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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Methodenhandbuch der Bundesregierung zur Einführung des Standardkosten-Modells (G-SIG: 16011148)

Standardkostenmodell zur Bürokratiemessung, Messmethoden, Beispiel der Niederlande, Beschränkung auf Gesetzentwürfe der Bundesregierung <p> </p>

Fraktion

FDP

Datum

18.10.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/282229. 09. 2006

Methodenhandbuch der Bundesregierung zur Einführung des Standardkosten-Modells

der Abgeordneten Frank Schäffler, Martin Zeil, Birgit Homburger, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Patrick Döring, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Marina Schuster, Carl-Ludwig Thiele, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat am 17. August 2006 ihr Methodenhandbuch zur Einführung des Standardkosten-Modells zur Bürokratiekostenmessung auf Bundesebene vorgelegt. Experten bewerten die Umsetzung des Standardkosten-Modells durch die Bundesregierung als Sonderweg, da sie es versäumt hat, einen Stichtag festzulegen. Die Folge ist, dass die Ausgangsbelastung nicht beziffert werden kann und auch die Erreichung prozentualer Abbauziele nicht ermittelt werden kann (Handelsblatt, 14. September 2006, S. 4).

Daher fragen wir die Bundesregierung:

Fragen12

1

Plant die Bundesregierung, einen Stichtag für die Messung zu bestimmen, und wie begründet sie ihre Entscheidung?

2

Wie plant die Bundesregierung, die Erreichung von Abbauziele zu überprüfen?

3

Haben andere Länder, insbesondere die Niederlande, Stichtage für ihre Messungen bestimmt?

4

Welche Qualifikation weisen die Personen auf, die die Messungen durchführen werden?

5

Welche Qualifikation weisen nach Kenntnis der Bundesregierung die Personen auf, die die Messungen in anderen Ländern, insbesondere in den Niederlanden, durchgeführt haben?

6

Beabsichtigt die Bundesregierung, in Anlehnung an andere Länder ein konkretes Reduktionsziel, z. B. 25 Prozent in zwei Jahren, zu benennen, und wenn nein, warum nicht?

7

Welchen Zeitraum plant die Bundesregierung für die Durchführung der Messungen?

8

Welchen Zeitraum haben andere Länder, insbesondere die Niederlande, dafür benötigt?

9

Wie definiert die Bundesregierung einen „begründeten Anlass“, bei dem auch Informationspflichten in die Messung einbezogen werden können, die noch nicht mindestens zwei Jahre in Kraft sind?

10

Haben andere Länder, insbesondere die Niederlande, ebenfalls nur Vorschriften einbezogen, die eine bestimmte Zeit in Kraft waren?

11

Wenn ja, wie lange mussten die Vorschriften in Kraft sein?

12

Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, dass die Akzeptanz des Normenkontrollrates dadurch beschädigt wird, dass nur Gesetzentwürfe der Bundesregierung geprüft werden?

Berlin, den 28. September 2006

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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