BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Grüne Biotechnologie als Zukunftsbranche (G-SIG: 16011102)

Ergebnisse des BioRegio-Wettbewerbs und Ausgabe von Fördermitteln in Biotechnologieregionen, Schaffung von Arbeitsplätzen durch diesen Wettbewerb und Nachfolgewettbewerbe wie Bio Future, Bio Chance, Bio Profile, Haltung der Bundesregierung zur Grünen Gentechnik und zur Novellierung des Gentechnikgesetzes, Forschungsförderung zur Grünen Gentechnik <p> </p>

Fraktion

FDP

Datum

11.10.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/273222. 09. 2006

Grüne Biotechnologie als Zukunftsbranche

der Abgeordneten Dr. Christel Happach-Kasan, Cornelia Pieper, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

In ihrer ersten Regierungserklärung vom 30. November 2005 erklärte die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel: „Ich sage das mit großem Ernst: Ich glaube, noch nie hat ein Koalitionsvertrag in Deutschland so sehr auf Innovation und Technologiefreundlichkeit in Zukunftsbranchen gesetzt. […] Wir müssen auf die Freiheit der Entwicklungsmöglichkeiten in der Nano-, Bio- und Informationstechnologie setzen. […] Wir werden noch einmal das Regelwerk für die Grüne Gentechnik überarbeiten“ (Plenarprotokoll 16/4 S. 85 C, D). Damit wurde zumindest rhetorisch anerkannt, dass in einem Land wie Deutschland mit einem vergleichsweise hohen Lohnniveau nur wissensbasierte Arbeitsplätze mittel- und langfristig sichere Arbeitsplätze sind, die dauerhaft zur Senkung der Arbeitslosigkeit beitragen können.

Trotz dieser deutlichen Ankündigung der Bundeskanzlerin in der Regierungserklärung sind wesentliche neue Weichenstellungen bisher nicht erfolgt. Eine besondere Bedeutung hat dabei die Novellierung des Gentechnikgesetzes mit der Schaffung einer Haftungsregelung, die für alle Landwirte Rechtssicherheit schafft, mit der für Unternehmen, Hochschulen und Institute forschungsfreundlichen Umsetzung der Freisetzungsrichtlinie, mit praktikablen Regelungen zur Koexistenz und dem Abbau überflüssiger Bürokratie. Der mehrfach angekündigte Gesetzentwurf liegt nicht vor. Inzwischen hat der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Horst Seehofer, nach einem Bericht in „faz.net“ vom 25. Juni 2006 die „kommerzielle Nutzung der Gentechnik in der Landwirtschaft grundsätzlich in Zweifel gezogen“. Seine Vorschläge, Forschungen im Bereich der grünen Gentechnik zu fördern, die Ergebnisse dieser Forschungen jedoch gezielt nicht anzuwenden, stehen ebenfalls im Widerspruch zur Regierungserklärung. Sie sind kein Ausdruck von Forschungsfreundlichkeit, sondern aus Sicht der Fragesteller pure Geldverschwendung.

Bundesbehörden, wie das Bundesamt für Naturschutz, das wichtige Aufgaben beim Vollzug des Gentechnikgesetzes hat, betreiben mit ihren Stellungnahmen eine Politik der Verhinderung der Gentechnik, ohne dass dafür wissenschaftlich nachvollziehbare Gründe vorliegen. Ein Beispiel dafür ist die ohne wissenschaftliche Begründung erhobene Forderung nach einem Abstand von 200 m zwischen einem Feld mit transgenen Kartoffeln und einem FFH-Gebiet (FFH: Flora-Fauna-Habitat).

Diese gentechnikfeindlichen Haltungen in der Bundesregierung und bei nachgeordneten Behörden verhindern, dass neue Arbeitsplätze entstehen. Schon 1973 wurde am Max-Planck-Institut für Züchtungsforschung in Köln der erste transgene Organismus gezüchtet, 1983 die erste transgene Pflanze, 1989 der erste Freisetzungsversuch mit Petunien durchgeführt. Mit der Nutzung gentechnischer Methoden gibt es somit jahrzehntelange Erfahrungen. Die Vorgängerregierung konnte kein Beispiel für negative Erfahrungen mit der Nutzung der grünen Gentechnik als Züchtungsmethode nennen. Dieser große Wissensvorsprung in Deutschland in der Anwendung gentechnischer Methoden konnte jedoch nicht für die Entwicklung von Produkten genutzt werden. Eine Ursache dafür war das Fehlen von Akzeptanz in Teilen der Bevölkerung für die Anwendung dieser eleganten und für die verschiedensten Zuchtziele geeigneten Züchtungsmethode, obwohl zum Beispiel die vom Wissenschaftsinstitut in Berlin Anfang der 90er Jahre durchgeführte Technikfolgenabschätzung aufzeigte, dass nicht die Züchtungsmethode sondern die Eigenschaften neuer Sorten für deren Bewertung entscheidend sind. Das von der EU ausgesprochene und inzwischen von der Welthandelsorganisation als widerrechtlich bewertete Gentechnikmoratorium hat zusätzlich dazu geführt, dass in Europa ansässige Unternehmen in der Entwicklung der Nutzung gentechnischer Methoden behindert und deren Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Unternehmen in Ländern ohne ein solches Moratorium beeinträchtigt wurden.

