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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Bestandsaufnahme - Ein halbes Jahr SCIP-Datenbank

(insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

17.08.2021

Antwortdauer

14 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagBundestagsdrucksache 19/3186003.08.2021

Bestandsaufnahme – Ein halbes Jahr SCIP-Datenbank

der Abgeordneten Judith Skudelny, Frank Sitta, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Reginald Hanke, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Seit dem 5. Januar 2021 müssen Lieferanten Informationen zu besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) in Erzeugnissen der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur Verfügung stellen (2018/851 (EU) Artikel 9 Absatz 1 i). Die Pflicht besteht ab dem Tag des Inverkehrbringens.

Dafür sollte die ECHA die sogenannte SCIP-Datenbank bis zum 5. Januar 2020 einrichten (2018/851 (EU) Artikel 9 Absatz 2). Das hätte Unternehmen eine Umsetzungsfrist von einem Jahr garantiert. Die SCIP-Datenbank ist jedoch immer noch nicht finalisiert, obwohl die ECHA dies verspätet zum Oktober 2020 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/20890) zugesichert hatte. So wurde das Ausgabetool der SCIP-Datenbank noch nicht fertiggestellt. Damit verzögert sich auch die Zugänglichkeit der Daten der Unternehmen über die SCIP-Datenbank (https://echa.europa.eu/de/scip; Meldung vom 18. März 2021).

Trotz der seit einem halben Jahr geltenden Verpflichtungen der Unternehmen, die geforderten Daten an die ECHA zu übermitteln, bestehen immer noch Unklarheiten zum genauen Vorgehen insbesondere im Zusammenhang mit der Nutzung der Datenbank. Die Anforderungen der ECHA an die bereitzustellenden Informationen gehen nach Ansicht der Fragestellenden über den gesetzlichen Umfang des zugrundeliegenden Artikels 33 Absatz 1 der REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Cemicals)-Verordnung (1907/2006 (EU)) hinaus.

Damit überschreitet die ECHA nach Ansicht der Fragestellenden ihre durch die Verordnungen zugesicherten Kompetenzen, und es entsteht Rechtsunsicherheit für die Unternehmen, da die Auswahl der bereitzustellenden Informationen nicht gesetzlich festgelegt ist. Unternehmen müssen folglich damit rechnen, dass der Umfang der abgefragten Informationen zu SVHC sich immer wieder ändern kann.

Teilweise liegen die abgefragten Informationen den Unternehmen aufgrund komplexer Lieferketten auch nicht vor. Darauf verwiesen die Fragestellenden in einem Änderungsantrag auf Ausschussdrucksache 19(16)380 (vgl. Bundestagsdrucksache 19/22612).

Hinzu kommt, dass viele Informationen, die von der ECHA bereitgestellt werden, nach Ansicht der Fragestellenden teilweise lückenhaft sind oder nur auf Englisch vorliegen. Das führt dazu, dass diese individuell aus diversen Quellen wie Präsentationen, FAQs oder Anfragen bei der ECHA aufwendig zusammengetragen werden müssen. Dabei kommt es vor, dass die ECHA auf verschiedene Fragestellungen, die z. B. den nationalen Vollzug betreffen, keine Auskunft geben kann.

Viele „Vereinfachungen“ bzw. „praktikable Lösungen“ in der SCIP-Datenbank werden durch die ECHA zwar vorgestellt, allerdings nicht befürwortet (https://echa.europa.eu/documents/10162/28213971/information_requirements_for_scip_notifications_de.pdf/4c500e39-b70d-3e95-392f-d11645779123; Seite 53). Ob diese Vereinfachungen akzeptiert werden, müssen die Mitgliedstaaten entscheiden (https://echa.europa.eu/documents/10162/28213971/150720_scip_it_user_group_presentation_en.pdf/5daf39db-275c-af3e-6cfc-22b3cafc02b4; Folie 69).

Im Zuge der ECHA-IT-User-Group-Treffen werden technische Details zwischen ECHA und Unternehmen diskutiert. Hier kommen weitere Änderungen und Vorgaben hinzu wie beispielsweise die sogenannten Validation Rules (https://echa.europa.eu/documents/10162/28976980/validation_rules_for_SCIP_notifications.pdf). Und auch hier verweist die ECHA häufig darauf, dass die abschließende Entscheidung bei den Mitgliedsländern liegt.

Der Umsetzungsvorschlag der Bundesregierung, dass Informationen in die SCIP-Datenbank der ECHA durch die Unternehmen selbstständig eingetragen werden müssen, konnte unter anderem durch die Initiative der Fragestellenden abgewendet werden (vgl. Bundestagsdrucksache 19/22483). So konnte eine Eins-zu-eins-Umsetzung der Formulierung aus 2018/851 (EU) Artikel 9 Absatz 2 erreicht werden.

