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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Digitalpakt 2.0

(insgesamt 18 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

24.01.2025

Aktualisiert

29.01.2025

Deutscher BundestagDrucksache 20/1444108.01.2025

Digitalpakt 2.0

der Abgeordneten Christoph Meyer, Otto Fricke, Karsten Klein, Torsten Herbst, Dr. Thorsten Lieb, Claudia Raffelhüschen, Frank Schäffler, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Martin Gassner-Herz, Julian Grünke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Reinhard Houben, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Kristine Lütke, Alexander Müller, Ria Schröder, Anja Schulz, Dr. Stephan Seiter, Jens Teutrine, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Der Bundesminister für Bildung und Forschung, Cem Özdemir, und Vertreter der 16 Bundesländer haben sich auf eine gemeinsame Erklärung zu einem Digitalpakt 2.0 verständigt (www.bmbf.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2024/12/Digitalpakt.html). Insgesamt sollen 5 Mrd. Euro in sechs Jahren investiert werden können.

Die Kosten sollen sich Bund und Länder teilen, dabei sollen die Länder auch die Kommunen an den Kosten beteiligen können. Der Bund soll 2,5 Mrd. Euro bis 2030 finanzieren. Die Länder müssen keine 2,5 Mrd. Euro bereitstellen, sondern sollen einen Großteil der Länderfinanzierung über eine Anrechnung bereits geplanter Ländermaßnahmen auf die Ziele des Digitalpakts 2.0 anrechnen können, und zwar über die gesamte Laufzeit und über alle Handlungsstränge hinweg.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen44

1

Mit welchem Anteil neuer finanzieller Mittel in Euro und als prozentualer Anteil, die nicht bereits in laufenden oder geplanten Vorhaben gebunden sind, sollen sich die Bundesländer an der Finanzierung des Digitalpakts 2.0 beteiligen?

1

Sollen die finanziellen Mittel des Bundes zusätzlich zu den finanziellen Mitteln der Länder und Schulträger eingesetzt werden?

1

Wenn ja, wofür konkret sollen die finanziellen Mittel eingesetzt werden, und wenn nein, warum nicht, und welche finanziellen Mittel der Länder werden durch den Bund ersetzt?

2

Können die Länder neben geplanten Maßnahmen (www.bmbf.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2024/12/Digitalpakt.html) auch bereits laufende Maßnahmen auf ihren Finanzierungsanteil am Digitalpakt 2.0 anrechnen lassen, wie es in Medien berichtet wurde (www.jmwiarda.de/2024/12/06/so-soll-der-digitalpakt-2-0-aussehen/), und wenn ja, warum schafft das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) diese Transparenz nicht auch auf der eigenen Webseite, und wie begründet die Bundesregierung diese Anrechenbarkeit, welche konkreten Regelungen sind zur Anrechenbarkeit vereinbart?

3

Welche bereits laufenden und geplanten Ländermaßnahmen sollen die Länder auf ihren Finanzierungsbeitrag anrechnen können?

3

Welche Ausgabenarten sind anrechenbar (Investitionen, Sachmittel, Personalausgaben)?

3

In welchen Handlungssträngen (I–III) werden die Länder welche finanziellen Beiträge einbringen?

3

Gibt es einen Deckel pro Land für die Anrechenbarkeit, oder könnte ein Land seinen Finanzierungsbeitrag vollständig aus bereits laufenden und geplanten Maßnahmen erbringen?

4

Wie wird sichergestellt, dass die geplanten 5 Mrd. Euro für den Digitalpakt 2.0 zusätzlich zur Digitalisierung der Schulen eingesetzt werden, wenn die Länder bereits laufende und geplante Ländermaßnahmen auf ihren Finanzierungsbeitrag anrechnen können, sodass nicht nur die 2,5 Mrd. Euro des Bundes zusätzlich investiert werden?

5

Welchen Nutzen haben die teilnehmenden Schulen sowie ihre Schüler und Schülerinnen davon, dass die Länder bereits laufende oder geplante Maßnahmen auf ihren Anteil am Digitalpakt 2.0 anrechnen können?

6

Wie wird sichergestellt, dass geplante Ländermaßnahmen, die auf den Finanzierungsbeitrag angerechnet werden, auch im zugesagten Volumen durchgeführt werden?

6

Gibt es eine IST-Abrechnung der tatsächlich verausgabten Landesmittel für geplanten Maßnahmen?

6

Gibt es eine Nachschusspflicht der Länder, falls geplante Ländermaßnahmen, die auf den Finanzierungsbeitrag angerechnet wurden, ausfallen oder ihr Volumen geringer ausfällt?

7

Werden die Schulen IT-Berater und IT-Administratoren über den Digitalpakt 2.0 abrechnen können, um zu vermeiden, dass angeschaffte Endgeräte nicht genutzt werden können, weil sie keiner einrichten und auf dem neuesten Stand halten kann?

8

Aus welchen Gründen verzichtet das BMBF durch die sehr großzügigen Regelungen der Anrechenbarkeit effektiv auf eine 50/50-Finanzierung von Bund und Ländern, und inwiefern ist dies mit dem Beschluss der Bundesregierung (Kabinettsachennummer 20/08162, Haushaltsausschussdrucksache 20(8)6395) zu generellen 50/50-Finanzierungen bei Bund-Länder-Programmen vereinbar?

9

Warum soll die Verteilung der finanziellen Mittel des Digitalpakts 2.0 wieder nach dem Königsteiner Schlüssel geschehen und nicht strukturgleich wie beim Startchancenprogramm nach dem tatsächlichen Bedarf?

9

Wie begründet und wie bewertet das BMBF die Einigung auf den Königsteiner Schlüssel?

9

Wie stellt das BMBF sicher, dass finanzielle Mittel nicht ausgezahlt werden, wenn vor Ort kein Bedarf besteht?

10

Inwiefern und warum hat das BMBF die bisherige Forderung an die Länder fallen gelassen, dass der Beitrag der Länder nicht zulasten der Kommunen gehen dürfe, welche Auswirkungen hat das für die Kommunen, und was ist die konkrete Vereinbarung zwischen Bund und Ländern, um auch finanzschwachen Kommunen eine Teilhabe am Digitalpakt zu ermöglichen?

11

Wie stellt das BMBF sicher, dass Verfahren und Prozesse, insbesondere die Abläufe zur Beantragung und zum Mittelabfluss zwischen Ländern und Schulträgern – im Vergleich zum bisherigen DigitalPakt Schule – einfacher, digitaler und unbürokratischer werden, und wie sollen dabei die Schulen und die Schulträger mit technischem Fachwissen für die Antragsstellung unterstützt werden?

12

Aus welchen Gründen verzichtet das BMBF bei den Ländern auf eine Fortbildungsverpflichtung, und wie wird ohne eine entsprechende Verpflichtung seitens des Bundes und der Länder sichergestellt, dass neue Erkenntnisse und Fakten aus der digitalen Lehre und dem digitalen Lernen verbindlich und durchgängig Eingang in die Praxis der Lehrkräftefortbildung und des Unterrichts vor Ort finden?

13

Welche Kritikpunkte des Bundesrechnungshofs aus seinem Prüfbericht vom 12. Juni 2024 zum DigitalPakt Schule hat das BMBF aufgenommen und berücksichtigt?

13

Wie soll sichergestellt werden, dass mit den Mitteln des Digitalpakts 2.0 keine Daueraufgaben finanziert werden?

13

Wie soll sichergestellt und überprüft werden, dass das Kriterium der Zusätzlichkeit von Finanzhilfen des Bundes erfüllt wird und Länder und Kommunen die Bundesmittel nur zusätzlich einsetzen?

13

Inwiefern wird der Bundesrechnungshof mit seiner Expertise in die Prüfung der Vereinbarung mit den Ländern eingebunden?

14

Aus welchem Haushaltstitel sollen die zugesagten 2,5 Mrd. Euro des Bundes in welchem Haushaltsjahr für den Digitalpakt 2.0 bereitgestellt werden, und ist dafür der Beschluss einer außergewöhnlichen Notsituation nach Artikel 115 des Grundgesetzes (GG) notwendig?

15

Welche Einschätzung und welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu einem möglichen Interessenkonflikt des derzeitigen Bundesbildungsministers Cem Özdemir, der bereits seine Kandidatur als Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg im Jahr 2026 verkündet hat, in den Verhandlungen zum Digitalpakt 2.0 im Hinblick auf das Vertreten vorrangig finanzieller Länderinteressen, vor?

