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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Finanzierung der Bundesstiftung für Gleichstellung

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Datum

07.04.2026

Aktualisiert

17.04.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/520407.04.2026

Finanzierung der Bundesstiftung für Gleichstellung

der Abgeordneten Birgit Bessin, Martin Reichardt, Sebastian Maack, Gereon Bollmann, Dr. Götz Frömming, Kerstin Przygodda, Angela Rudzka, Christian Zaum, Dr. Anna Rathert, Nicole Höchst, Beatrix von Storch, Tobias Ebenberger, Jan Feser, Claudia Weiss, Otto Strauß, Martina Kempf, Lukas Rehm, Johann Martel und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Bundesstiftung Gleichstellung wurde am 28. Mai 2021 mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Errichtung einer Bundesstiftung Gleichstellung gegründet (www.bundesstiftung-gleichstellung.de/stiftung/die-bundesstiftung-gleichstellung/). Die Stiftung erhebt laut Eigendarstellung den Anspruch, für ein modernes Land einzutreten, in dem Frauen und Männer gleiche Chancen hätten (www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/177008/c26a11e102d9f27461bdc4e508199c22/bundesstiftung-gleichstellung-factsheet-data.pdf). Hierzu hat sich die Stiftung drei Ziele gesetzt, die diese Leitbildvorstellung umsetzen sollen.

Erstens will die Stiftung aufzeigen, an welchen Stellen noch mehr Gleichstellung erforderlich wäre und welche Lösungen es dafür gebe. Zweitens will sie Personen, die sich für dieses Ziel einsetzen, vernetzen und unterstützen. Drittens will die Stiftung mit Bürgern über Gleichstellung diskutieren (www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/177008/c26a11e102d9f27461bdc4e508199c22/bundesstiftung-gleichstellung-factsheet-data.pdf).

Wörtlich heißt es auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ): „Die Bundesstiftung soll Informationen bereitstellen, Ideen entwickeln, Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, Verbände und Unternehmen stärken, und ein offenes Haus für die Gleichstellung sein. Dafür investieren wir Geld und stellen Personal zur Verfügung“ (www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/177008/c26a11e102d9f27461bdc4e508199c22/bundesstiftung-gleichstellung-factsheet-data.pdf).

Die Bundesstiftung Gleichstellung hat einen sogenannten Gleichstellungs-Check des Aufenthaltsgesetzes durchgeführt, um die geschlechtergerechten Rahmenbedingungen zu untersuchen und zu bewerten (www.bundesstiftung-gleichstellung.de/wp-content/uploads/2025/03/241112_BSG_Infobroschuere_Studie_RZ_web.pdf). Im Ergebnis fordert diese Studie, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarten Gleichstellungs-Checks für alle Gesetze verbindlich verankert und umgesetzt werden (www.bundesstiftung-gleichstellung.de/wp-content/uploads/2025/03/241112_BSG_Infobroschuere_Studie_RZ_web.pdf).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Welche Mittel erhielt die Bundesstiftung Gleichstellung in den Jahren 2021 bis 2025 vom Bund (bitte für jedes Jahr den Gesamtbetrag angeben)?

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.

2

Welcher Betrag von den in Frage 1 erfragten Mitteln wurde in den Jahren 2021 bis 2025 für das Personal der Stiftung aufgewendet (bitte für jedes Jahr den Gesamtbetrag angeben)?

3

Wie viele Mitarbeiter waren zwischen 2021 und 2025 in der Stiftung beschäftigt (bitte getrennt auflisten nach Geschlecht und Jahr)?

4

Welche Projekte der Bundesstiftung Gleichstellung wurden bisher aus den zur Verfügung gestellten finanziellen Mitteln finanziert (bitte alle Projekte tabellarisch auflisten mit Höhe der Zuwendungen zwischen den Jahren 2021 und 2025)?

5

Wie viele von den weiblichen Mitarbeitern der genannten Bundesstiftung sind in Führungspositionen beschäftigt (bitte für den Zeitraum 2021 bis 2025 jeweils die Anzahl der betreffenden Mitarbeiterinnen und die beruflichen Positionen dieser Mitarbeiterinnen in der Bundesstiftung Gleichstellung benennen)?

6

Welche Gehaltsebenen gab es in der Bundesstiftung in den Jahren 2021 bis 2025 (bitte für jedes Jahr die Gehaltsebenen angeben)? a) Wie hoch ist der durchschnittliche Gehaltslohn der männlichen Mitarbeiter? b) Wie hoch ist der durchschnittliche Gehaltslohn der weiblichen Mitarbeiter? c) Wie hoch ist der durchschnittliche Gehaltslohn der Mitarbeiter, die juristisch weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht angehören?

7

Wenn es bezüglich der in Frage 6 genannten Informationen zwischen den Geschlechtern zu Gehaltsunterschieden geben sollte, warum kommt es nach Kenntnis der Bundesregierung zu dieser Differenz und wie ist diese mit den Zielen der Bundesstiftung Gleichstellung in Einklang zu bringen?

8

Durch wen wurde der Gleichstellungs-Check für das Aufenthaltsgesetz in Auftrag gegeben?

9

Durch wen wurde der Gleichstellungs-Check durchgeführt?

10

In welcher Höhe sind für den Gleichstellungs-Check für das Aufenthaltsgesetz finanzielle Aufwendungen und Verbindlichkeiten entstanden?

11

Wurde für diesen Gleichstellungs-Check zusätzliches Personal gebunden und wenn ja, um wie viele Personalstellen handelte es sich?

12

In welcher Höhe sind Kosten für das in Frage 11 erfragte, gegebenenfalls benötigte zusätzliche Personal, entstanden?

Berlin, den 30. März 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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