Im Bestreben, auf dem Gebiet der Gentechnik den Anschluss an die internationale Forschung nicht zu verlieren bzw. zurückzugewinnen und die Voraussetzung für wissensbasierte neue Arbeitsplätze zu schaffen, wurden seit Anfang der 90er Jahre mit verschiedenen Programmen Forschungsarbeiten zur grünen Biotechnologie wie die Erforschung des Genoms von Kulturpflanzen oder die Auswirkungen des Anbaus transgener Pflanzen gefördert. Die entsprechenden Forschungsvorhaben wurden und werden durch Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie in Verbünden zwischen der Wissenschaft und der Wirtschaft bearbeitet. In besonderer Weise ist es dem BioRegio-Wettbewerb mit seinen Nachfolgeprogrammen gelungen, Forschungen in der Gentechnik und Unternehmensgründungen zu initiieren. Während bei der roten Gentechnik der Aufschwung gelungen ist, gilt dies nicht für die Anwendung der grünen Gentechnik und den Anbau transgener Pflanzen in Deutschland.

Gleichwohl sieht die Hightech-Strategie der Bundesregierung in der grünen Biotechnologie große Zukunftschancen. Es zeichnet sich ab, dass transgene Pflanzen, gezüchtet für die Verwertung als nachwachsende Rohstoffe, besondere Vorteile in der Verwendung als Rohstoffe für die industrielle Verwertung haben und eine hohe Wertschätzung in der Bevölkerung genießen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Welche Regionen haben sich am BioRegio-Wettbewerb beteiligt, welche Regionen haben den Wettbewerb gewonnen, und in welcher Höhe haben die Gewinnerregionen jeweils Fördermittel aus diesem Wettbewerb sowie den Nachfolgeprogrammen vom Bund erhalten?

2

Welche Regionen gehören jetzt nach Einschätzung der Bundesregierung zu den führenden Biotechnologieregionen in Deutschland, und welche Kriterien legt sie ihrer Einschätzung zugrunde?

3

Welche Bedeutung haben für den Erfolg dieser Regionen die Teilnahme am Wettbewerb und gegebenenfalls der Gewinn des Wettbewerbs gehabt?

4

Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse dieser clusterorientierten Technologiepolitik hinsichtlich der Stärkung der Regionen und des Erhalts und der Schaffung von wissensbasierten Arbeitsplätzen?

5

In welchem Umfang konnte der Wettbewerb den Einsatz von Risikokapital für Biotechnologie-Unternehmen generieren?

6

Bei welchen der Regionen sind Unternehmen und Forschungsinstitutionen beteiligt, die im Bereich der grünen Gentechnik arbeiten?

7

Wie bewertet die Bundesregierung insgesamt den Erfolg des Wettbewerbs BioRegio hinsichtlich der Gründung von Unternehmen in der Biotechnologie und des Erhalts und der Schaffung von Arbeitsplätzen sowie der Nachfolgeprogramme BioFuture, BioChance und BioProfile?

8

Welche Vorhaben zur Umsetzung biotechnologischen Wissens in neue Produkte und nachhaltige Produktionsvorhaben wurden durch die Bundesregierung durch die Förderinitiative BioChance seit 1999 gefördert?

9

Wie hoch waren die Mittel, die hierfür von der Bundesregierung eingesetzt wurden?

10

Welche Konzepte zur innovativen Umsetzung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen in neuen und speziellen Biotechnologiebereichen wurden durch die Bundesregierung mit der Fördermaßnahme BioProfile mit welchem Ergebnis gefördert?

11

Wie hoch waren die finanziellen Mittel, die insgesamt der Bund hierfür aufgewendet hat?

12

In welcher Weise wurden die Erfahrungen aus dem BioRegio-Wettbewerb bei der Ausarbeitung der Hightech-Strategie der Bundesregierung berücksichtigt?

13

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Weiterentwicklung der grünen Gentechnik Chancen für die Entwicklung innovativer Produkte und damit Chancen für neue Arbeitsplätze bietet, und wenn nein, warum nicht?

14

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass das restriktive Gentechnikgesetz mit den finanziellen Risiken für die Anbauer von gentechnisch veränderten Pflanzen sowie Vorbehalte in der Bevölkerung gegenüber der grünen Gentechnik bisher den durchschlagenden Erfolg dieser neuen Technologie behindert haben, und wenn nein, welche anderen Ursachen sieht die Bundesregierung?

15

Welche konkreten Initiativen plant die Bundesregierung, um bestehende Vorbehalte gegenüber der grünen Gentechnik zu überwinden und die Vorteile der Anwendung der Züchtungsmethode für Verbraucherinnen und Verbraucher, für Umwelt und Landwirtschaft darzustellen?

16

Wie begründet die Bundesregierung den von ihr eingeschlagenen Kurs, Forschungsvorhaben der grünen Gentechnik finanziell zu fördern und gleichzeitig die kommerzielle Anwendung der Forschungsergebnisse grundsätzlich in Zweifel zu ziehen?

17

Wie bewertet die Bundesregierung die These, dass die Trennung von Forschung und Anwendung die Skepsis bei Verbraucherinnen und Verbrauchern gegenüber der grünen Gentechnik verstärken wird und damit kontraproduktiv auf die Schaffung eines innovationsfreundlichen Klimas in Deutschland wirkt?

18

Wie ist die von Bundesminister Horst Seehofer auf dem ZEITForum der Wissenschaft im Juni dieses Jahres dargestellte Trennung von Forschung und Anwendung der grünen Gentechnik mit der Hightech-Strategie der Bundesregierung vereinbar?

19

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Förderung von Forschung im Sinne der Worte von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in der Haushaltsdebatte „Von der Idee zum Produkt“ damit verbunden werden sollte, dass die Ergebnisse der in Deutschland geförderten Forschung der grünen Gentechnik auch in Deutschland zur Wertschöpfung beitragen?

20

Wann wird die Bundesregierung die von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in ihrer ersten Regierungserklärung versprochene umfassende Novellierung des Gentechnikrechts vorlegen?

21

Welche wesentlichen inhaltlichen Änderungen plant die Bundesregierung im Rahmen der Novellierung des Gentechnikrechts?

Berlin, den 21. September 2006

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen