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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Zuwendungen des Bundes an öffentlich-rechtliche und private Empfänger, 2020 bis 2026

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

14.04.2026

Aktualisiert

16.04.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/477418.03.2026

Zuwendungen des Bundes an öffentlich-rechtliche und private Empfänger von 2020 bis 2026

der Abgeordneten René Springer, Martin Hess, Sascha Lensing, Erhard Brucker, Sebastian Maack, Hans-Jürgen Goßner, Ulrike Schielke-Ziesing, Lukas Rehm, Michael Kaufmann, Iris Nieland, Jan Feser, Rainer Galla und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Gewährung und Prüfung öffentlicher Zuwendungen durch die Bundesregierung an sogenannte Nichtregierungsorganisationen sind zentral in den §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) geregelt. Die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO), Abschnitt 30.1 VV-BHO – Zu § 44 Absatz 1 – Zuwendungen, Widerruf von Zuwendungsbescheiden, Erstattung und Verzinsung – sehen in Nummer 12.1 zudem die Möglichkeit vor, dass die Bewilligungsbehörde den Zuwendungsempfänger im Zuwendungsbescheid ermächtigen darf, Zuwendungen ganz oder teilweise weiterzuleiten. Die Mittel können vom Erstempfänger in öffentlich-rechtlicher oder in privatrechtlicher Form weitergeleitet werden. Die Weiterleitung in öffentlich-rechtlicher Form durch juristische Personen des privaten Rechts setzt nach Nummer 12.2, Abschnitt 30.1 VV-BHO – Zu § 44 Absatz 1 – jedoch eine Beleihung voraus.

Die Bundesregierung hat mehrfach darauf hingewiesen, dass bislang keine zentrale Datenbank bestehe, aus der die Weiterleitung von Zuwendungen durch Nichtregierungsorganisationen an Nichtregierungsorganisationen hervorgeht. Das liege zum einen daran, dass der Begriff Nichtregierungsorganisation nicht einheitlich definiert sei und die jeweiligen Ressorts die Förderungen in ihren Geschäftsbereichen selbstständig und eigenverantwortlich vollzögen (Bundestagsdrucksachen 20/10952 und 21/3781).

Da der Begriff Nichtregierungsorganisation laut Auskunft der Bundesregierung derzeit über keine ressortübergreifend einheitliche Definition verfügt, begehren die Fragesteller nähere Informationen über die Finanzierung juristischer Personen, die sowohl öffentlich-rechtlich als auch privatrechtlich organisiert sind und unmittelbare oder mittelbare Zuwendungen im Sinne von § 23 BHO durch die Bundesregierung empfangen haben.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen6

1

Welche juristischen Personen erhielten als Erst-, Zwischen- und Letztempfänger Mittel aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ (Kapitel 17 02 [Kinder- und Jugendpolitik] Titel 684 04 [Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie]; bitte ab dem Haushaltsjahr 2020 bis 2026 nach Kapiteln, Titeln, Erst-, Zwischen- und Letztempfängern, Zuwendungszweck, Förderhöhe pro Jahr und gesamt sowie nach öffentlich-rechtlich und privatrechtlich organisierter juristischer Person auflisten und entsprechend summiert in maschinenlesbarer Form als PDF und Excel-Datei bereitstellen)?

2

Welche Empfänger erhielten als Erst-, Zwischen- und Letztempfänger Mittel aus den Einzelplänen 04, 05, 06, 07, 08, 09, 10, 11, 12, 14, 15, 16, 21, 23, 25 oder 30 sowie nach Kenntnis der Bundesregierung aus den Einzelplänen 01 und 02 (bitte ab dem Haushaltsjahr 2020 bis 2026 nach Kapiteln, Titeln, Erst-, Zwischen- und Letztempfängern, Zuwendungszweck, Förderhöhe pro Jahr und gesamt sowie nach öffentlich-rechtlich und privatrechtlich organisierter juristischer Person auflisten und entsprechend summiert in maschinenlesbarer Form als PDF und Excel-Datei bereitstellen)?

3

Wie viele Förderanträge wurden für Mittel aus den Einzelplänen 04, 05, 06, 07, 08, 09, 10, 11, 12, 14, 15, 16, 17, 21, 23, 25 oder 30 insgesamt gestellt sowie nach Kenntnis der Bundesregierung aus den Einzelplänen 01 und 02 (bitte ab dem Haushaltsjahr 2020 bis 2026 nach Jahr und gesamt, Kapiteln, Titeln sowie Grund der Bewilligung bzw. Ablehnung auflisten und entsprechend summiert sowohl als PDF als auch als Excel-Datei in maschinenlesbarer Form bereitstellen)?

4

Lässt die Bundesregierung Antragsteller bzw. Empfänger von Förderungen für Mittel aus den Einzelplänen 04, 05, 06, 07, 08, 09, 10, 11, 12, 14, 15, 16, 17, 21, 23, 25 oder 30 sowie gegebenenfalls auf Ersuchen anderer Stellen Empfänger von Förderungen für Mittel aus den Einzelplänen 01 und 02 durch Sicherheitsbehörden des Bundes auf das Vorliegen verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse hin überprüfen, und wenn ja, unter welchen Umständen?

5

Hat die Bundesregierung seit 2020 Überprüfungen von Zuwendungsempfängern durch Sicherheitsbehörden des Bundes durchführen lassen, die Förderungen für Mittel aus den Einzelplänen 04, 05, 06, 07, 08, 09, 10, 11, 12, 14, 15, 16, 17, 21, 23, 25 oder 30 beantragt hatten bzw. erhielten sowie gegebenenfalls auf Ersuchen anderer Stellen von Zuwendungsempfängern durchführen lassen, die Förderungen für Mittel aus den Einzelplänen 01 und 02 beantragt hatten bzw. erhielten, und wenn ja, in wie vielen Fällen (bitte ab dem Haushaltsjahr 2020 bis 2026 nach Jahr und gesamt, Kapiteln, Titeln, Prüfergebnissen und den Phänomenbereichen Linksextremismus, Rechtsextremismus, religiöse Ideologie, ausländische Ideologie und Sonstige gliedern)?

6

Führte eine Feststellung des Vorliegens verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse zur Nichtbewilligung eines Förderantrags bzw. zu einer Einschränkung oder Beendigung einer laufenden Förderung für Mittel aus den Einzelplänen 04, 05, 06, 07, 08, 09, 10, 11, 12, 14, 15, 16, 17, 21, 23, 25 oder 30 sowie nach Kenntnis der Bundesregierung aus den Einzelplänen 01 und 02, und wenn ja, in wie vielen Fällen (bitte ab dem Haushaltsjahr 2020 bis 2026 nach Jahr und gesamt, Kapiteln, Titeln, Rechtsfolgen [Nichtbewilligung eines Förderantrags bzw. Einschränkung und Beendigung einer laufenden Förderung] und den Phänomenbereichen Linksextremismus, Rechtsextremismus, religiöse Ideologie, ausländische Ideologie und Sonstige gliedern)?

Berlin, den 9. März 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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