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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Konvergenzfahrplan von IASB und FASB (G-SIG: 16010844)

Angleichung der Bilanzierungsstandards, gegenseitige Anerkennung von IFRS und US-GAAP, Konvergenz von IFRS und HGB <p> </p>

Fraktion

FDP

Datum

13.07.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/212630. 06. 2006

Konvergenzfahrplan von IASB und FASB

der Abgeordneten Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Volker Wissing, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Am 27. Februar 2006 haben sich der International Accounting Standards Board (IASB) und der Financial Accounting Standards Board (FASB) in einem „Memorandum of Understanding“ auf einen Konvergenzfahrplan (Roadmap of Convergence between IFRS an US-GAAP – 2006 bis 2008) geeinigt. Sie legen darin einen Arbeitsplan hin zu einer gegenseitigen Anerkennung der Bilanzstandards fest. Die vom IASB erlassenen Internationalen Finanz Report Standards (IFRS) und die vom FASB erlassenen „Generally Accepted Accounting Principles“ (US-GAAP) unterscheiden sich in einigen Punkten grundlegend voneinander. Die gegenseitige Anerkennung würde für internationale Konzerne positive als auch überdenkenswürdige Konsequenzen entfalten. So hat zum Beispiel die US-Börsenaufsicht zugesagt, dass in den USA gelistete Unternehmen spätestens ab 2009 ihre Jahresabschlüsse nicht länger zusätzlich in US-GAAP erstellen müssen.

Deutsche Unternehmen müssen bisher bei einer Börsennotierung in den USA die Bilanzstandards der US-GAAP anwenden. Die so genannte IAS-Verordnung sieht vor, dass alle in der EU ansässigen und an einem geregelten Markt tätigen Wertpapieremittenten ab 2005 Konzernabschlüsse nach den IFRS aufzustellen haben. Durch die Änderungen des Bilanzrechtsreformgesetzes sieht auch das Handelsgesetzbuch (HGB) vor, dass kapitalmarktorientierte Unternehmen in Deutschland IFRS ebenfalls seit 2005 anwenden müssen. Andere konzernabschlusspflichtige Unternehmen haben das Wahlrecht, ihren Konzernabschluss entweder nach IFRS oder nach den nationalen Bilanzregeln des HGB aufzustellen. In den Pflichtveröffentlichungen eines Unternehmens kann ferner ein IAS-Einzelabschluss an die Stelle des traditionellen HGB-Abschlusses treten. Insbesondere durch internationale Geschäftsbeziehungen nichtkapitalmarktorientierter Unternehmen und den Vorgaben durch Basel II bei der Kreditaufnahme wächst der Druck auf deutsche Unternehmen, ihre Abschlüsse nach IFRS aufzustellen.

Drucksache 16/2126 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeWir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Wie beurteilt die Bundesregierung die Kernpunkte des Konvergenzfahrplans?

2

Wie beurteilt die Bundesregierung grundsätzlich die Angleichung der Bilanzierungsstandards der IFRS und US-GAAP – insbesondere unter dem Aspekt der verstärkten Hinwendung zu angloamerikanischen Bilanzierungsmethoden?

3

Welche Verhandlungsposition nimmt die Bundesregierung innerhalb der EU bezüglich der gegenseitigen Anerkennung von US-GAAP und IFRS ein?

4

Führt die Bundesregierung diesbezüglich eigenständige Gespräche mit Verhandlungspartnern der USA?

5

Welche Kriterien legt die Bundesregierung ihren Verhandlungen zugrunde?

6

Inwieweit nimmt die Bundesregierung auf diese Verhandlungen dahin gehend Einfluss, dass die Wahrung spezieller Interessen deutscher Unternehmen sichergestellt ist, und welche speziellen Interessen sieht sie hierbei als schutzwürdig an?

7

Wenn die Bundesregierung bei diesen Verhandlungen nicht selbst in Erscheinung tritt, welchen Einfluss nimmt sie auf die Verhandlungen und welche Grundpositionen nimmt sie hierbei ein?

8

In welche Richtung werden sich nach Ansicht der Bundesregierung die IFRS infolge der Verhandlungen zur gegenseitigen Anerkennung von IFRS und US-GAAP entwickeln?

9

Wie bewertet die Bundesregierung die Folgen für deutsche Unternehmen durch diese Entwicklungen?

10

Welche Auswirkungen wird der Konvergenzfahrplan nach Ansicht der Bundesregierung auf die Überlegung des IASB bezüglich IFRS für KMU (klein- und mittelständische Unternehmen) haben?

11

Welche Position nimmt die Bundesregierung diesbezüglich ein?

12

Spricht sich die Bundesregierung – auch im Hinblick auf den Konvergenzfahrplan – für oder gegen eigenständige IFRS für KMU aus, und wie begründet sie ihre Haltung?

13

Wenn es in Zukunft „eigenständige“ IFRS für KMU geben wird – wird die Bundesregierung die Aufstellung von Abschlüssen kleiner und mittlerer Unternehmen nach diesen Standards als Verpflichtung oder Wahlmöglichkeit zu den Regelungen des HGB vorsehen?

14

Wie begründet sie ihre diesbezügliche Haltung?

15

Wie beurteilt die Bundesregierung die Situation, dass durch die IFRS auch in Zukunft damit zu rechnen ist, dass durch die immer neue Anpassung und Novellierung von einzelnen Standards die Stabilität und Verlässlichkeit von Bilanzierungsgrundsätzen leidet und Unternehmen in immer kürzeren Abständen auf neue Standards reagieren müssen – auch im Hinblick auf die Konvergenz von HGB und IFRS?

16

Welche Folgen ergeben sich nach Ansicht der Bundesregierung, vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen daraus, dass die Konvergenz von HGB und IFRS nicht nur für den DRSC e. V., das nach § 342 HGB anerkannte private Rechnungslegungsgremium mit einer diesbezüglichen Verpflichtung in den Statuten, sondern auch für viele Unternehmen von Bedeutung ist?

17

Plant die Bundesregierung weitere Schritte zur Konvergenz von HGB und IFRS?

18

Wenn ja, welche?

Berlin, den 29. Juni 2006

Hartfrid Wolff (Rems-Murr) Dr. Karl Addicks Christian Ahrendt Uwe Barth Rainer Brüderle Ernst Burgbacher Patrick Döring Jörg van Essen Otto Fricke Horst Friedrich (Bayreuth) Dr. Edmund Peter Geisen Hans-Michael Goldmann Miriam Gruß Heinz-Peter Haustein Elke Hoff Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Dr. Heinrich L. Kolb Jürgen Koppelin Heinz Lanfermann Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Ina Lenke Michael Link (Heilbronn) Horst Meierhofer Patrick Meinhardt Burkhardt Müller-Sönksen Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Gisela Piltz Jörg Rohde Frank Schäffler Dr. Hermann Otto Solms Dr. Max Stadler Dr. Rainer Stinner Carl-Ludwig Thiele Florian Toncar Dr. Volker Wissing Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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