Bilanz der finanziellen Förderung der Ich-AG durch die Bundesagentur für Arbeit
der Abgeordneten Dirk Niebel, Dr. Heinrich L. Kolb, Birgit Homburger, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn), Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Dr. Konrad Schily, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Seit dem 1. Januar 2003 fördert die Bundesagentur für Arbeit mit dem Existenzgründungszuschuss die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit in Form einer Ich-AG. Nach dem Bericht 2005 der Bundesregierung zur Wirksamkeit der Umsetzung der Vorschläge der Kommission Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wurden allein im Jahr 2004 über 350 000 Neugründungen von der Bundesagentur für Arbeit gefördert. Davon entfielen 48 Prozent auf den neu geschaffenen Existenzgründerzuschuss. Von den Existenzgründerinnen und -gründern wurde an dem Konzept der Ich-AG Kritik geäußert. Dies verleite zu Mitnahme und Missbrauch.
Seit November 2004 müssen die Gründer einer Ich-AG zu ihrem Antrag auf Existenzgründerzuschuss eine Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle vorlegen. Damit soll die arbeitsmarktliche Wirksamkeit der Existenzgründung erhöht und Mitnahmeeffekten entgegengewirkt werden.
Die zunächst bis zum 31. Dezember 2005 befristete finanzielle Förderung wurde mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des Dritten Gesetzes Sozialgesetzbuch bis 30. Juni 2006 verlängert. Laut Koalitionsvertrag soll unter Einbeziehung des Überbrückungsgeldes ein neues Instrument der Existenzgründung aus Arbeitslosigkeit erarbeitet werden.
Seit Februar 2006 ist für die ersten Ich-AG’s die dreijährige Förderdauer abgelaufen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Wie viele Ich-AG’s wurden insgesamt über einen Existenzgründungszuschuss durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert?
In welcher Höhe hat die Bundesagentur für Arbeit finanzielle Mittel dafür aufgewendet?
In welchen Wirtschaftszweigen sind Ich-AG’s entstanden (bitte prozentual ausweisen)?
Wie viele von den geförderten Ich-AG’s haben vor Auslaufen des Förderzeitraums ihre Selbständigkeit wieder aufgegeben?
Wie viele davon haben ihre selbständige Tätigkeit im ersten, zweiten bzw. dritten Förderjahr aufgegeben?
Welche Gründe waren hierfür ursächlich?
Wie viele der gescheiterten Gründer einer Ich-AG sind verschuldet zurück in die Arbeitslosigkeit gegangen?
Wie viele der geförderten Ich-AG’s haben ihren Förderanspruch aufgrund Überschreitens der Einkommensgrenze von 25 000 Euro verloren?
Gibt es schon Ich-AG’s, die nach dem Auslaufen der Förderdauer die selbständige Tätigkeit aufgegeben haben?
Wenn ja, um wie viele Unternehmensaufgaben handelt es sich, und was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe dafür?
Wie viele Ich-AG’s haben die Förderung über drei Jahre bereits in Anspruch genommen und bestehen jetzt ohne Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit weiter?
In welchen Wirtschaftszweigen agieren diese Ich-AG’s?
Von welcher Bestandsquote nach Auslaufen der Förderung geht die Bundesregierung bei den zurzeit noch geförderten Ich-AG’s aus?
Wie hat sich die Gründung von Ich-AG’s in den jeweiligen Branchen auf die Auftrags- und Beschäftigungssituation bestehender Unternehmen ausgewirkt?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, ob es zu Verdrängungseffekten, insbesondere im Bereich des Handwerks gekommen ist?
Wie viele Arbeitsplätze sind insgesamt durch Ich-AG’s geschaffen worden?
Wie viele davon sind unbefristete Beschäftigungsverhältnisse?
Welche Aufwendungen entstanden – neben den direkten Zuschüssen – für die Verwaltung und Abwicklung der Ich-AG’s?