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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Dienstrechtliche Benachteiligung von LSBTI in Bundesbehörden

(insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

07.09.2021

Antwortdauer

14 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/3205424.08.2021

Dienstrechtliche Benachteiligung von LSBTI in Bundesbehörden

der Abgeordneten Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Stephan Thomae, Renata Alt, Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marcus Faber, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Michael Georg Link, Judith Skudelny, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

In der Anhörung des Verteidigungsausschusses zum „Entwurf eines Gesetzes zur Rehabilitierung der wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, wegen ihrer homosexuellen Orientierung oder wegen ihrer geschlechtlichen Identität dienstrechtlich benachteiligten Soldatinnen und Soldaten“ am 26. April 2021 bestätigte der Sachverständige Dr. Philipp-Sebastian Metzger, dass es für Beamte in den Bundesbeamten- und Landesbeamtengesetzen sowie den korrespondierenden Disziplinargesetzen vergleichbare Regelungen zum sogenannten Wohlverhalten der Beamten gegeben habe, die ebenso zu einer dienstrechtlichen Benachteiligung von Beamten geführt haben (https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw17-pa-verteidigung-homosexuelle-soldaten-834572). So lässt sich beispielsweise auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts verweisen (BVerwG, Urteil vom 13. März 1968 – II D 34.64, BeckRS 1968, 31329589). In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP zur Diskriminierung von LSBTI in Bundesbehörden auf Bundestagsdrucksache 19/30702 gab die Bundesregierung in ihrer Vorbemerkung an, dass das Fragerecht nur insoweit Rekonstruktionspflichten zu Sachverhalten früherer Bundesregierungen beinhaltet, „soweit diese gegenwärtig politisch noch relevant sind“.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Hält die Bundesregierung die Entschädigung und Rehabilitierung von Beamten und Angestellten des Bundes, die aufgrund ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität arbeits- bzw. dienstrechtlich benachteiligt wurden, und die Aufarbeitung dieser erfahrenen Benachteiligungen für gegenwärtig politisch relevant?

a) Wenn nein, warum nicht?

b) Wenn ja, warum hat sie die diesbezüglichen Fragen der in der Vorbemerkung genannten Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP nicht beantwortet?

2

Inwiefern und warum unterscheidet sich die gegenwärtige politische Relevanz der durch Beamte und Angestellte des Bundes erfahrenen arbeits- und dienstrechtlichen Benachteiligungen aufgrund der sexuellen oder geschlechtlichen Identität und einer entsprechenden Entschädigung bzw. Rehabilitierung nach Ansicht der Bundesregierung von der dienstrechtlichen Diskriminierung, die homo- und bisexuelle Soldaten in der Bundeswehr erfahren haben und für deren Rehabilitierung die derzeitige Bundesregierung einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht hat?

3

Welche arbeits- und dienstrechtlichen Benachteiligungen aufgrund der sexuellen oder geschlechtlichen Identität von Beamten oder Angestellten des Bundes seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland sind der Bundesregierung bekannt geworden?

4

Welche diesbezüglichen Kenntnisse hat die derzeitige Bundesregierung – beispielsweise in der Vorbereitung und weiteren Begleitung des Entwurfs eines Gesetzes zur Rehabilitierung der wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, wegen ihrer homosexuellen Orientierung oder wegen ihrer geschlechtlichen Identität dienstrechtlich benachteiligten Soldatinnen und Soldaten – erlangt, geprüft oder verarbeitet?

5

Warum hat die Bundesregierung im Entwurf eines Gesetzes zur Rehabilitierung der wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, wegen ihrer homosexuellen Orientierung oder wegen ihrer geschlechtlichen Identität dienstrechtlich benachteiligten Soldatinnen und Soldaten lediglich benachteiligte Angehörige der Bundeswehr, aber nicht anderer Einrichtungen des Bundes berücksichtigt?

Sieht sie diesbezüglich Handlungsbedarf, und wenn ja, welchen (bitte begründen)?

6

Welchen gegenwärtigen Handlungsbedarf folgert die Bundesregierung gegebenenfalls, sollten Beamte und Angestellte des Bundes – wie in der Vorbemerkung der Fragesteller aufgeführt – auch außerhalb der Bundeswehr arbeits- und dienstrechtliche Benachteiligungen aufgrund ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität erfahren haben (bitte begründen)?

