Handlungsbedarf im Katastrophenschutz
der Abgeordneten Sandra Bubendorfer-Licht, Manuel Höferlin, Stephan Thomae, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marcus Faber, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Michael Georg Link, Alexander Müller, Frank Schäffler, Judith Skudelny, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Linda Teuteberg, Manfred Todtenhausen, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die infolge von Starkregenereignissen im Juli 2021 eingetretene Unwetterkatastrophe in Deutschland hat deutliche Mängel im Bereich des Katastrophenschutzes offengelegt und eine breite Diskussion über die Reformbedürftigkeit des Katastrophenschutzes ausgelöst. Im Fokus dieser Diskussion stehen insbesondere die Risiko- und Krisenkommunikation im Vorfeld der erwarteten Unwetter (vgl. beispielhaft https://www.tagesschau.de/inland/unwetter-katastrophenschutz-kritik-101.html), die Rolle des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK; vgl. beispielhaft https://www.spiegel.de/politik/deutschland/bbk-praesident-armin-schuster-katastrophenschuetzer-ohne-macht-48df669f-93ef-443a-8eee-9d4d91f70f95) und Handlungsbedarfe bei der Koordination des Einsatzes vor Ort (vgl. beispielhaft https://www.zeit.de/politik/deutschland/2021-07/innenausschuss-katastrophenschutz-bund-kompetenzen-zustaendigkeit-foederalismus-reformen/komplettansicht) sowie bei den eingesetzten Warnsystemen. Die Fehleranalyse dauert an. Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer, hat bereits erklärt, im Katastrophenfall notwendige Entscheidungen müssten weiter vor Ort getroffen werden, ein Eingreifen in die Kompetenzen von Ländern und Kommunen sei der falsche Weg (vgl. https://www.spiegel.de/politik/deutschland/horst-seehofer-verantwortung-fuer-katastrophenschutz-sollte-bei-laendern-liegen-a-88196070-da24-4b1f-a14e-d85ac2110ea2).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Wie viele Todesopfer, schwerverletzte, verletzte und vermisste Personen sind im Zusammenhang mit der Unwetterkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz nach aktuellem Stand nach Kenntnis der Bundesregierung zu beklagen (bitte aufschlüsseln und Einsatzkräfte sowie Helfer wenn möglich gesondert ausweisen)?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung Extremwetterereignisse, hierbei speziell Stark- und Dauerregenereignisse, aber auch Hitze- und Dürreperioden, in den letzten 20 Jahren im Vergleich zu früheren Jahrzehnten in Deutschland entwickelt (bitte nach Niederschlagsmenge und wenn möglich Bundesländern aufschlüsseln)?
a) Waren die zurückliegenden Unwetterereignisse in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz im Juli 2021 hiernach unerwartbar, oder handelte es sich um ein Wetterereignis, mit dem in Deutschland in dieser Form gerechnet werden muss?
b) Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung extremwetterbedingte Naturkatastrophen, insbesondere Hochwasser, Waldbrände und Sturmfluten, in den letzten 20 Jahren im Vergleich zu früheren Jahrzehnten in Deutschland entwickelt (bitte wenn möglich nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Sind der Bundesregierung wissenschaftliche Prognosen bekannt, wonach Stark- und Dauerregenereignisse in Deutschland in Zukunft an Häufigkeit und/oder Intensität zunehmen werden, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus, insbesondere mit Blick auf den Katastrophenschutz?
a) Sind der Bundesregierung wissenschaftliche Prognosen bekannt, wonach Hitze- und Dürreperioden in Deutschland in Zukunft an Häufigkeit und/oder Intensität zunehmen werden, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus, insbesondere mit Blick auf den Katastrophenschutz?
b) Sind der Bundesregierung wissenschaftliche Prognosen bekannt, wonach extremwetterbedingte Naturkatastrophen, insbesondere Hochwasser, Waldbrände und Sturmfluten, in Deutschland in Zukunft an Häufigkeit und/oder Intensität zunehmen werden, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus, insbesondere mit Blick auf den Katastrophenschutz?
