Umsetzungsschwierigkeiten beim trägerübergreifenden Persönlichen Budget
der Abgeordneten Jörg Rohde, Dr. Heinrich L. Kolb, Jens Ackermann, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Michael Kauch, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Frank Schäffler, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Mit dem trägerübergreifenden Persönlichen Budget (TPB) für Menschen mit Behinderungen ist 2004 ein Instrument geschaffen worden, das zu einem grundlegenden Prinzipienwandel bei der Pflege und Betreuung von Menschen mit Behinderungen führen sollte. Es trägt dem Prinzip größtmöglicher Selbstbestimmung Rechnung und verfolgt das Ziel, so viele Menschen mit Behinderungen wie möglich ambulant statt stationär betreuen und pflegen zu können. Zur Vermeidung von Startschwierigkeiten und Reibungsverlusten hat der Gesetzgeber dem für 2008 geplanten verbindlichen Rechtsanspruch auf die Beantragung eines TPB eine mehrjährige Modellversuchsphase vorgeschaltet. Aus den bundesweit 14 Modellregionen liegen Zwischenergebnisse vor. Das zentrale Ergebnis lautet: Die Resonanz auf das TPB bleibt bisher weit hinter allen Erwartungen zurück. Zwar erhalten in den 14 Modellregionen insgesamt derzeit 496 Personen ein persönliches Budget, außerhalb von Rheinland-Pfalz, wo es schon seit 2001 Budgets gibt, gibt es aber nur 165 Budgets; tatsächlich trägerübergreifende Budgets gibt es bundesweit so gut wie keine. Erste Analysen der wissenschaftlichen Begleitforschung, aber auch anerkannter Institutionen wie z. B. des PARITÄTISCHEN Kompetenzzentrums Persönliches Budget in Mainz, kommen zu dem Ergebnis, dass es eindeutige Gründe für die schwache Resonanz auf das TPB gibt.
- eine für die Budgetnehmer schwer voneinander zu trennende Vielfalt von Budgetmodellen (Persönliche Budgets gemäß § 17 SGB IX, Pflegebudgets nach § 8 Abs. 3 SGB XI, TPB, Integriertes Budget, Budgets nach § 101a BSHG)
- die ungeklärte Finanzierung von im Einzelfall notwendiger Assistenz bei der Budgetbeantragung und -verwaltung
- extrem lange Verfahrensdauern bei der Beantragung eines Budgets
- Ungewissheit bei den Budgetnehmern über die zu erwartende Höhe des Budgets infolge uneinheitlicher Verfahren der Hilfebedarfsermittlung
- Abwicklungsschwierigkeiten, die aus dem Umstand resultieren, dass Sachleistungen der Pflegeversicherung im Rahmen der Budgets nur als Gutschein ausgegeben werden.
Obwohl die im Einzelfall gemachten Erfahrungen von allen Beteiligten fast ausnahmslos positiv bewertet werden, droht das Projekt TPB mangels Nachfrage zu scheitern. Um dies zu verhindern und den Start des TPB nicht zum Fehlstart werden zu lassen, erscheinen Korrekturen bei der Bewerbung, dem Antragsverfahren, dem Bewilligungsverfahren und den gesetzlichen Vorgaben notwendig.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Wird die Bundesregierung kurzfristig Maßnahmen ergreifen, um das Wissen über die verschiedenen Möglichkeiten zur Beantragung persönlicher Budgets zu verbreitern, und wenn ja, welche?
Gib es Überlegungen der Bundesregierung, die Erprobungsphase über den 31. Dezember 2007 hinaus zu verlängern?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass in Einrichtungen lebende Menschen mit Behinderungen unter Umständen schlechtere Chancen zur Informationsgewinnung über persönliche Budgets haben als ambulant betreute Menschen mit Behinderungen?
Sieht es die Bundesregierung als gewährleistet an, dass Menschen mit seelischen und geistigen Behinderungen und Menschen mit Behinderungen in stationären Einrichtungen hinreichend über die Möglichkeiten persönlicher Budgets informiert sind?
Wie hat sich die Inanspruchnahme und Beratungsqualität der gemeinsamen Servicestellen zwischen der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP (Bundestagsdrucksache 16/1059) und der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache16/1738) verändert, nachdem die Bundesregierung in erstgenannter Antwort den mangelnden Bekanntheitsgrad und Schwächen in der Beratungsmethodenkompetenz der gemeinsamen Servicestellen festgestellt hat und neun Wochen später in letztgenannter Antwort ausdrücklich auf die gemeinsamen Servicestellen als hilfreiche Beratungseinrichtungen hinweist?
Plant die Bundesregierung bereits im laufenden Modellversuch, aber auch ab 1. Januar 2008, sicherzustellen, dass zusätzlich zum festgestellten Hilfebedarf flächendeckend, verbindlich und in ausreichender finanzieller Höhe eine gegebenenfalls nötige Budgetassistenz gewährleistet und finanziert ist?
Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit der Gewährung einer steuerfreien Assistenzvergütung – z. B. analog in Höhe und Verfahren zur Übungsleiterpauschale – für Personen, die im Auftrag eines gemeinnützigen Vereins behinderte Personen betreuen und in diesem Zusammenhang bei der Verwaltung und Verwendung des Budgets assistieren?
Wie soll sich nach Auffassung der Bundesregierung angesichts weitgehend fehlender Anträge zum TPB und einer nur geringen Anzahl nicht trägerübergreifender Budgets bei den Trägern eine Bearbeitungsroutine einstellen, so dass die Bearbeitungsdauer der Budgetanträge reduziert wird?
Wird die Bundesregierung Initiativen ergreifen, um auf eine Harmonisierung der bundesweit ca. 60 konkurrierenden Verfahren der Hilfebedarfsermittlung durch die Träger der Eingliederungshilfe (Stand August 2005) hinzuwirken?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung z. B. des PARITÄTISCHEN Kompetenzzentrums Persönliches Budget, dass für potenzielle Budgetnehmer die Ungewissheit über die Höhe des zu erwartenden Budgets ein maßgeblicher Grund ist, auf die Beantragung eines Budgets von vornherein zu verzichten?
Zeichnen sich nach Auffassung der Bundesregierung innerhalb der Modellregionen Verfahren zur Hilfebedarfsermittlung ab, die Vorbildcharakter für das übrige Bundesgebiet haben könnten?
Wie bewertet die Bundesregierung die Auffassung der Kommunen, dass Budgetnehmer des TPB, die aus Leistungen der Pflegeversicherung selbst als Arbeitgeber Pflegekräfte anstellen möchten, nicht den höherwertigen Sachleistungsgutschein, sondern die niedrigere Geldleistung in Anspruch nehmen müssten und sich damit automatisch der Träger der Sozialhilfe im höheren Umfang am Budget beteiligen müsse?
Wer ist bei der Inanspruchnahme von Vereinen oder Privatpersonen als Anbieter sozialer Dienstleistungen im Rahmen von Budgetleistungen verpflichtet zu prüfen, ob der Anbieter umsatzsteuerpflichtig bzw. -befreit ist?
Beabsichtigt die Bundesregierung, Vergütungen für Hilfestellungen, die insbesondere beim Wechsel aus dem Heim in eine eigene Wohnung notwendig sind und aufgrund der Behinderung nicht ausgeführt werden können (z. B. Unterstützung bei Regalaufbau; bisher im Heimentgelt finanziert z. B. durch Hausmeister) als Hilfebedarf im Rahmen des Persönlichen Budgets anzuerkennen?
Erkennt die Bundesregierung Tendenzen, dass es in einigen Modellregionen schwierig ist, Kostenträger außerhalb der Sozialhilfeträger, also z. B. Arbeitsagenturen, Integrationsämter, Kranken- und Pflegekassen, Berufsgenossenschaften und die Rentenversicherung zu einer aktiven Mitwirkung am TPB zu bewegen, und wenn ja, wie will die Bundesregierung diesen Tendenzen begegnen?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Anreize für Leistungsanbieter zu erhöhen, um sicherzustellen, dass bundesweit der Wunsch eines Menschen mit Behinderung nach einem Persönlichen Budget nicht am Fehlen geeigneter Leistungsanbieter scheitert?
Kann grundsätzlich jede Person und Institution als Leistungsanbieter auftreten, oder müssen bestimmte, klar und einheitlich definierte Mindestanforderungen erfüllt werden, und wenn ja, ist ein Zertifizierungsverfahren für Anbieter und/oder Leistungen geplant?
Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung sichergestellt werden, dass Nehmer eines TPB zukünftig auch bei berufsvorbereitenden Auslandspraktika von mehr als sechs Wochen Dauer die Leistungen des TPB ungekürzt in Anspruch nehmen können?
Welche Konsequenzen für das TPB zieht die Bundesregierung aus dem kompletten Scheitern der dem TPB ähnlichen Komplexleistung „Frühförderung“ (siehe gemeinsame Pressemitteilung der Behinderten- und der Patientenbeauftragten der Bundesregierung vom 2. Juni 2006)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung vieler Sozialverbände, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarte Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe durch den Satz 6 im geplanten Artikel 84 Abs. 1 GG maßgeblich erschwert wird, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag der Sozialverbände, im Rahmen der Föderalismusreform den Satz 6 im geplanten Artikel 84 Abs. 1 GG ersatzlos zu streichen oder eine Regelung aufzunehmen, die den Bereich der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen von dem Anwendungsbereich des neuen Artikels 84 Abs. 1 Satz 6 GG ausnimmt, damit der Bund seine Handlungsfähigkeit z. B. bei der Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe behält?