BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Erkenntnisse der Bundesregierung zur Volksfront für die Befreiung Palästinas

(insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

29.09.2021

Antwortdauer

15 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/3242713.09.2021

Erkenntnisse der Bundesregierung zur Volksfront für die Befreiung Palästinas

der Abgeordneten Benjamin Strasser, Stephan Thomae, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marcus Faber, Reginald Hanke, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Pascal Kober, Frank Sitta, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Linda Teuteberg, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Seit ihrer Gründung im Jahr 1967 setzt sich die Volksfront für die Befreiung Palästinas, kurz PFLP, das Ziel der Zerstörung des Staates Israel und der Errichtung eines arabischen Staates auf dem israelischen Staatsgebiet (Quelle: Verfassungsschutzbericht 2020 des Landes Berlin, S. 66, https://www.berlin.de/sen/inneres/verfassungsschutz/publikationen/verfassungsschutzberichte/verfassungsschutzbericht_2020_-pressefassung-.pdf). Politisch ist die PFLP im marxistisch-leninistischen, linksextremen Bereich zu verorten. Bereits in den 1970er-Jahren war die PFLP terroristisch in Deutschland aktiv. Anhänger der PFLP wurden verdächtigt, die Planung des Münchner Olympia-Attentats von 1972 unterstützt zu haben. Im Nachgang an das Attentat entführten unter anderem Anhänger der PFLP die Lufthansa-Maschine „Kiel“ mit dem Ziel, die überlebenden Terroristen von München freizupressen. Auch die Entführung der Lufthansa-Maschine „Landshut“ im Jahr 1977, welche am 18. Oktober 1977 auf einem Flughafen in Mogadischu durch die GSG 9 beendet wurde, war eine Tat der Organisation.

In der jüngeren Vergangenheit kam es zu keinen terroristischen Gewalttaten durch die PFLP in Deutschland, die Organisation verübte aber weiterhin Terroranschläge in Israel. Dennoch ist die PFLP im Bundesgebiet weiter aktiv. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hält in seinem Verfassungsschutzbericht 2020 fest: „Die PFLP bestreitet das Existenzrecht Israels und propagiert offen den bewaffneten Kampf gegen Israel. Ihre antisemitische Agitation ist stark antizionistisch geprägt. […] In Deutschland leben etwa 100 Anhänger der PFLP. Die Organisation sammelt Spendengelder zur Unterstützung ihrer Strukturen und des bewaffneten Kampfes in Nahost und versucht, neue, vermehrt junge Anhänger unter den hier lebenden Palästinensern zu gewinnen. Ehemalige Terroristen der PFLP genießen bei der Anhängerschaft große Anerkennung und werden gezielt zur Indoktrinierung nach Deutschland eingeladen. Die PFLP pflegt Kontakte zur islamistischen HAMAS und zur linksextremistischen ‚Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands‘ (MLPD)“ (Quelle: Verfassungsschutzbericht 2020, Seite 288, https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/sicherheit/vsb-2020-gesamt.pdf?__blob=publicationFile&v=2).

Seit 2002 steht die PFLP auf der Terrorliste der Europäischen Union sowie seit 1997 auf der Terrorliste des US State Departments. Im Mai 2021 forderte der Leiter des Landesamtes für Verfassungsschutz Thüringen, Stephan Kramer, ein Betätigungsverbot der PFLP in Deutschland. Dieser Vorstoß wurde von allen Fraktionen des Deutschen Bundestages, mit Ausnahme der Fraktion DIE LINKE., unterstützt (Quelle: https://www.tagesspiegel.de/politik/israelfeindliche-umtriebe-der-pflp-breite-unterstuetzung-fuer-verbot-palaestinensischer-terrororganisation-in-deutschland/27190868.html).