Welche der angekündigten Maßnahmen des im März 2021 vorgestellten Acht-Punkte-Plans zur Stärkung des Bevölkerungsschutzes durch Neuausrichtung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK; https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/2021-pdf/Staerkung_des_Bevoelkerungsschutzes_durch_Neuausrichtung_des_BBK.pdf?__blob=publicationFile&v=1) wurden bisher wie umgesetzt, und bis wann und in welcher Form ist mit der Umsetzung der übrigen Maßnahmen zu rechnen (bitte nach Maßnahmen aufschlüsseln)?
Plant oder prüft die Bundesregierung gegenwärtig über die Maßnahmen des Acht-Punkte-Plans hinausgehende Änderungen zur Stärkung des Katastrophenschutzes, und wenn ja, welche?
Wann hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und wann hat das BBK im Zusammenhang mit der Unwetterkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz erstmals Unwettervorabinformationen erhalten, und von wem?
a) Welche weiteren Unwettervorabinformationen sind dem BMI und dem BBK hiernach wann zugegangen, und von wem?
b) Haben das BMI und/oder das BBK die ihnen zugegangenen Unwettervorabinformationen weitergeleitet? Wenn ja, an wen? Wenn nein, warum nicht?
c) Welche Unwettervorabinformationen wurden wann von wem in das Modulare Warnsystem (MoWaS) eingespeist?
d) Mit wem standen das BMI und/oder das BBK zu den Unwettervorabinformationen in direktem Austausch?
e) Haben das BMI und/oder das BBK Rückfragen zu den Unwettervorabinformationen erreicht? Wenn ja, von wem, und welche Auskünfte wurden erteilt?
Wie viele Lageberichte des gemeinsamen Melde- und Lagezentrums (GMLZ) wurden im Zusammenhang mit den Unwettern erstellt?
a) Welchen Empfängern gingen die Berichte wann zu?
b) Wurde visuell oder durch Begleitschreiben die Dringlichkeit der Berichte für die Empfänger ersichtlich?
c) Waren in den Berichten Empfehlungen enthalten? Wenn ja, welche?
d) Gab es Rückfragen zu den Berichten? Wenn ja, von wem, und welche Auskünfte wurden erteilt?
e) Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die vom Land Rheinland-Pfalz beim GMLZ angeforderten Satellitenbilder des Fernerkundungsdienstes der Europäischen Union COPERNICUS vom 13. Juli 2021 noch Tage später nicht verfügbar waren? Falls ja, wieso?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich etwaiger Risse in den Warnketten in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen?
a) Welche Katastrophenschutzbehörden waren in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz mit Blick auf die prognostizierten Unwetter lokal zuständig?
b) Waren nach Kenntnis der Bundesregierung alle lokal zuständigen Behörden vorab über die erwarteten Unwetter informiert? Wenn nein, warum nicht?
c) Anhand welcher Richtlinien haben nach Kenntnis der Bundesregierung die lokal zuständigen Behörden die ihnen vorliegenden Informationen eingeordnet, und wann haben sie erstmals in welcher Form Warnungen und ggf. Handlungsempfehlungen gegenüber der Bevölkerung ausgesprochen (bitte nach lokal zuständiger Behörde aufschlüsseln)?
d) Welche Behörden haben nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund der vorliegenden Informationen entschieden, Evakuierungen einzuleiten? Welche Behörden hätten aufgrund der vorliegenden Informationen (weitergehende) Evakuierungen einleiten müssen, haben die Informationen jedoch nicht oder falsch eingeschätzt?
e) Sind der Bundesregierung Hintergründe für etwaige Nicht- oder Fehleinschätzungen bekannt, und wenn ja, welche?
