Situation pflegender Kinder und Jugendlicher
der Abgeordneten Jens Teutrine, Konstantin Kuhle, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Martin Gassner-Herz, Julian Grünke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Ulrich Lechte, Michael Georg Link (Heilbronn), Kristine Lütke, Ria Schröder, Anja Schulz, Dr. Stephan Seiter, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Menschen, die ihre chronisch kranken oder pflegebedürftigen Angehörigen zu Hause pflegen, sind eine tragende Säule der pflegerischen Versorgung in Deutschland. Während es sich bei pflegenden Angehörigen in der gesellschaftlichen Wahrnehmung in der Regel um Erwachsene im erwerbsfähigen Alter handelt, sind Kinder und Jugendliche, die diese Aufgabe bei ihren Eltern oder Geschwistern übernehmen, jedoch keine Ausnahmeerscheinung. Sie selbst werden dadurch in einer sie prägenden Phase ihres Lebens in ihrem Alltag erheblich eingeschränkt, können sich nicht auf die Schule beziehungsweise ihre Ausbildung konzentrieren oder soziale Kontakte pflegen, wie sie es unter anderen Umständen könnten. Dass sich derartige Belastungen zu Überlastungen entwickeln und sich nachteilig auf die physische und psychische Gesundheit pflegender Kinder und Jugendlicher auswirken können, wurde auch im Rahmen einer Studie der Universität Witten/Herdecke aus dem Jahr 2018 thematisiert (www.bmfsfj.de/resource/blob/140498/5a89859642a4090e414b68c36d36ae8c/abschlussbericht-pflegende-kinder-und-jugendliche-data.pdf). Über die aktuelle Situation pflegender Kinder und Jugendlicher liegen allerdings kaum konkrete Informationen vor.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie viele Personen unter 25 Jahren und unter 18 Jahren pflegen nach Kenntnis der Bundesregierung als Angehörige einen Elternteil oder Geschwisterteil, und falls die Bundesregierung keine Kenntnis darüber hat, warum nicht?
Wie viele dieser Kinder und Jugendlichen sind nach Kenntnis der Bundesregierung schulpflichtig?
Wie viele dieser Kinder und Jugendlichen übernehmen nach Kenntnis der Bundesregierung alleinverantwortlich die Rund-um-die-Uhr-Betreuung eines Elternteils oder Geschwisterteils?
Bei wie vielen Kindern und Jugendlichen sind nach Kenntnis der Bundesregierung bedingt durch Angehörigenpflege im Alltag folgende Einschränkungen zu beobachten,
a) erhöhte Fehltage in der Schule,
b) erhöhte Schulabbruchzahlen,
c) erhöhte Zahl an Krankmeldungen?
Wie viele Kinder und Jugendliche beanspruchen nach Kenntnis der Bundesregierung die Hilfeleistung „Pausentaste“ jährlich?
Wie vielen Kindern und Jugendlichen konnte nach Kenntnis der Bundesregierung „Pausentaste“ bereits aktive Unterstützung zukommen lassen?
Liegen der Bundesregierung aktuellere Zahlen zu pflegenden Kindern und Jugendlichen vor als die, die in der Studie der Universität Witten/Herdecke, auf die in der Vorbemerkung der Fragesteller Bezug genommen wird, aufgeführt werden?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob die Zahlen, auf die in Frage 7 Bezug genommen wird, angestiegen sind?
Liegen der Bundesregierung aktuelle soziodemografische Daten zu pflegenden Kindern und Jugendlichen vor?
Welche gesetzlichen Leistungen stehen pflegenden Kindern und Jugendlichen nach Kenntnis der Bundesregierung zu, die sie als Unterstützung beanspruchen können?
Welche neuen und nicht vorher bestehenden Maßnahmen hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode ergriffen, pflegende Kinder und Jugendliche zu adressieren, und welche, um entlastend zu wirken?
Welche der empfohlenen Unterstützungsmaßnahmen für pflegende Kinder und Jugendliche, die in dem Abschlussbericht der Studie der Universität Witten/Herdecke „Die Situation von Kindern und Jugendlichen als pflegende Angehörige“ von 2018 genannt werden, hat die Bundesregierung umgesetzt, abgesehen von der Telefonhotline, und falls sie keine weiteren Maßnahmen umgesetzt hat, aus welchem Grund nicht?