Aus Sicht der Fragesteller müssen die Aktivitäten der PFLP und ihrer Proxy-Organisationen in Deutschland durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und dessen nachgeordneten Behörden genauestens beobachtet und möglichst unterbunden werden. Auch wäre es für die Bundesregierung angebracht, ein generelles Betätigungsverbot für die PFLP und deren Proxy-Organisationen zu erwägen. Es stellt sich ferner die Frage, inwieweit eine Listung auf der EU-Terrorliste eine Verbindlichkeit für die jeweiligen Mitgliedstaaten zur Folge hat bzw. wie sich diese konkret darstellt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Folgen für eine Organisation, die auf der EU-Terrorliste gelistet ist, Konsequenzen hinsichtlich ihrer Aktivitäten in Deutschland?

a) Wenn ja, welche sind dies konkret?

b) Wenn nein, wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass eine Listung keine unmittelbaren Konsequenzen in den Mitgliedstaaten hat?

c) Hält die Bundesregierung es für sinnvoll bzw. erstrebenswert, dass eine Listung auf der EU-Terrorliste zu unmittelbaren Konsequenzen in den Mitgliedstaaten führt (beispielsweise die automatische Einstufung einer Organisation als Prüf-, Verdachts-, oder Beobachtungsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz)?

2

Welche politischen Ziele verfolgt die PFLP nach Kenntnis der Bundesregierung? Welche Ziele verfolgt sie insbesondere mit Blick auf den Staat Israel?

3

Welche terroristischen Aktivitäten im Ausland können der PFLP in den vergangenen fünf Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung zugerechnet werden (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

4

Welche Aktivitäten der PFLP bzw. ihres Unterstützerumfeldes sind der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren in Deutschland bekannt geworden (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

5

Sind der Bundesregierung Organisationen bekannt, die sie als Teilorganisationen, Vorfeldorganisationen, Proxy-Organisationen oder Tarnorganisationen der PFLP in Deutschland einstufen würde, und wenn ja,

a) welche entsprechenden Organisationen sind der Bundesregierung konkret bekannt,

b) in welchen Bundesländern bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Strukturen der Organisationen,

c) wie groß ist das jeweilige Personenpotential der Organisationen,

d) welche politischen Ziele verfolgen die Organisationen insbesondere mit Blick auf den Staat Israel,

e) welche Aktivitäten der Organisationen sind der Bundesregierung jeweils in den vergangenen fünf Jahren bekannt geworden (bitte jeweils aufschlüsseln)?

6

Seit wann führt das Bundesamt für Verfassungsschutz die „Volksfront für die Befreiung Palästinas“ (PFLP) jeweils als Prüffall, Verdachtsfall oder Beobachtungsobjekt (bitte aufschlüsseln)?

7

Führt bzw. führte das Bundesamt für Verfassungsschutz Teil-, Vorfeld-, Tarn-, oder Proxy-Organisationen der PFLP als Prüffall, Verdachtsfall oder Beobachtungsobjekt (bitte genauen Zeitraum angeben)?

8

Welche Erkenntnisse haben die Bundesregierung und ihre nachgeordneten Behörden zu der Organisation „Samidoun“, die der PFLP nahestehen soll und von Israel als Terrororganisation eingestuft wird, https://www.welt.de/politik/deutschland/article231233201/Naehe-zu-PFLP-Linksextreme-Terror-Sympathisanten-bei-Anti-Israel-Demos.html), und dem Verein „Demokratisches Komitee Palästina“ (DKP), der sich für die PFLP einsetzt (https://www.tagesspiegel.de/berlin/volksfront-fuer-die-befreiung-palaestinas-arabische-terrorgruppe-will-in-friedrichshain-feiern/20034208.html), welche Einschätzungen leiten die Bundesregierung und ihre nachgeordneten Behörden aus ihren Erkenntnissen ab, und haben diese Organisationen bereits den Status eines Prüf-, Beobachtungs-, oder Verdachtsfall erlangt (bitte aufschlüsseln)?

9

Setzt die Bundesregierung nachrichtendienstliche Mittel gegen Personen des mittelbaren und unmittelbaren Umfeldes der PFLP, von „Samidoun“ oder des „Demokratischen Komitees Palästinas“ in Deutschland ein?

10

Sammelt der Bundesnachrichtendienst Informationen zu den Auslandsaktivitäten der PFLP, von „Samidoun“ oder des „Demokratischen Komitees Palästinas“?

11

Welche Informationen liegen der Bundesregierung zu Verbindungen der PFLP, „Samidoun“ und des „Demokratischen Komitees Palästinas“ mit der HAMAS und Hizb Allah vor (bitte aufschlüsseln)?