Wie viele Warnmeldungen welchen Inhalts sind wann zu welcher Uhrzeit und in welchen Gebieten über die Apps NINA, KATWARN und BIWAPP ausgesendet worden, und von wem wurden sie ausgelöst (bitte tabellarisch darstellen)?
a) Wer ist grundsätzlich in der Lage, über NINA, KATWARN und BIWAPP Warnmeldungen auszulösen, und wer ist für welche Art von Warnkategorie (Hochwasser, Großschadenslage, Unwetter etc.) für das Auslösen der entsprechenden Warnmeldungen zuständig?
b) Besteht eine Möglichkeit für das BBK, falls es selbst nicht die zuständige Stelle für eine Warnmeldung ist, dieser eine Warnmeldung vorzuschlagen? Wenn ja, wann schlägt das BBK Warnmeldungen vor?
c) Sollte es dem BBK nach Ansicht der Bundesregierung ermöglicht werden, Warnmeldungen bei erheblichen Unwetterlagen selbst auszulösen? Wenn nein, warum nicht?
d) Gibt es visuelle und/oder akustische Eskalationsstufen für die Warnungen, und wenn ja, wurden diese Möglichkeiten bei den hier ausgelösten Warnungen genutzt?
e) Besteht die Möglichkeit, für die Warnungen Wiederholungsintervalle vorzugeben, und wenn ja, wurde diese Möglichkeit bei den hier ausgelösten Warnungen genutzt?
f) Gibt es die Möglichkeit der Spracheinstellung für Warnungen bei NINA, KATWARN und BIWAPP, und falls ja, welche Sprachen stehen zur Verfügung? Wurden bei den hier ausgelösten Warnungen diese in der jeweiligen Sprache übermittelt?
g) Trifft es zu, dass trotz der Vernetzung zwischen NINA, KATWARN und BIWAPP, die es erlaubt, wichtige Meldungen über alle Apps zu verbreiten, die Synchronisation bei den hier ausgelösten Warnungen nicht bzw. teilweise nicht erfolgreich war? Wenn ja, warum?
h) Wie viele Nutzerinnen und Nutzer hatten nach Kenntnis der Bundesregierung die Apps NINA, KATWARN und/oder BIWAPP vor den Unwetterereignissen, und wie haben sich die Nutzerzahlen seither entwickelt (Nutzerzahlen bitte nach Apps und wenn möglich nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Welche Erwägungen der Bundesregierung führten bislang dazu, dass die Nutzung von Cell Broadcasting im Rahmen der Notfallkommunikation nicht als erforderlich oder praktikabel angesehen wurde?
a) Welche Widerstände hat es bis zuletzt in der Bundesregierung gegen Cell Broadcasting gegeben (vgl. https://www.deutschlandfunk.de/seehofer-zu-katastrophenschutz-warnungen-per-cell-broadcast.1939.de.html?drn:news_id=1284478), und aus welchen Gründen wurden diese Widerstände nunmehr aufgegeben?
b) Trifft es zu, dass die Bundesregierung sich im Zusammenhang mit legislativen Verfahren auf EU-Ebene gegen Regelungen einsetzte, welche die Einführung von auf Cell Broadcast basierenden Warnsystemen für Mobiltelefone effektiv als verbindlichen Standard vorsahen, und Ausnahmeregelungen erwirkte, nach denen auch alternative Lösungen, z. B. App-basierte Lösungen, als prinzipiell zulässig gelten? Falls ja, welche Erwägungen veranlassten die Bundesregierung dazu, sich auf EU-Ebene gegen Cell Broadcast als Standardlösung einzusetzen, und seit wann setzte sie sich im Rahmen welcher Verhandlungen auf EU-Ebene dagegen ein?
c) Inwiefern bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung noch Hürden zur deutschlandweit flächendeckenden Einrichtung von Cell Broadcasting im Rahmen der Notfallkommunikation? Welche technischen Voraussetzungen müssen hierfür auf staatlicher Seite und auf Seite der Netzbetreiber erfüllt werden? Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen ggf. geschaffen werden?
d) Welche datenschutzrechtlichen Hürden gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung ggf., die der Nutzung von Cell Broadcasting entgegenstehen, wie dies Äußerungen des Bundesministers für Verkehr und digitale Infrastruktur Andreas Scheuer nahelegen (https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/nach-warn-desaster-bei-der-todesflut-scheuer-fordert-katastrophen-warnung-per-sm-77135752.bild.html), und mit welchen konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung ggf. bis zur Bundestagswahl die notwendigen Voraussetzungen schaffen? Inwieweit wird der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hierbei eingebunden?