7

Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass insbesondere eine offizielle Entschuldigung – analog zur Äußerung der Bundesministerin der Verteidigung Annegret Kramp-Karrenbauer im Jahr 2020 zu den truppendienstrechtlich diskriminierten Soldaten der Bundeswehr –, eine Rehabilitierung oder eine finanzielle Entschädigung durch den Bund in seiner Rolle als (ehemaliger) Dienstherr erforderlich oder politisch geboten ist (bitte begründen)?

8

Sieht sich die Bundesregierung als Dienstherr in der Verantwortung, frühere arbeits- und dienstrechtliche Benachteiligungen aufgrund der sexuellen oder geschlechtlichen Identität ihrer aktuellen und früheren Angestellten aufzuarbeiten, und wenn ja, inwiefern?

9

Welchen Umgang empfiehlt die Bundesregierung anderen Arbeitgebern mit Fragen zur früheren Diskriminierung von homo- bzw. bisexuellen oder transgeschlechtlichen Angestellten?

Wie unterstützt und berät die Bundesregierung Unternehmen oder andere Arbeitgeber dabei?

Welchen Stellenwert räumt die Bundesregierung einer solchen Aufarbeitung bei?

10

Wurden Beamte und Angestellte des Bundes, die vor dem Hintergrund des § 175 des Strafgesetzbuchs (StGB) disziplinarrechtlich wegen ihrer Homosexualität benachteiligt wurden, durch das Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen (StrRehaHomG) nach Auffassung der Bundesregierung vollständig – also einschließlich arbeits- und dienstrechtlicher Folgen – rehabilitiert und entschädigt?

11

Welche Auswirkungen hat nach Auffassung der Bundesregierung eine Nichtaufarbeitung historischer arbeits- und dienstrechtlicher Benachteiligungen homo- bzw. bisexueller und transgeschlechtlicher Angestellter bzw. Beamter auf die Glaubwürdigkeit des Einsatzes der Bundesregierung für Vielfalt und Wertschätzung am Arbeitsplatz (s. https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/faq-diversity-tag-1755210) sowie auf aktuelle Diversity-Strategien der Bundesregierung in ihrer Rolle als Dienstherr?

12

Plant die derzeitige Bundesregierung, das Parlament und die Öffentlichkeit auch außerhalb parlamentarischer Fragerechte teilweise oder vollumfänglich über ihre Kenntnisse zu früheren arbeits- und dienstrechtlichen Benachteiligungen aufgrund der sexuellen oder geschlechtlichen Identität von Angestellten oder Beamten des Bundes zu informieren?

a) Wenn ja, wann, und wie wird sie dies tun?

b) Wenn nein, warum nicht, und welche Signale sendet sie ihres Erachtens damit an die Betroffenen?

13

Wie viele Beamte und Angestellte des Bundes, die vor dem Hintergrund des § 175 StGB disziplinarrechtlich wegen ihrer sexuellen Identität benachteiligt wurden, wurden auf Grundlage des Gesetzes zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen bereits entschädigt?

14

Hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen oder wird sie Maßnahmen ergreifen, um gezielt die wegen ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität arbeits- bzw. dienstrechtlich benachteiligten Beamten und Angestellten des Bundes auf die Möglichkeit einer Entschädigung aufmerksam zu machen?

15

Sind der Bundesregierung aktuelle oder frühere Beamte oder Angestellte des Bundes bekannt, die aufgrund ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität arbeits- bzw. dienstrechtlich benachteiligt wurden, die sie auf die Möglichkeit einer Entschädigung hätte aufmerksam machen können?

Falls ja, wie hat sie diese Personen adressiert, und um wie viele Personen handelt es sich?

16

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um derzeitige oder frühere Beamte oder Angestellte des Bundes, die aufgrund ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität arbeits- bzw. dienstrechtlich benachteiligt wurden, zu identifizieren (bitte erläutern und begründen)?

17

Welche Projekte zur wissenschaftlichen Aufarbeitung der Diskriminierung von LSBTI innerhalb von Einrichtungen des Bundes hat die Bundesregierung bisher gefördert oder plant sie zu fördern?

Inwiefern sieht sie den Bedarf für weitere wissenschaftliche Aufarbeitung (bitte begründen)?

Berlin, den 4. August 2021

Christian Lindner und Fraktion

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