Unternehmen, die Informationen per E-Mail an die ECHA übermittelten, erhielten zu Beginn eine Antwort als „Eingangsbestätigung“. Diese Antwort wird nun nicht mehr versendet. Stattdessen verweist die ECHA darauf, dass der einzige Weg zu Datenübermittlung die SCIP-Datenbank sei.

Die Fragestellenden vermuten, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit die gleiche Interpretation wie die ECHA vertritt. Da die gesetzliche Grundlage (§ 16 f des Chemikaliengesetzes (ChemG)) die Bundesregierung ermächtigt, genauere Vorgaben zu machen, wie die „Vorgaben für die Datenbank zu erfüllen“ sind, birgt diese Interpretation nach Einschätzung der Fragestellenden Potential für Rechtsunsicherheiten.

Dies ist besonders vor dem Hintergrund interessant, dass der geschätzte Erfüllungsaufwand für die deutsche Wirtschaft ( v gl. Bundestagsdrucksache 19/19373) nur für die Informationsweitergabe an die SCIP-Datenbank häufig nicht einmal den Aufwand eines Unternehmens abdeckt, geschweige denn für alle Betroffenen.

Für Lieferanten rechnet die Bundesregierung mit 17 bis 35 Euro pro Einzelfall (vgl. Bundestagsdrucksache 19/19373). Müssten die Informationen zukünftig doch in die SCIP-Datenbank durch die Unternehmen selbst eingetragen werden, ist nach Einschätzung der Fragestellenden mit deutlichen Mehrkosten zu rechnen. Das gilt insbesondere, wenn eine firmeninterne Lösung zur Systemzu-System-Übertragung bereitgestellt werden muss.

Laut der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/20890 sollen besonders die Betreiber von Recyclinganlagen die SCIP-Daten nutzen. Durch die zur Verfügung stehenden Informationen zu besonders besorgniserregenden Stoffen soll die Qualität der Recyclingprodukte verbessert werden. Aufgrund der gängigen Praxis beim Recycling komplexer Produkte wie Autos oder Smartphones ist die Trennung in einzelne Bauteile jedoch sehr selten.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen19

1

Hat sich die Bundesregierung eine Meinung zu der Tatsache gebildet, dass das Ausgabetool durch die ECHA noch nicht fertiggestellt wurde und das Datum der Fertigstellung noch nicht bekannt ist, und wenn ja, welche Schlüsse zieht sie daraus?

2

Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Sorge der Fragestellenden, dass Unternehmen denen von der ECHA festgelegte Fristen zur Bereitstellung oder Eintragung von Daten in der SCIP-Datenbank nicht nachkommen können, auch unter Berücksichtigung, dass die Art und der Umfang der abgefragten Daten noch nicht abschließend festgelegt sind, den Vollzug diesbezüglich kulant zu gestalten, und falls ja, hat die Bundesregierung geprüft, wie Unternehmen bei der Dateneingabe ggf. unterstützt werden können?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

3

Auf welchen Wegen unterstützt die Bundesregierung konkret bei der Umsetzung von § 16 f ChemG?

4

Welche Schritte hat die Bundesregierung gegenüber der ECHA übernommen, damit deutsche Unternehmen § 16 f ChemG rechtsicher erfüllen können?

5

Wird die Bundesregierung auf die ECHA einwirken, damit relevante Hilfestellungen der ECHA zur Erfüllung von § 16 f ChemG ins Deutsche übersetzt werden, und wenn nicht, gibt es seitens der Bundesregierung die Bestrebung, alle relevanten Unterlagen der ECHA in Eigeninitiative auf Deutsch zur Verfügung zu stellen?

6

Ist die Einrichtung eines Helpdesks durch die deutschen Behörden ähnlich umfangreich wie der REACH-Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin geplant (https://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/DE/Home/Home_node.html), und wenn nein, warum nicht?

7

Wird es spezielle Hilfestellungen seitens der Bundesregierung zu Fragen geben, die den deutschen Vollzug betreffen, bzw. sind der Bundesregierung Bestrebungen der Länder diesbezüglich bekannt?

8

Hat die Bundesregierung geprüft, ob die Vorschläge der ECHA für „Vereinfachungen“ bei der Nutzung der SCIP-Datenbank wie beispielsweise Gruppierungen oder Hierarchien bei komplexen Erzeugnissen (https://echa.europa.eu/documents/10162/28213971/information_requirements_for_scip_notifications_de.pdf/4c500e39-b70d-3e95-392f-d11645779123, S. 39 ff.) oder technische Lösungen wie der vereinfachten SCIP-Meldung (SSN) und der „Referenzierung“ in einer SCIP-Meldung (S. 54 f.) für den nationalen Vollzug geeignet sind?