16

Welche Einschätzung und Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu einem möglichen Interessenkonflikt, angesichts des nun zwischen Bund und Ländern vereinbarten, nach Auffassung der Fragesteller verschwindend geringen Anteils der für Bildung zuständigen Länder an der Finanzierung des Digitalpakts 2.0 nach Abzug ohnehin bereits geplanter Maßnahmen und der Übertragung verbleibender Beiträge auf die Kommunen, vor?

17

Wer hat seitens des BMBF unter dem derzeitigen Bundesbildungsminister Cem Özdemir die Verhandlungen mit den Ländern zum Digitalpakt 2.0 federführend geleitet?

17

Hat der Bund die Verhandlungen – anstatt wie bisher auf Staatssekretärsebene – lediglich auf Abteilungsleiterebene geführt, und wenn ja, warum?

17

Wenn der Bund die Verhandlungen weiterhin auf Staatssekretärsebene geführt hat, welcher Staatssekretär hat die Verhandlungen geführt?

17

Welche bildungspolitische und berufliche Vorerfahrung spezifisch mit dem DigitalPakt Schule bringt der federführende Staatssekretär mit?

17

Wie hat sich ein möglicher Mangel an einer solchen Vorerfahrung nach Einschätzung der Bundesregierung auf die Verhandlungsposition des Bundes ausgewirkt?

17

Wenn Staatssekretär Stephan Ertner die Verhandlungen geführt hat, wie schätzt die Bundesregierung den Interessenkonflikt ein, dass Staatssekretär Stephan Ertner bis vor wenigen Wochen noch beruflich die Interessen des Landes Baden-Württemberg gegenüber dem Bund vertreten hat und unmittelbar nach Antritt der neuen Bundesregierung erneut in seine Position als Dienststellenleiter der Landesvertretung von Baden-Württemberg beim Bund zurückkehren wird, wie hat sich dieser Interessenkonflikt auf die Verhandlungsposition und Verhandlungsführung des Bundes gegenüber den Ländern ausgewirkt, und welche Vorkehrungen hat der Bund getroffen?

17

In welchem rechtlichen Verhältnis steht der Staatssekretär Stephan Ertner derzeit zu seinem bisherigen und künftigen Dienstherrn, dem Land Baden-Württemberg, während er gleichzeitig seitens des Bundes Verhandlungen mit den Ländern führt, an deren Ende nun die Länder aufgrund der exorbitanten Anrechnungsmöglichkeiten 2 Mrd. Euro weniger tatsächlich neue Mittel in den Digitalpakt 2.0 einspeisen müssen?

17

Welche rechtlichen und faktischen Abhängigkeiten bestehen in Hinblick auf Frage 17 f. seinerseits von der baden-württembergischen Landesregierung?

17

Welcher Anteil der 2 Mrd. Euro anrechenbarer Mittel der Länder entfällt auf das Land Baden-Württemberg?

17

Inwiefern war Staatssekretär Stephan Ertner an der Positionierung des BMBF zu den laufenden Digitalpaktverhandlungen beteiligt?

17

Welche Maßnahmen wurden aus Compliance-Sicht getroffen, um eine mögliche Einflussnahme des Staatssekretärs Stephan Ertner auf die Positionierung des BMBF auszuschließen?

17

Wurde eine mögliche Beteiligung des Staatssekretärs Stephan Ertner an Verhandlungen oder Entscheidungsfindungen zum Digitalpakt 2.0 regierungsintern mit Blick auf Compliance-Fragen geprüft, wenn ja, wann, durch wen und mit welchem Ergebnis, und wenn nicht, warum nicht?

17

War Staatssekretär Stephan Ertner BMBF-intern an Zeichnungen zu Vorlagen zum Digitalpakt 2.0 beteiligt, und wenn ja, warum, und welche Voten hat er diesbezüglich abgegeben?

17

An welchen regierungsinternen und externen Sitzungen und Besprechungen zum Digitalpakt 2.0 hat Staatssekretär Stephan Ertner teilgenommen, und welche Positionen hat er dort vertreten?

17

An welchen Tagen fanden seit Amtsantritt von Bundesbildungsminister Cem Özdemir Verhandlungen mit den Ländern statt, und in welcher Zusammensetzung?

18

Wie ist der weitere Zeitplan zum Beschluss und Start des Digitalpakt 2.0?

Berlin, den 18. Dezember 2024

Christian Dürr und Fraktion

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