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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Verzögerung bei der Einführung eines Energieausweises (G-SIG: 16011147)

Verzögerung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie, Vorlage der Energieeinsparverordnung, Anwendung bei Nutzerwechsel, Bearbeitung von Anträgen auf Energieberatung <p> </p>

Fraktion

FDP

Datum

18.10.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/282129. 09. 2006

Verzögerung bei der Einführung eines Energieausweises

der Abgeordneten Angelika Brunkhorst, Michael Kauch, Birgit Homburger, Horst Friedrich (Bayreuth), Patrick Döring, Joachim Günther (Plauen), Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Bis zum 4. Januar 2006 hätte die Bundesrepublik Deutschland die Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 (Energieeffizienzrichtlinie) umsetzen müssen. Artikel 7 der Richtlinie verlangt, dass „beim Bau, beim Verkauf oder bei der Vermietung von Gebäuden dem Eigentümer bzw. dem potenziellen Käufer oder Mieter vom Eigentümer ein Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz vorgelegt wird“. In einem ersten Schritt erfolgte die Umsetzung durch das im September 2005 in Kraft getretene Energieeinsparungsgesetz (EnEG). Einzelheiten zum Energieausweis sollen dann in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt werden.

Am 3. April 2006 hatten das federführende Ministerium für Wirtschaft und Technologie sowie das Ministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung einen Vorschlag zur Einführung des Energieausweises vorgelegt. Der Entwurf lässt die Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis zu. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ist gegen die Wahlfreiheit und will den teureren Bedarfsausweis einführen. Die Eigentümerschutz- Gemeinschaft Haus & Grund nennt Mehrkosten für die betroffenen Gebäudeeigentümer von rund acht Mrd. Euro. Der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Wolfgang Tiefensee, ist von dem von ihm selbst vorgelegten Entwurf mittlerweile abgerückt und ebenfalls bereit, die Wahlfreiheit zu beschränken.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Hat die EU wegen der verzögerten Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie durch die Bundesregierung bereits Maßnahmen gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet oder angedroht?

2

Wann wird die Bundesregierung einen Entwurf der Energieeinsparverordnung (EnEV) vorlegen?

3

Was spricht aus Sicht der Bundesregierung gegen die im Entwurf vom 3. April 2006 zugelassene Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis?

4

Wenn aus Sicht der Bundesregierung keine Gründe gegen die Wahlfreiheit sprechen sollten, warum wurde der Entwurf vom 3. April 2006 nicht als Gesetzentwurf der Bundesregierung eingebracht?

5

Wenn Gründe gegen die Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis sprechen, welche Alternativvorschläge hat die Bundesregierung?

6

Wenn die Bundesregierung Alternativvorschläge hat, wie bewertet die Bundesregierung diese Vorschläge?

7

Hält es die Bundesregierung vor dem Hintergrund der jährlich ca. 19 000 Zwangsversteigerungen von Wohnobjekten mittlerweile für geboten, auch den Fall des Nutzerwechsels einer Immobilie im Rahmen einer Zwangsversteigerung in die Regelungen des Energieausweises aufzunehmen, und wird sie die Vorlage eines Energieausweises bei solch einem Eigentumsübergang im Rahmen der Energieeinsparnovelle fordern?

8

Wenn ja, wer soll dann ggf. Adressat der Regelung sein?

9

Wenn nein, warum sollen Erwerber von Zwangsversteigerungsobjekten von dieser objektiven Information über energetische Gebäudeeigenschaften ausgeschlossen werden?

10

Gibt es vor dem Hintergrund der stark ansteigenden Nachfrage nach Energieberatungen immer noch einen Rückstau in der Bearbeitung von Förderanträgen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), und wie viele Anträge konnten bislang nicht bearbeitet werden?

11

Konnte der in der Antwort auf die schriftliche Frage der Abgeordneten Angelika Brunkhorst (Bundestagsdrucksache 16/894, Frage Nr. 20) genannte Rückstau aus dem Jahr 2006 in Höhe von 5 000 unbewilligten Anträgen bisher abgearbeitet werden, und hat jeder der Antragsteller den beantragten Zuschuss erhalten?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 26. September 2006

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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