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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Anpassungen an Fördermaßnahme "GO-Bio" nach Bericht des Bundesrechnungshofs

(insgesamt 23 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

26.07.2021

Antwortdauer

17 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/3145809.07.2021

Anpassungen an Fördermaßnahme „GO-Bio“ nach Bericht des Bundesrechnungshofs

der Abgeordneten Mario Brandenburg, Katja Suding, Grigorios Aggelidis, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Reginald Hanke, Peter Heidt, Markus Herbrand, Katja Hessel, Ulla Ihnen, Daniela Kluckert, Michael Georg Link, Frank Schäffler, Frank Sitta, Bettina Stark-Watzinger, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Mit der „Gründungsoffensive Biotechnologie (GO-Bio)“ bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) seit 2005 eine auf die besonderen Umstände bei Biotechnologiegründungen angepasste Fördermaßnahme. Die Maßnahme soll die im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) angesiedelte EXIST-Gründungsförderung ergänzen. GO-Bio ist so ausgestaltet, dass Gründungen in der Biotech-Branche, die häufig mit einem sehr langem Zeithorizont geplant werden, erfolgreich bis zur Marktreife gefördert werden können. Beispielhaft dafür steht im Jahr 2021 eine Förderung aus der ersten Förderrunde des Jahres 2006: Prof. Dr. med. Ugur Sahin (in Phase I) und die BioNTech RNA Pharmaceuticals GmbH (in Phase II) erhielten eine Förderung für die „Entwicklung innovativer Impfstoffe gegen Krebserkrankungen“ (vgl. https://www.go-bio.de/de/entwicklung-innovativer-impfstoffe-gegen-krebserkrankungen-1733.html). BioNTech ist im Jahr 2020 durch die Entwicklung eines Impfstoffes gegen COVID-19 auf Basis der bisher für die Anwendung gegen Krebserkrankungen erforschten mRNA-Impfstoffe zu Bekanntheit auch in der breiten Bevölkerung gelangt – 14 Jahre nach der Fördermaßnahme und auch dank des in dieser Zeit erfolgten, risikoreichen Engagements weiterer Investorinnen und Investoren.

Das BMBF betrachtet GO-Bio auch darüber hinaus als großen Erfolg, etwa weil aus den ausgewählten Förderprojekten teilweise schon nach der ersten Förderphase eine größere Menge Unternehmensgründungen hervorgegangen sind (vgl. https://www.go-bio.de/de/erfolge-1713.html) und sich die Maßnahme einer großen Nachfrage erfreut (vgl. https://www.go-bio.de/de/acht-auswahlrunden-von-go-bio-erfolgreich-durchgefuehrt-1711.html).

Der Bundesrechnungshof sieht in einer im Jahr 2018 veröffentlichten Prüfungsmitteilung statt der vom BMBF angeführten Verzahnung der Fördermaßnahmen beider Ressorts jedoch eine Überschneidung mit der Gründungsförderung des BMWi. Er regt die Zusammenlegung an, wenn nicht „die jeweiligen Schwerpunkte und Kompetenzen der Ressorts auch für die Adressaten der Förderung erkennbar herausgearbeitet und in der Programmgestaltung berücksichtigt werden“ (vgl. https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/pruefungsmitteilungen/2018/2018-pm-foerdermassnahme-go-bio).

Ein Indiz dafür sieht der Bundesrechnungshof auch in der nach seiner Ansicht stärker werdende Fokussierung von GO-Bio auf Gründungsprojekten an Stelle von forschungspolitischen Zielen (vgl. https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/pruefungsmitteilungen/2018/2018-pm-foerdermassnahme-go-bio). Das BMBF reagierte auf die Mitteilung mit der Aussetzung der nach dem bisherigen Zweijahresrhythmus für 2020 geplanten Förderrunde und rechnet nicht vor 2021 mit einer Fortführung, da „nach Vorgabe des Bundesrechnungshofs zunächst eine Evaluierung der Gründungs- und Validierungsförderung des Bundes erfolgen muss“ (vgl. https://www.go-bio.de/de/acht-auswahlrunden-von-go-bio-erfolgreich-durchgefuehrt-1711.html).

In seinem abschließenden Ausblick hat der von der Bundesregierung eingesetzte Bioökonomierat festgestellt, dass die Investitionsbedingungen und die Verfügbarkeit privater Gelder in anderen Ländern besser sind (https://biooekonomierat.de/fileadmin/Publikationen/empfehlungen/Empfehlung_Ausblick_final_2.pdf). Unter dem Stichwort „Tal des Todes“ (vgl. z. B. https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/wagniskapital-die-risikofalle-1.5132280) wird auch abseits von Biotech-Gründungen immer wieder darauf hingewiesen, dass es jungen Unternehmen in Deutschland schwerfällt, in kritischen Wachstumsphasen risikobereites privates Kapital zu akquirieren.

Trotz positiver Impulse durch die von den Fragestellern befürwortete steuerliche Forschungsförderung und den sog. Zukunftsfonds (vgl. bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2021/03/20210324-zukunftsfonds-startet-bundesregierung-staerkt-die-start-up-finanzierung-in-deutschland.html) als spätes Projekt der großen Koalition ist es der Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller in ihrer Amtszeit insgesamt nicht gelungen, die Situation durch bessere Rahmenbedingungen nachhaltig zu ändern. Fördermaßnahmen wie EXIST und GO-Bio haben daher nach Ansicht der Fragesteller eine weiterhin große Bedeutung für viele Gründungsvorhaben.

Eine Weiterentwicklung der Biotech-Gründungsförderung durch die Bundesregierung muss die Anmerkungen des Bundesrechnungshofs berücksichtigen, ohne die Fortführung der auch von den Fragestellern gesehenen Erfolgsgeschichte von GO-Bio zu gefährden.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen23

1

Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung Überschneidungen zwischen GO-Bio und EXIST?

Wenn ja, plant die Bundesregierung, die beiden Programme stärker voneinander abzugrenzen?

Falls ja, wie?

a) Welche Rolle spielt dabei nach Ansicht der Bundesregierung die Besetzung des in die Entscheidung über eine Förderung eingebundenen Expertengremiums?

Plant die Bundesregierung mit einer an das zur Entscheidung eingereichte Förderprojekt angepassten Besetzung oder weiterhin mit einer projektunabhängig festen Besetzung?

Können Vertreterinnen und Vertreter aus der Wirtschaft nach Meinung der Bundesregierung Teil der Gremien sein, die über die Förderung von Projekten entscheiden?

b) Welche Rolle spielt es bei einer Abgrenzung, sicherzustellen, dass GO-Bio weiterhin auch im Bereich der Wirkstoffentwicklung Förderung leisten kann?

2

Trägt ein spezifisch auf die Biotechnologie zielendes Programm nach Ansicht der Bundesregierung zur Akzeptanz der Bio- und Gentechnologie bei?

Wenn ja, wäre das nach Ansicht der Bundesregierung durch eine Zusammenlegung von GO-Bio und EXIST gefährdet?

3

Plant die Bundesregierung eine Förderrichtlinie, die auf die Förderung der Entwicklung innovativer oder experimenteller medizinischer und/oder veterinärmedizinischer Wirkstoffe und Therapien abzielt?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, welche Disziplinen sollten nach Ansicht der Bundesregierung in dem Gremium vertreten sein, welches die Entscheidung trifft?

4

Bis wann plant die Bundesregierung den Abschluss der laufenden Evaluation von GO-Bio (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 24 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/24085, https://dserver.bundestag.de/btd/19/240/1924085.pdf)?

5

Anhand welcher auch vom Bundesrechnungshof für die Fortsetzung von GO-Bio geforderten, messbaren Kriterien nimmt die Bundesregierung die Evaluation vor?

6

Welche Gründe waren ausschlaggebend für den Wechsel des Projektträgers bei GO-Bio (vgl. https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3424.html)?

Besteht ein Zusammenhang zum Prüfbericht des Bundesrechnungshofs?

Wenn ja, welcher?

7

Wie wird KMU-innovativ Bioökonomie (ehemals KMU-innovativ Bio-Chance) mit GO-Bio, GO-Bio initial und mit anderen Förderprogrammen der Bundesregierung verzahnt?

Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung in der Biotechnologie Synergien zwischen der Förderung von Gründungsvorhaben und KMU?

Wenn ja, wie tragen die Förderrichtlinien der Bundesregierung dazu bei, diese Synergien zu heben?

8

Wird es im Jahr 2021 einen GO-Bio-Wettbewerb geben?

Wenn nein, wann gibt es nach Ansicht der Bundesregierung einen nächsten Wettbewerb?

Rechnet die Bundesregierung mit einer anschließenden Fortsetzung des zweijährigen Rhythmus?

9

Ist es nach Ansicht der Bundesregierung zielführend im Sinne des Förderziels von GO-Bio, die Förderzeiträume und -volumina zu verlängern oder zu flexibilisieren, um zum Beispiel den Entwicklungszeiträumen in der Entwicklung medizinischer Wirkstoffe gerecht zu werden?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, welche Förderzeiträume sind nach Ansicht der Bundesregierung angemessen?

Sind in diese Bewertung Erkenntnisse aus den laut Prüfbericht des Bundesrechnungshofs teilweise mehrfach verlängerten Projekten (vgl. Prüfungsmitteilung Geschäftszeichen: III 2 – 2017 – 0433, S. 18) eingeflossen?

10

Braucht es nach Ansicht der Bundesregierung für die medizinische bzw. biotechnologische Wirkstoffentwicklung ein gesondertes Förderprogramm?

11

Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesrechnungshofs, dass die Finanzierung bereits am Markt befindlicher Unternehmen im Rahmen von GO-Bio nicht erkennbar notwendig sei (vgl. Prüfungsmitteilung Geschäftszeichen: III 2 – 2017 – 0433, S. 3)?

12

Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung im Bereich der Biotechnologie einen Bedarf an Förderprojekten, die flexibel auf sich verändernde Projektdauer oder Fördervolumen, etwa wenn Projekte zwar grundsätzlich förderwürdig im Sinne des Förderziels sind, aber „Finanzbedarf und Entwicklungszeit den in den Förderrichtlinien von ‚GO-Bio‘ gesetzten Rahmen“ vgl. Prüfungsmitteilung Geschäftszeichen: III 2 – 2017 – 0433, S. 3) überschreitet?

13

Wann und in welchem Rahmen wurde vom BMBF die Einschätzung vorgenommen, GO-Bio habe „die Gründungsdynamik nicht nachweislich erhöht“ (vgl. Prüfungsmitteilung Geschäftszeichen: III 2 – 2017 – 0433, S. 4)?

a) Welche Konsequenten wurden daraus gezogen?

b) Steht diese Beurteilung im Gegensatz zur Einschätzung des BMBF, dass „GO-Bio dafür, dass der Zustrom an aussichtsreichen Gründungen nicht abreißt“ (vgl. https://www.go-bio.de/gobio/de/go-bio/erfolge/erfolge)?

14

Überlegt die Bundesregierung, der Empfehlung des Bundesrechnungshofs zu folgen und die Fördermaßnahmen GO-Bio und EXIST zusammenzulegen?

a) Wenn ja, wie, und unter der Federführung welches Ressorts?

b) Wenn ja, wird das auch GO-Bio Initial einschließen?

15

Plant die Bundesregierung auch bei zukünftigen Förderprojekten die Förderung des Technologietransfers?

Wenn ja, wie wird die Vereinbarkeit mit dem Zuwendungsrecht gewährleistet (vgl. Prüfungsmitteilung Geschäftszeichen: III 2 – 2017 – 0433, S. 5)?

16

Hat das BMBF geprüft, ob im Rahmen von GO-Bio eine andere Finanzierungsform als die nicht rückzahlbare Förderung zielführend wäre?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

17

Wie hat die Bundesregierung in der Vergangenheit sichergestellt, dass Mitnahmeeffekte bei GO-Bio möglichst vermieden werden?

Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg dieser Maßnahmen?

18

Wie unterstützt das BMBF die geförderten Projekte während und nach der Förderung bei der Einwerbung privater Investitionen, um einen Übergang in einen wirtschaftlich nachhaltigen Geschäftsbetrieb zu ermöglichen?

Wenn ja, an welchem Zeitpunkt in der Projektphase setzt diese Unterstützung an?

Wie, und anhand welcher Parameter bewertet die Bundesregierung ggf. den Erfolg der Maßnahmen?

Wie lange nach Ende der ursprünglichen Förderdauer kann diese Unterstützung in Anspruch genommen werden?

19

Wie unterstützt das BMBF die geförderten Teams in Bezug auf regulatorische Besonderheiten im Zielmarkt, etwa bei der Entwicklung pharmazeutischer Wirkstoffe?

20

Wie unterstützt das BMBF die geförderten Teams in Bezug auf ökonomische Besonderheiten im Zielmarkt?

21

Ist seitens der Bundesregierung geplant, die in den Fragen 17 bis 19 angesprochene Unterstützung auch bei Fortführung von GO-Bio, in einem Nachfolger von GO-Bio oder bei einer eventuellen Zusammenlegung mit der EXIST-Förderung fortzuführen?

22

Verfolgt das BMBF oder eine von ihm beauftragte Institution die Entwicklung abgelehnter Projekte nach?

Wenn ja, wie wird sichergestellt, dass die daraus gewonnenen Erkenntnisse in zukünftige Auswahlprozesse einfließen?

23

Wird GO-Bio im Rahmen der von der Bundesregierung geplanten Bio-Agenda eine Rolle spielen (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 1925945, https://dserver.bundestag.de/btd/19/259/1925945.pdf)?

Berlin, den 6. Juli 2021

Christian Lindner und Fraktion

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