchen seit dem Jahr 2017 nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt (bitte jährlich in absoluten Zahlen und unter Angabe der Veränderung zum Vorjahr vom Hundert sowie differenziert nach Altersgruppen und Bundesländern angeben)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Kindesmisshandlungen seit dem Jahr 2017 entwickelt (bitte jährlich in absoluten Zahlen und unter Angabe der Veränderung zum Vorjahr vom Hundert sowie differenziert nach Altersgruppen und Bundesländern angeben)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Fälle nach den §§ 176, 176a und 176b des Strafgesetzbuches (StGB) seit dem Jahr 2017 entwickelt (bitte jährlich in absoluten Zahlen und unter Angabe der Veränderung zum Vorjahr vom Hundert sowie differenziert nach Altersgruppen und Bundesländern angeben)?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die erfassten Fälle zur Herstellung, zum Besitz und zur Verbreitung kinderpornografischen Materials seit dem Jahr 2017 entwickelt (bitte jährlich in absoluten Zahlen und unter Angabe der Veränderung zum Vorjahr vom Hundert sowie differenziert nach Altersgruppen und Bundesländern angeben)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung des Verhältnisses von gestellten Anzeigen und sich anschließenden Strafverfahren sowie daraus resultierenden rechtskräftigen Verurteilungen seit dem Jahr 2017 (bitte jährlich aufgeschlüsselt tabellarisch darstellen) in den Bereichen
a) Tötungsdelikte gegen Kinder,
b) Tötungsversuche gegen Kinder,
c) Kindesmisshandlungen,
d) Fälle nach § 176 StGB,
e) Fälle nach § 176a StGB,
f) Fälle nach § 176b StGB,
g) Herstellung zum Besitz und zur Verbreitung kinderpornografischen Materials?
Welche Maßnahmen (z. B. Informations- und Aufklärungskampagnen, Weiter- und Fortbildungen in der Zuständigkeit des Bundes) hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2017 ergriffen, um die Sensibilisierung für Gewalt gegen Kinder unter folgenden Berufsgruppen zu erhöhen
a) Bundespolizei,
b) Zoll,
c) Kinder- und Jugendhilfe,
d) Gesundheitswesen,
e) Öffentliche Maßnahmen,
f) Bildung (inkl. Frühkindlicher Bildung)?
Welche Modellprojekte und Studien hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2017 gefördert oder durchgeführt, welche (sexuelle) Gewalt unter Kindern thematisieren (bitte nach Modellprojekt bzw. Studie, Laufzeit und verausgabten Haushaltsmitteln aufschlüsseln)?
Welche Modellprojekte und Studien zu Präventionsangeboten für potenzielle Täterinnen und Täter im Bereich der Gewalt gegen Kinder hat die Bundesregierung seit 2017 gefördert oder durchgeführt (bitte nach Modellprojekt bzw. Studie, Laufzeit und verausgabten Haushaltsmitteln aufschlüsseln)?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2017 ergriffen, um zur sachlichen und personellen Stärkung der Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden im Bereich der Gewalt gegen Kinder beizutragen (bitte nach Art der Maßnahme und verausgabten Haushaltsmitteln aufschlüsseln)?
Hat die Bundesregierung den Einsatz Künstlicher Intelligenz zur Identifizierung strafrechtlich relevanten Bild- und Videomaterials bewertet?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis (bitte nach ggf. Modellprojekt bzw. Studie, Laufzeit und verausgabten Haushaltsmitteln aufschlüsseln)?
Wenn ja, welche Schlüsse zieht sie hieraus ggf. für ihr eigenes Handeln?
Wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit der von ihr getroffenen Maßnahmen seit dem Jahr 2017 vor dem Hintergrund der Entwicklung der Fallzahlen von Gewalt gegen Kindern in der PKS im selben Zeitraum?
Inwieweit kooperiert die Bundesregierung mit den Regierungen anderer Länder, um grenzübergreifende Fälle von Gewalt gegen Kindern zu verfolgen, und welche Handlungsbedarfe hat sie im Zuge dieser länderübergreifenden Kooperationen identifiziert?
In wie vielen Fällen wurde mutmaßliche Gewalt gegen Kinder nach Kenntnis der Bundesregierung von Erzieherinnen und Erziehern respektive Lehrkräften oder Angehörigen des Gesundheitswesens gemeldet (bitte nach Bundesländern und soweit zutreffend nach Schulformen aufschlüsseln)?