e) Wie viel wird die flächendeckende Einführung von Cell Broadcasting nach Einschätzung der Bundesregierung voraussichtlich kosten, und wie setzen sich diese Kosten zusammen? Auf welcher Grundlage beruhen die Einschätzungen der Bundesregierung?
f) Bis wann ist die flächendeckende Einführung von Cell Broadcasting geplant (vgl. https://www.deutschlandfunk.de/seehofer-zu-katastrophenschutz-warnungen-per-cell-broadcast.1939.de.html?drn:news_id=1284478), und was sind die nächsten Schritte, um den Zeitplan einzuhalten? Welche Meilensteine möchte die Bundesregierung bis zur Bundestagswahl konkret erreichen?
g) In welcher Form plant die Bundesregierung, die Mobilfunkanbieter mit dieser Dienstleistung zu beauftragen, und welche Dienstleistungen müssen ausgeschrieben werden? Welche Ausschreibungsfristen sind ggf. zu berücksichtigen?
h) Sind nach Einschätzung der Bundesregierung vor dem Hintergrund der Downloadzahlen, unter dem Aspekt der Breitenwirkung und auch mit Blick auf Artikel 110 der Richtlinie EU 2018/1972, der die Vertragsstaaten bis Juni 2022 verpflichtet, ein wirksames Warnsystem für mobile nummerngebundene interpersonelle Kommunikationsdienste einzurichten, Warn-Apps wie NINA, KATWARN und BIWAPP ähnlich effektiv wie die Nutzung von Cell Broadcasting? Wenn ja, warum? Wenn nein, weshalb hat die Bundesregierung bisher keine anderen effektiveren Maßnahmen ergriffen?
i) Wie plant die Bundesregierung die Umsetzung ihrer Verpflichtungen gemäß EECC-Richtlinie in Bezug auf öffentliche Warnsysteme, um auch technisch ältere Endgeräte oder solche, auf denen die Warn-Apps NINA oder KATWARN nicht installiert sind, mit Meldungen zu erreichen (Nachfrage zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 19/18529)?
j) Zu welchem Ergebnis kommt die Bundesregierung bei der Bewertung der Effektivität der Warnungen, die durch App-basierte Systeme versendet werden, gegenüber der Effektivität der Warnungen, die unter Verwendung von Cell Braodcasting versendet werden? Ist eine Gleichwertigkeit der Warnsysteme im Sinne des Artikels 110 Absatz 1 EECC und auf Basis der GEREK-Leitlinien nach Ansicht der Bundesregierung gegeben (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 19/19460)?
Wie viele Sirenen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland (bitte nach Bundesländern und wenn möglich Landkreisen bzw. Bezirken aufschlüsseln, falls nur teilweise Kenntnisse existieren, bitte diese aufschlüsseln)?
a) Wie viele dieser Sirenen sind nach Kenntnis der Bundesregierung ordnungsgemäß gewartet und einsatzbereit?
b) Wie viele der existierenden Sirenen sollen nach Kenntnis der Bundesregierung abgebaut werden? Wie viele sollen modernisiert werden?
c) Wie viele Sirenen sollen nach Kenntnis der Bundesregierung neu errichtet werden, und wo?
d) Plant die Bundesregierung, die Errichtung neuer Sirenen zu unterstützen, und wenn ja, inwieweit, und durch welche Mittel?
e) In welchen der vom Unwetter in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz betroffenen Gebiete wurde nach Kenntnis der Bundesregierung Sirenenalarm ausgelöst? In welchen Gebieten wurde kein Sirenenalarm ausgelöst, obwohl Sirenen installiert waren (vgl. https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/katastrophen/id_90485130/flutkatastrophe-kreis-in-nrw-loeste-sirenen-bewusst-nicht-aus-angst-vor-panik-.html), und wieso?
In welchem Ausmaß hat das Unwetter in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz nach Kenntnis der Bundesregierung kritische Infrastrukturen gestört bzw. dauerhaft beschädigt?
a) Wo hat es Ausfälle in der Energieversorgung, Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung gegeben? Wann und durch wen wurde die Versorgung wiederhergestellt?
b) Wo waren Transport- und Verkehrswege unterbrochen? Wann konnte die Anbindung durch wen zumindest provisorisch wiederhergestellt werden?
c) Inwieweit sind wann und wo genau Informationstechnik und Telekommunikationsnetze ausgefallen? Wann konnten die Ausfälle wieder behoben werden (bitte so kleinteilig wie möglich aufschlüsseln)?
d) Wo hat es Einschränkungen und Ausfälle in der medizinischen Versorgung und in der Lebensmittelversorgung gegeben? Wann und durch wen wurde die Versorgung wiederhergestellt?
e) Welche Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von den zuständigen Behörden vor Ort im Vorfeld der akuten Unwetterlage eingeleitet, um kritische Infrastrukturen so gut wie möglich abzusichern?
Inwieweit hat es mit Blick auf Personal, Ausrüstung und Ausstattung in den Unwettergebieten in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz innerhalb des Katastrophenschutzeinsatzes nach Kenntnis der Bundesregierung Engpässe gegeben?
a) Wie viele Amtshilfeersuchen welchen Inhalts sind im Zusammenhang mit dem Unwetter und seinen Folgen bisher beim Bund eingegangen (bitte nach Zeitpunkt des Eingangs, ersuchender und ersuchter Behörde aufschlüsseln, einschließlich Bundeswehr)?
b) Wie vielen Amtshilfeersuchen ist der Bund im begehrten Umfang nachgekommen? Wie vielen Amtshilfeersuchen ist er nicht oder nur teilweise nachgekommen, und aus welchem Grund?
c) Welche Hilfeleistungen hat der Bund im Rahmen der Katastrophenhilfe in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz bisher insgesamt erbracht?
d) Welche Hilfeleistungen haben welche Hilfsorganisationen nach Kenntnis der Bundesregierung bisher insgesamt erbracht?
Welche Defizite sind der Bundesregierung bezüglich der Koordination des Katastrophenschutzeinsatzes in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, beispielsweise bei der Einteilung von Einsatzkräften, bekannt geworden (vgl. https://www.zeit.de/politik/deutschland/2021-07/innenausschuss-katastrophenschutz-bund-kompetenzen-zustaendigkeit-foederalismus-reformen/komplettansicht)?
a) Sieht die Bundesregierung diesbezüglich einen dringenden Handlungsbedarf (vgl. https://www.zeit.de/politik/deutschland/2021-07/katastrophenschutz-bundeswehr-amtshilfe-kommandeur-dringender-handlungsbedarf-inspekteur-streitkraeftebasis), und wenn ja, welche Maßnahmen wird sie ergreifen, um insbesondere mit Blick auf die Koordination von Katastrophenschutzeinsätzen Verbesserungen zu erreichen?
b) Sind diesbezüglich nach Ansicht der Bundesregierung Gesetzesänderungen notwendig, möglicherweise sogar eine Grundgesetzänderung (vgl. https://www.finanzen.net/nachricht/aktien/spd-politiker-fuer-verfassungs aenderung-beim-katastrophenschutz-10369440)?
c) Aufgrund welcher Erwägungen ist das BBK im Rahmen der Gesamtlageeinschätzung der Unwetter in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz zu der Bewertung gelangt, dass von einer großflächigen Hochwasserlage mit länderübergreifendem Koordinierungsbedarf durch den Bund nicht ausgegangen werden konnte (vgl. https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/bundesamt-fuer-katastrophenschutz-gab-es-am-tag-der-flut-entwarnung-aus-dem-bkk-77201334,jsPageReloaded=true.bild.html?wtmc=ml.shr), und beabsichtigt die Bundesregierung diesbezüglich Änderungen, sodass zukünftig eine ähnliche Situation einen länderübergreifenden Koordinierungsbedarf auslösen würde?
Sieht die Bundesregierung Optimierungspotentiale bei der Verteilung der Kompetenzen im Katastrophenschutz zwischen Bund und Ländern, ohne die grundsätzliche Zuständigkeit der Länder für den Katastrophenschutz in Frage zu stellen? Wenn ja, welche?