Sachstand zu den bundesfinanzierten Löschgruppenfahrzeugen Katastrophenschutz in Sachsen-Anhalt
der Abgeordneten Dr. Marcus Faber, Stephan Thomae, Renata Alt, Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Reginald Hanke, Peter Heidt, Markus Herbrand, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die ursprüngliche Aufgabe der Feuerwehr, nämlich Brände zu löschen, ist mittlerweile auf zahlreiche weitere Einsatzbereiche ausgeweitet worden. In Deutschland kann ihr derzeitiges Aufgabengebiet unter den Stichpunkten „Retten, Löschen, Bergen, Schützen“ zusammengefasst werden. Die genauen Einsatzbereiche der Feuerwehr sind in den länderübergreifenden Dienstvorschriften sowie in den Feuerwehr-, Brandschutz- bzw. Hilfeleistungsgesetzen der jeweiligen Landesgesetzgebungen geregelt. In diesen Landesgesetzgebungen sind den Kommunen und damit auch den kommunalen Feuerwehren Pflichtaufgaben zugewiesen, die den Schutz der Bevölkerung bei großen Unglücken und Katastrophen sicherstellen sollen. Damit bilden die mehr als 1 Million Feuerwehrmänner und Feuerwehrfrauen bundesweit das Rückgrat bei der Brandbekämpfung im Zivilschutz.
Dafür ergänzt der Bund die Einsatzkräfte der Länder für den Katastrophenschutz mit spezieller Technik und der dafür notwendigen Ausbildung. Gleichzeitig stehen die vom Bund bereitgestellten Fahrzeuge und die technische Ausstattung auch für Katastrophenschutzeinsätze der Länder zur Verfügung und haben damit einen doppelten Nutzen. Hierunter fallen insbesondere die bundesfinanzierten Löschfahrzeuge für den Katastrophenschutz, die aktuell von der Bundesregierung für den Zivil-, aber auch den Katastrophenschutz der Länder angeschafft und schrittweise den Ländern übergeben werden (https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/07/pm-fahrzeuguebergabe-lf-kats-niedersachsen-u-nrw.html;jsessinid=94BCCA5E20AC39D20E3F175C37718E8A.live351).
Gleichwohl sind in einigen Bundesländern, darunter Sachsen-Anhalt, noch ältere Löschfahrzeuge für den Katastrophenschutz im Dienst. Diese Löschfahrzeuge des Typs LF 16-TS wurden aufgrund ihres Alters schon als „Oldtimer“ bezeichnet, weil die Erstzulassung bereits 1993 erfolgte (https://www.az-online.de/altmark/stendal/oldtimer-loescheinsatz-13934295.html). Daher ist es aus Sicht der Fragesteller dringend geboten, die Modernisierung dieser Löschfahrzeuge zu beschleunigen, damit bei Gefahrenlagen im Zivilschutz kein Risiko durch veraltete Löschfahrzeuge entsteht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Erfüllen die Löschfahrzeuge vom Typ LF 16-TS noch den „Qualitätsansprüchen des Bundes“ für die besonderen Anforderungen des Zivilschutzes (https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/07/pm-fahrzeuguebergabe-lf-kats-niedersachsen-u-nrw.html)?
Entsprechen die Löschfahrzeuge vom Typ LF 16-TS mit ihrem Ausstattungsgrad und Fähigkeitsspektrum den aktuellen Anforderungen, um uneingeschränkt im Katastrophenschutzeinsatz eingesetzt werden zu können?
Erfüllen die Löschfahrzeuge vom Typ LF 16-TS noch die entsprechenden Normen des DIN-Normenausschusses Feuerwehrwesen (FNFW)?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die auf den Löschfahrzeugen vom Typ LF 16-TS eingesetzten Einsatzkräfte sich aufgrund der veralteten Technik bei Einsatzlagen und Übungen einem höheren Risiko aussetzen?
Sind die Löschfahrzeuge vom Typ LF 16-TS für autarke Löscheinsätze, wie es zum Beispiel bei Waldbränden abseits von Infrastruktureinrichtungen erforderlich ist, geeignet?
Wenn nein, welche Alternativen stehen für diese Form des Brandschutzes zur Verfügung?
Wie hoch ist die Einsatzbereitschaft der Löschfahrzeuge vom Typ LF 16-TS in Sachsen-Anhalt?
