Novellierungsbedarf zum Rettungsassistentengesetz
der Abgeordneten Jens Ackermann, Daniel Bahr (Münster), Dr. Heinrich L. Kolb, Heinz Lanfermann, Dr. Konrad Schily, Detlef Parr, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Jürgen Koppelin, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Seit Jahren wird von den mit dem Rettungsdienst verbundenen Verbänden wie den Durchführenden des Rettungsdienstes, dem Bundesverband für den Rettungsdienst, dem Bundesverband der freien Rettungsschulen sowie den Ärzteverbänden eine Novellierung des Rettungsassistentengesetzes gefordert.
Die Ständige Konferenz für den Rettungsdienst fordert in einem Eckpunktepapier unter anderem die Verlängerung der Ausbildungsdauer, die Anhebung der Anforderungen an Rettungsdienstschulen, die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Auszubildenden sowie eine Überprüfung der Berufsbezeichnung. Zudem bestehen Rechtsunsicherheiten aufgrund unklarer Kompetenzregelungen wie z. B. der Notkompetenz des Rettungsassistenten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es Novellierungsbedarf zum Rettungsassistentengesetz gibt?
In welchen Bereichen sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf?
In welchem Zeitrahmen ist mit einer Novellierung des Rettungsassistentengesetzes zu rechnen?
Welche Kompetenz soll der Rettungsassistent nach Ansicht der Bundesregierung künftig haben?
Erachtet die Bundesregierung das in der Altenpflege zur Anwendung kommende Modell, dass eine Ausbildung nur absolviert werden kann, wenn ein Ausbildungsvertrag mit einer Einrichtung vorliegt, die den praktischen Teil der Ausbildung durchführt und eine Ausbildungsvergütung für die gesamte Ausbildungsdauer übernimmt, für übertragungswürdig auf die Rettungsassistentenausbildung?
Auf welche Weise soll nach Ansicht der Bundesregierung eine Refinanzierung der Ausbildungskosten erfolgen?
Welchen Ausbildungsumfang hält die Bundesregierung für angemessen und notwendig?
Wie stellt sich die Bundesregierung die Aufteilung der Arbeit zwischen Rettungsassistenten und Ärzten im Rettungsdienst vor?