Kosten für nichtdeutsche Studenten und deren Anrechnung als Entwicklungshilfe – Official Development Assistance
des Abgeordneten Dr. Michael Espendiller, Dr. Michael Kaufmann, Matthias Rentzsch, Dr. Christoph Birghan, Kay Gottschalk, Dr. Götz Frömming, Lukas Rehm und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Bundesrepublik Deutschland weist im Rahmen der internationalen Berichterstattung nach den Kriterien der Official Development Assistance (ODA) regelmäßig auch Leistungen aus, die nicht in Form direkter Zahlungen an Entwicklungsländer erfolgen. Hierzu zählen unter anderem die Kosten für Studenten aus Entwicklungsländern, die an deutschen Hochschulen ausgebildet werden.
Nach Angaben der Bundesregierung im Rahmen der ODA-Berichterstattung beliefen sich die ODA-anrechenbaren Leistungen der Bundesländer im Jahr 2022 auf insgesamt 1,84 Mrd. Euro. Nach dem entsprechenden Bericht entfiel dieser Betrag nahezu vollständig auf die Studienplatzkosten für Studenten aus Entwicklungsländern, die von den Bundesländern getragen werden.
Vor dem Hintergrund angespannter Haushaltslagen der Länder, steigender Hochschulausgaben sowie der Tatsache, dass diese Kosten überwiegend durch die Steuerzahler finanziert werden, besteht ein erhebliches öffentliches und parlamentarisches Interesse an Transparenz hinsichtlich der tatsächlichen Höhe der Studienplatzkosten für ausländische Studenten, der Berechnungsgrundlagen der ODA-Anrechnung, der Verteilung der Kosten auf Bund und Länder sowie der Herkunft der begünstigten Studenten.
Die Bundesregierung wird daher um eine detaillierte Aufschlüsselung und Erläuterung der entsprechenden Kosten und Berechnungsverfahren gebeten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Auf welcher konkreten Berechnungsgrundlage beruht die Angabe, dass die Bundesländer im Jahr 2022 ODA-anrechenbare Leistungen in Höhe von 1,84 Mrd. Euro erbracht haben (bitte Rechenweg sowie beteiligte Datenquellen angeben)?
Wie hoch sind die ODA-anrechenbaren Leistungen pro anrechenbarem Studienplatz jeweils für die konkreten Fächergruppen, die im Bildungsfinanzbericht 2025 angegeben sind, a) Humanmedizin und Gesundheitswissenschaften, b) Mathematik und Naturwissenschaften, c) Ingenieurswissenschaften, d) Geisteswissenschaften und e) Rechts- bzw. Wirtschafts- bzw. Sozialwissenschaften?
Welche Bundesministerien und nachgeordneten Behörden sind an der Ermittlung, Bewertung und internationalen Meldung dieser ODA-anrechenbaren Studienplatzkosten beteiligt?
Nach welchen internationalen Vorgaben (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) bzw. Development Assistance Committee (DAC)) erfolgt die Anerkennung von Studienplatzkosten als ODA-Leistung, und inwiefern bestehen hierbei nationale Ermessensspielräume?
Wie viele Studenten ohne deutsche Staatsangehörigkeit waren seit 2015 an deutschen Hochschulen eingeschrieben (bitte jährlich nach EU-Staaten, Drittstaaten und Entwicklungsländern gemäß DAC-Liste aufschlüsseln und nach Fächergruppe entsprechend Frage 2 aufschlüsseln sowie nach Staatsangehörigkeit der Studenten aufschlüsseln)?
Wie hoch war der jeweilige Anteil dieser Gruppen an der Gesamtzahl der Studenten (jeweils nach Fächergruppe entsprechend Frage 2 aufschlüsseln)?
In welcher Höhe wurden seit 2015 Studienplatzkosten für Studenten aus Entwicklungsländern als ODA-Leistungen angerechnet (bitte jährlich und nach Bundesländern und Staatsangehörigkeit der Studenten aufschlüsseln)?
Welche Kostenbestandteile (z. B. Lehre, Verwaltung, Infrastruktur) fließen in die ODA-Anrechnung ein, und welche Kostenbestandteile bleiben unberücksichtigt?
Wie hoch ist der ODA-anrechenbare Anteil der Studienplatzkosten an den deutschen Gesamtkosten pro Studienplatz (bitte nach Fächergruppe entsprechend Frage 2 auflisten)?
Welche Bundesländer haben in den Jahren 2015 bis 2025 in welchem Umfang ODA-anrechenbare Studienplatzkosten gemeldet (bitte pro Jahr und pro Bundesland aufschlüsseln)?
Inwiefern erfolgt eine finanzielle Kompensation der Länder durch den Bund für die von ihnen getragenen, international als ODA angerechneten Studienplatzkosten?