Sachgrundlose Befristungen von Arbeitsverträgen in Bundesbehörden
der Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb, Dirk Niebel, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Carl-Ludwig Thiele, Christoph Waitz, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
CDU, CSU und SPD haben im Koalitionsvertrag am 11. November 2005 vereinbart, das Kündigungsschutzrecht weiterzuentwickeln, um mehr Beschäftigung zu ermöglichen und die Schutzfunktion des Kündigungsschutzes für bestehende Arbeitsverhältnisse nachhaltig zu sichern. Den Arbeitgebern soll danach bei Neueinstellungen die Option an die Hand gegeben werden, anstelle der gesetzlichen Regelwartezeit von sechs Monaten bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses mit dem Einstellungenden eine Wartezeit von bis zu 24 Monaten zu vereinbaren. Gleichzeitig soll die Möglichkeit gestrichen werden, Arbeitsverträge in den ersten 24 Monaten sachgrundlos zu befristen.
Die Möglichkeit sachgrundloser Befristung von Arbeitsverträgen bis zu zwei Jahren ist, worauf auch die von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gebildete frühere Bundesregierung am 16. Februar 2005 in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der FDP (Bundestagsdrucksache 15/4836) hingewiesen hat, nicht nur eine beschäftigungspolitisch sinnvolle Alternative zur Überstundenarbeit. Sie ermöglicht Arbeitsuchenden, insbesondere solchen, die länger arbeitslos waren, die Gelegenheit, wieder im Berufsleben Fuß zu fassen, ihre Eignung und Leistungsfähigkeit zu beweisen und damit ihre Chancen auf eine unbefristete Weiterbeschäftigung zu verbessern.
Auch die öffentliche Verwaltung nutzt die Möglichkeiten befristeter Beschäftigung. Nach der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 15/ 4836 betrug der Anteil der Arbeitnehmer mit einem befristeten Arbeitsvertrag an allen Arbeitnehmern im Jahr 2003 im öffentlichen Dienst in den alten Bundesländern 8,1 Prozent und in den neuen Bundesländern 11 Prozent.
Drucksache 16/2826 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeWir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden im Bundeskanzleramt sowie den einzelnen Bundesministerien und Bundesbehörden, inklusive der bundesunmittelbaren Körperschaften des öffentlichen Rechts, seit Bestehen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) sachgrundlos befristet beschäftigt, und wie viele sind dort derzeit noch in dieser Form beschäftigt (bitte jeweils einzeln und pro Jahr ausweisen)?
Welchen Gehaltsstufen lassen sich diese sachgrundlosen Befristungen zuordnen?
Wie hoch ist jeweils der Anteil älterer Arbeitnehmer, für die nach § 14 Abs. 3 TzBfG erweiterte Möglichkeiten für sachgrundlose Befristungen bestehen?
In welcher Höhe wurden seit Bestehen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes Haushaltsmittel der jeweiligen Titel „Vergütung und Löhne für Arbeitskräfte mit befristeten Beschäftigungsverhältnissen“ für sachgrundlose Befristungen aufgewendet (bitte für die jeweiligen Haushalte einzeln ausweisen)?
In welcher Höhe sind im Haushaltsentwurf 2007 in dem Titel „Vergütung und Löhne für Arbeitskräfte mit befristeten Beschäftigungsverhältnissen“ Mittel für sachgrundlose Befristungen eingeplant?
Was sind jeweils die Gründe für die Inanspruchnahme des Instruments der sachgrundlosen Befristung?
Von welcher durchschnittlichen Einarbeitungszeit, ggf. ausgewiesen nach einzelnen Laufbahnen, wird bei einer sachgrundlos befristeten Beschäftigung ausgegangen?
Wie hoch sind die Kosten für Einarbeitung und Qualifizierung der sachgrundlos befristet Beschäftigten pro Beschäftigungsverhältnis?
Wie viele der sachgrundlos befristeten Beschäftigungsverhältnisse wurden jährlich in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis überführt, und wie viele der zurzeit bestehenden sachgrundlos befristeten Beschäftigungsverhältnisse sollen in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis überführt werden?
Liegen der Bundesregierung Untersuchungen zu den arbeitsmarktpolitischen Auswirkungen der Regelungen zu sachgrundlosen Befristungen vor? Wenn ja, welche, und welche Konsequenzen wird sie daraus ziehen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag vorgesehene Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes umzusetzen?
Wenn ja, wann, und wie werden das Bundeskanzleramt sowie die einzelnen Bundesministerien und Bundesbehörden, inklusive der bundesunmittelbaren Körperschaften des öffentlichen Rechts, den bislang durch sachgrundlose Befristungen abgedeckten Personalbedarf nach der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Abschaffung des Instruments der sachgrundlosen Befristung decken?
Welche Auswirkungen hätte dies für den Bundeshaushalt 2007 bzw. die darauffolgenden Haushalte?