Verhalten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bezüglich der Allgemeinen HypothekenBank Rheinboden AG
der Abgeordneten Frank Schäffler, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Marina Schuster, Dr. Rainer Stinner, Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Im Rahmen der Sanierung der Allgemeinen HypothekenBank Rheinboden AG (AHBR) wurden Vorwürfe gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bzw. ihren Vorgänger, das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAKred), erhoben, die Finanzaufsicht hätte die Schieflage der AHBR bereits früh gekannt oder kennen müssen (Börsen-Zeitung v. 17. November 2005). Diese Kritik wurde bisher nur pauschal zurückgewiesen. Fragen nach dem exakten Ablauf des Falles und den konkreten Maßnahmen der Finanzaufsicht sind offen geblieben.
Derzeit läuft in zweiter Instanz ein Gerichtsverfahren der AHBR gegen ehemalige Vorstände der AHBR. Das Landgericht Frankfurt am Main hatte in einem Urteil vom 25. Januar 2006 festgestellt, die AHBR habe gegen das Hypothekenbankgesetz verstoßen, dies sei von der Aufsicht jedoch explizit geduldet worden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussagen des BaFin-Präsidenten Jochen Sanio, die AHBR sei „zu jeder Zeit ausreichend kapitalisiert gewesen“ und könne „jederzeit Liquidität schöpfen“ (Börsen-Zeitung v. 17. November 2005)?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage des BaFin-Präsidenten bezüglich der AHBR „Da brennt im Moment nicht die Hütte“ (Süddeutsche Zeitung v. 17. November 2005)?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage des BaFin-Präsidenten „Ich sehe nicht, dass AHBR-Pfandbriefe das Triple-A nicht mehr verdienen würden“ (Börsen-Zeitung v. 17. November 2005)?
Hat die BaFin nach Auffassung der Bundesregierung die Öffentlichkeit über die jeweilige Lage der AHBR früh und umfassend genug informiert?
Wie beurteilt die Bundesregierung den am 25. März 2002 vom BAKred beauftragten Sonderprüfbericht gemäß § 44 des Kreditwesengesetzes (KWG), in dem festgestellt wurde, dass für einen drohenden Verlust in Höhe von 436,1 Mio. Euro keine Rückstellungen gebildet worden seien (Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main v. 25. Januar 2006)?
Wie beurteilt die Bundesregierung den vom BAKred am 10. Februar 2003 beauftragten Sonderprüfbericht gemäß § 44 KWG, in dem festgestellt wurde, dass auch für die drohenden Verluste im Jahr 2002 keine Rückstellungen gebildet worden seien (Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main v. 25. Januar 2006)?
Wie beurteilt die Bundesregierung das im Rahmen einer Sonderprüfung gemäß § 111 Abs. 2 des Aktiengesetzes erstellte Gutachten vom 24. Juni 2004, in dem festgestellt wurde, dass die Gesamtzinsbindungsbilanz der AHBR außergewöhnlich hohe Überhänge ausweise und dies gegen den Willen des Gesetzgebers verstoße, Zinsderivatgeschäfte nur zur Schließung oder Verminderung offener Positionen im Hauptgeschäft einzusetzen (Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main v. 25. Januar 2006)?
Hätte die AHBR nach den Erkenntnissen der Bundesregierung auf diese Berichte mit Ad-hoc-Mitteilungen reagieren müssen?
Hätte die AHBR nach Ansicht der Bundesregierung die Entscheidung, Schadensersatzansprüche gegenüber dem ehemaligen Vorstand aufgrund unzulässiger Zinsderivatgeschäften geltend zu machen, in einer Ad-hoc-Mitteilung veröffentlichen müssen?
Wusste die BaFin nach den Erkenntnissen der Bundesregierung bereits vor 2005 von der drohenden Insolvenz der AHBR sowie von Verstößen gegen das Hypothekenbankgesetz, oder hätte sie davon wissen können?
In welcher Höhe und in welchen Jahren erfolgten nach den Erkenntnissen der Bundesregierung Zahlungen der Hauptaktionäre der AHBR in den Fonds zur Absicherung von Zinsrisiken nach § 340f des Handelsgesetzbuchs?
Durch wen wurde nach den Erkenntnissen der Bundesregierung der so genannte Welteke-Fonds auf Veranlassung der BaFin bereitgestellt?
Welches Volumen hatte dieser Fonds nach den Erkenntnissen der Bundesregierung?
Warum wurde nach den Erkenntnissen der Bundesregierung dieser Fonds aufgelöst, und wofür wurden die Mittel verwandt?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die BaFin der AHBR mit derselben Strenge gegenüber getreten ist wie anderen Instituten?
Wodurch wurde nach Auffassung der Bundesregierung die Schieflage bei der AHBR ausgelöst?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Zinsderivatgeschäfte der AHBR im Hinblick auf das Schreiben des BAKred vom 1. Oktober 1990, in dem das BAKred solche Geschäfte ausdrücklich nur als Hilfsgeschäfte zugelassen hatte?
Seit wann waren der BaFin oder dem BAKred nach den Erkenntnissen der Bundesregierung die Zinsderivatgeschäfte der AHBR bekannt?
Seit wann war nach den Erkenntnissen der Bundesregierung der BaFin bekannt, dass die AHBR für das Jahr 2005 einen Verlust ausweisen würde?
Hat die BaFin nach Auffassung der Bundesregierung geschädigten Anlegern in ausreichendem Umfang Akteneinsicht gewährt?
Hätte die BaFin nach Auffassung der Bundesregierung die Probleme bei der AHBR früher lösen können?
Wie beurteilt die Bundesregierung das Verhalten der BaFin unter dem Gesichtspunkt des Anlegerschutzes?
Wie hoch waren nach den Erkenntnissen der Bundesregierung die Stützungen der AHBR durch Gewerkschaften bzw. durch mehrheitlich in Gewerkschaftseigentum befindliche Unternehmen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Stützung der AHBR seitens der Gewerkschaften durch Mitgliedsbeiträge?
Welche Konsequenzen sind nach Ansicht der Bundesregierung seitens der BaFin und seitens der Bundesregierung aus dem Fall AHBR zu ziehen?
Hat der Fall AHBR nach Ansicht der Bundesregierung dazu geführt, dass es schwieriger geworden ist, Genussscheine zu platzieren?
Plant die Bundesregierung, die Transparenz zugunsten von Genussscheininhabern zu verbessern?