Wenn ja, welche Vereinfachung hat sie geprüft, und mit welchem Ergebnis?

9

Hat die Bundesregierung sich eine Meinung zum „Ansatz des repräsentativen Erzeugnisses“ gebildet (https://echa.europa.eu/documents/10162/28213971/information_requirements_for_scip_notifications_de.pdf/4c500e39-b70d-3e95-392f-d11645779123, S. 59 f. Anhang 2) und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

10

Hat die Bundesregierung die Möglichkeit, dass mehrere Gesellschaften in einem Firmenverbund gemeinsam die Informationen der ECHA übermitteln (sogenannte Multi Legal Entity Reporting), geprüft?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis und welche Schlüsse zieht sie hieraus ggf.?

11

Hat die Bundesregierung praktikable Lösungen für Hersteller komplexer Erzeugnisse in Bezug auf die Vereinfachung von Hierarchien geprüft, und wenn ja, welche, und mit welchem Ergebnis (https://echa.europa.eu/documents/10162/28213971/information_requirements_for_scip_notifications_de.pdf/4c500e39-b70d-3e95-392f-d11645779123, S. 39 ff.)?

12

Hat die Bundesregierung die beiden Wege der Übermittlung von Daten an die ECHA (Nutzung der Datenbank, keine Nutzung der Datenbank) bewertet?

a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

b) Hat die Bundesregierung Kenntnis, ob beide Optionen genutzt werden?

c) Hat die Bundesregierung bei der Bewertung der Frage bezüglich der Datenübermittlungswege an die ECHA die Beschlüsse von Bundesrat und Deutschem Bundestag berücksichtigt (vgl. Bundestagsdrucksache 19/22612), die zu einer Eins-zu-eins-Übernahme der Formulierung „zur Verfügung zu stellen“ in § 16 f ChemG führten?

13

Hat sich die Bundesregierung eine Meinung dazu gebildet, ob der Wortlaut „zur Verfügung zu stellen“ (§ 16 f ChemG) eine Übermittlung der Informationen an die ECHA per E-Mail zulässig macht?

d) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

e) Wenn ja, plant die Bundesregierung, sich dafür einzubringen, dass die Übermittlung von Informationen per E-Mail an die ECHA akzeptiert wird?

14

Hat die Bundesregierung die Ausgestaltung der SCIP-Datenbank im Hinblick auf Kosten, Nutzen, Praktikabilität für deutsche Unternehmen geprüft?

a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

b) Wenn ja, welche Bundesministerien waren an der Prüfung beteiligt?

15

Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragestellenden, dass die Anforderungen der ECHA an die bereitzustellenden Informationen in der SCIP-Datenbank über den gesetzlichen Umfang gemäß Artikel 33 REACH hinausgehen?

a) Wenn ja, welche Schlüsse zieht sie hieraus?

b) Wenn ja, plant die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass ggf. über Artikel 33 REACH hinausgehende Pflichtfelder in der SCIP-Datenbank zukünftig entfallen?

16

Teil die Bundesregierung die Einschätzung der Fragestellenden, dass der Umstand, dass die Auswahl der bereitzustellenden Informationen und der Übermittlungsweg nicht gesetzliche festgelegt ist, Rechtsunsicherheit erzeugt (bitte ausführen), und welche Schlüsse zieht sie hieraus ggf.?

17

Plant die Bundesregierung, eine Verordnung gemäß § 16 f Absatz 2 ChemG zu erlassen und wenn ja, wann?

18

Hat die Bundesregierung ihre Abschätzung zum Aufwand (finanziell, zeitlich) für den SCIP-Datenbankeintrag in Kombination mit Überlegungen zur Akzeptanz für „praxisnahe Ansätze“ neu bewertet (bitte Kosten pro Jahr und Unternehmen und für die gesamte deutsche Wirtschaft angeben), und wenn ja, wie, und welche Konsequenzen leitet die Bundesregierung hieraus ab?

19

Hat die Bundesregierung Informationen darüber vorliegen, ob geplant ist, den Nutzen der SCIP-Datenbank im Sinne der Kreislaufwirtschaft zu bewerten (z. B. Auswertung der Qualität einzelner Rezyklat-Typen), und wenn ja, wann?

Berlin, den 21. Juli 2021

Christian Lindner und Fraktion

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