Wie häufig sind die Löschfahrzeuge vom Typ LF 16-TS bei Übungen und Einsätzen in den letzten zehn Jahren fahrzeugbedingt ausgefallen (bitte in Jahresscheiben aufschlüsseln)?
a) Wie lange fällt ein Fahrzeug durchschnittlich aus?
b) Was sind die durchschnittlichen Kosten pro Fahrzeug pro Ausfall?
c) Was sind die fünf häufigsten Gründe für einen Ausfall eines Fahrzeugs?
In welchen Intervallen muss ein Löschfahrzeug vom Typ LF 16-TS zur Instandsetzung?
a) Wie lange ist ein Fahrzeug im Durchschnitt bei der Instandsetzung?
b) Hat sich die durchschnittliche Instandsetzungsdauer in den vergangenen zehn Jahren verändert?
Müssten die Löschfahrzeuge vom Typ LF 16-TS seit Erstzulassung grundsätzlich überholt oder angepasst werden, und wenn ja, welche Kosten waren damit verbunden?
Welche Nutzungsdauer war für die Löschfahrzeuge vom Typ LF 16-TS bei der Erstzulassung 1993 vorgesehen?
Wurde diese maximale Nutzungsdauer für die Löschfahrzeuge vom Typ LF 16-TS seit 1993 angepasst?
Wird nach aktuellen Planungen die Nutzungsdauer, die für alle Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr als Sonderanfertigungen eine Nutzungsdauer zwischen 20 und 30 Jahren ist, der Löschfahrzeuge vom Typ LF 16-TS in Sachsen-Anhalt überschritten (http://www.feuerwehr-gemmrigheim.com/?p=technik_feuerwehrgeraete)?
Welche Konsequenzen hat grundsätzlich ein Überschreiten der vorgesehenen Nutzungsdauer von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr?
Wurden in Sachsen-Anhalt Löschfahrzeuge vom Typ LF 16-KatS in der Vergangenheit ausgemustert, ohne durch neue Löschfahrzeuge ersetzt zu werden, und wenn ja, wie viele, wann, und an welchen Standorten?
Welche Zuläufe der bundesfinanzierten Löschfahrzeuge vom Typ LF 20-KatS sind für das Bundesland Sachsen-Anhalt konkret vereinbart?
Welche Zuläufe der bundesfinanzierten Löschfahrzeuge vom Typ LF 20-KatS sind für das Bundesland Sachsen-Anhalt darüber hinaus geplant?
In welchem Jahr ist die vollständige Ausmusterung der Löschfahrzeuge vom Typ LF 16-TS in Form des Ersatzes durch die bundesfinanzierten Löschfahrzeuge vom Typ LF 20-KatS in Sachsen-Anhalt angestrebt?
Wann wird nach aktuellen Planungen der Bundesregierung das angestrebte Ausstattungssoll von 29 bundeseigenen Löschfahrzeugen vom Typ LF 20-KatS erreicht (bitte bei günstigstem und ungünstigstem Verlauf aufschlüsseln)?
Wie hoch ist der aktuelle Ausstattungsgrad an bundeseigenen Löschfahrzeugen vom Typ LF 20-KatS in Sachsen-Anhalt (bitte in Prozent und im Verhältnis zum Bundesdurchschnitt darstellen)?
Kommt es aktuell aufgrund der Corona-Pandemie zu Verzögerungen bei der Auslieferung der Löschfahrzeuge vom Typ LF 20-KatS und damit auch zur Verzögerung des Ausstattungssolls in Sachsen-Anhalt?
An welchen Standorten in Sachsen-Anhalt sind derzeit Löschfahrzeuge vom Typ LF 16-TS stationiert?
An welchen Standorten in Sachsen-Anhalt sollen die zukünftig gelieferten Löschfahrzeuge vom Typ LF 20-KatS stationiert werden?
Werden auch Standorte, an denen aktuell Löschfahrzeuge vom Typ LF 16-TS stationiert sind, trotz Ausmusterung dieser Löschfahrzeuge keine Löschfahrzeuge vom Typ LF 20-KatS erhalten, und wenn ja, um welche Standorte handelt es sich?
Wie oft wurden in den letzten zehn Jahren Löschfahrzeuge vom Typ LF 16-TS, die in Sachsen-Anhalt stationiert sind, zur Einsatzunterstützung in andere Bundesländer angefragt (bitte nach positiv und negativ beantworteten Anfragen aufschlüsseln)?
Wie oft wurden in den letzten zehn Jahren Löschfahrzeuge vom Typ LF 16-TS, die in Sachsen-Anhalt stationiert sind, zur Einsatzunterstützung in andere Bundesländer entsandt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?