12

Wie viele Personen rechnet die Bundesregierung momentan der PFLP sowie „Samidoun“ und dem „Demokratischen Komitee Palästinas“ und weiteren bisher nicht namentlich aufgezählten Proxy-Organisationen der PFLP zu (bitte jeweils aufschlüsseln)?

a) Wie viele dieser Personen besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft?

b) Wie viele dieser Personen sind EU-Bürger?

c) Wie viele dieser Personen sind weder deutsche Staatsangehörige noch EU-Bürger, und welche Staatsangehörigkeit haben diese Personen (bitte aufschlüsseln)?

d) Wie viele dieser Personen sind in der Vergangenheit in Deutschland straffällig geworden?

e) In welchem Ausmaß überschneiden sich die Personenspektren der PFLP und der Organisationen „Samidoun“ und „Demokratisches Komitee Palästinas“ (DKP)?

13

Wie viele der der PFLP zuzurechnenden Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung als „Gefährder“ bzw. „Relevante Person“ eingestuft (bitte aufschlüsseln)?

a) Wie viele dieser Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bereits mit RADAR (Regelbasierte Analyse potentiell destruktiver Täter zur Einschätzung des akuten Risikos)-iTE bewertet (bitte nach „Gefährder“ und „Relevante Person“ aufschlüsseln)?

b) Welche Gefährdungsgrade wurden durch die Bewertung mit RADAR-iTE festgestellt (bitte Anzahl jeweils aufschlüsseln)?

14

Wie viele Personen, die „Samidoun“, dem „Demokratischen Komitee Palästinas“ und anderen der PFLP nahestehenden Proxy-Organisationen zuzurechnen sind, sind nach Kenntnis der Bundesregierung als „Gefährder“ bzw. „Relevante Person“ eingestuft (bitte aufschlüsseln)?

a) Wie viele dieser Personen wurden bereits mit RADAR-iTE bewertet?

b) Welche Gefährdungsgrade wurden durch die Bewertung mit RADAR-iTE festgestellt (bitte nach „Gefährder“ und „Relevante Person“ aufschlüsseln)?

15

Gegen wie viele der der PFLP zuzurechnenden Personen werden Ermittlungsverfahren geführt (bitte nach EV-Grundlage aufschlüsseln)?

16

Sind der Bundesregierung in der Vergangenheit Ausreisesachverhalte von Personen, die der PFLP, „Samidoun“, dem „Demokratisches Komitee Palästina“ oder sonstigen Proxy-Organisationen der PFLP in Deutschland zugeordnet wurden, bekannt, um sich an gewaltsamen, terroristischen Aktivitäten im Ausland zu beteiligen?

Wenn ja,

a) um wie viele Personen handelt es sich?

b) in welche Länder erfolgten die Ausreisen?

c) wie sind die Personen wieder nach Deutschland eingereist?

17

Welche Gründe sind dem Bundesamt für Verfassungsschutz bekannt für die Reduzierung der Mitgliederzahl der PFLP, die im Verfassungsschutzbericht 2019 mit 120 Personen, im Verfassungsschutzbericht 2020 jedoch nur noch mit 100 Personen angegeben ist?

18

Hat die Bundesregierung ein Betätigungsverbot gegen die PFLP geprüft, und wenn ja, aus welchen Gründen hat sie bislang kein Betätigungsverbot erlassen?

19

Hat die Bundesregierung ein Betätigungsverbot gegen die Organisationen „Samidoun“ und „Demokratisches Komitee Palästina“ (DKP) oder andere bekannte Proxy-Organisationen der PFLP geprüft, und wenn ja, aus welchen Gründen hat sie bislang keine entsprechenden Betätigungsverbote erlassen (bitte nach Organisationen aufschlüsseln)?

20

Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Querverbindungen zwischen der PFLP, „Samidoun“ und dem „Demokratischen Komitee Palästinas“ mit dem linksextremistischen Spektrum in Deutschland, und wenn ja,

a) wie groß ist das sich überschneidende Personenspektrum,

b) welchen Einfluss üben PFLP, „Samidoun“ und das „Demokratische Komitee Palästinas“ auf die programmatische bzw. ideologische Entwicklung des linksextremistischen Spektrums aus,

c) bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung auch Querverbindungen in das gewaltbereite linksextremistische Spektrum, und wie schätzt sie das daraus resultierende Sicherheitsrisiko insbesondere für israelische und jüdische Einrichtungen und Personen in Deutschland ein?

Berlin, den 1. September 2021

Christian Lindner und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen