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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Datenschutz der Bürgerinnen und Bürger im internationalen Zahlungsverkehr (G-SIG: 16011089)

Datenweitergabe an US-Behörden durch SWIFT, Kenntnisstand von Bundesbank, BMF, Europäischer Zentralbank, Möglichkeit der Wirtschaftsspionage, Maßnahmen <p> </p>

Fraktion

FDP

Datum

12.10.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/271421. 09. 2006

Datenschutz der Bürgerinnen und Bürger im internationalen Zahlungsverkehr

der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Gisela Piltz, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Nach den Terroranschlägen des 11. September 2001 haben US-Behörden auch Zugriff auf die Daten der „Society of Worldwide Interbank Financial Telecommunication“ (SWIFT) erhalten. Über die Agentur mit Sitz im belgischen La Hulpe tauschen weltweit etwa 8 000 Banken Finanzdaten aus. Auch deutsche Banken bzw. deren Kunden dürften von der Datenabfrage der US-Behörden betroffen sein. Die Weitergabe der Daten durch SWIFT steht in krassem Widerspruch zu deutschen Datenschutzbestimmungen. Nach Ansicht des Chefs des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, sei SWIFT laut Bundesdatenschutzgesetz an Weisungen der Auftraggeber bzw. der Banken gebunden (Financial Times Deutschland, 19. Juli 2006).

SWIFT unterliegt der Aufsicht der belgischen Notenbank in Zusammenarbeit mit den Notenbanken der G10-Länder, die angeblich alle über den amerikanischen Datenzugriff informiert waren (Handelsblatt, 19. Juli 2006).

Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums hat am 19. Juli 2006 angekündigt, dass die Bundesregierung die Amerikaner im Rahmen der Gespräche der sieben führenden Industrieländer (G7) auf das Thema ansprechen wird (DIE WELT, 20. Juli 2006).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Welche Gründe haben die Bundesbank veranlasst, nachdem sie im Juli 2002 erstmalig von der Datenabfrage bei SWIFT durch US-Behörden erfahren hat, die Bundesregierung nicht zu informieren, und hält die Bundesregierung dieses für angemessen?

2

Welche Gründe haben nach Ansicht der Bundesregierung die US-Behörden dazu veranlasst, lediglich die Bundesbank und nicht das Bundesministerium der Finanzen über die Datenabfrage bei SWIFT zu informieren, und hält die Bundesregierung diese Vorgehensweise für angemessen?

3

Wann hat die Europäische Zentralbank nach Kenntnis der Bundesregierung erstmalig von dem Zugriff der US-Behörden auf die SWIFT-Daten erfahren?

4

Welche konkreten Ergebnisse konnte die Bundesregierung bei ihren Konsultationen mit den Amerikanern im Rahmen der Gespräche der sieben führenden Industrieländer (G7) erzielen, und welche Ergebnisse verbinden sich mit der von der USA zugesagten weiteren Aufklärung zu Übermittlung und Verwendung der SWIFT-Daten?

5

Hat die Bundesregierung die amerikanische Regierung um Informationen über Art und Umfang der Daten über deutsche Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, die von SWIFT an amerikanische Behörden weitergeleitet wurden, gebeten, und wenn nein, warum nicht?

6

Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung gegenüber der amerikanischen Regierung unternommen, um sicherzustellen, dass die Daten deutscher Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen künftig nicht mehr abgefragt werden?

7

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die von SWIFT übermittelten Daten von den US-Behörden zu anderen Zwecken als der Terrorbekämpfung genutzt wurden bzw. werden, und auf welchen Informationen beruht die Auffassung der Bundesregierung?

8

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die seitens der Finanzdatenagentur SWIFT an US-Behörden übermittelten Daten zu Zwecken der Wirtschaftsspionage genutzt wurden, und wie begründet die Bundesregierung ihre diesbezügliche Auffassung?

9

Inwieweit steht nach Ansicht der Bundesregierung die Datenweitergabe durch SWIFT in Widerspruch zu deutschen bzw. europäischen Datenschutzbestimmungen?

10

Welche rechtlichen Befugnisse bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung seitens der amerikanischen Behörden, Finanzdaten bei SWIFT abzufragen?

11

Welche Initiativen hat die Bundesregierung gegenüber den amerikanischen Behörden, den deutschen Banken und SWIFT unternommen, um künftig den Datenschutz der deutschen Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten?

12

Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen um sicherzustellen, dass betroffene Bürgerinnen und Bürger bzw. Unternehmen über Art und Umfang der von ihnen an die US-Behörden übermittelten Daten informiert werden?

13

Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um künftig zu verhindern, dass deutsche Datenschutzbestimmungen durch die Zusammenarbeit deutscher mit internationalen Unternehmen umgangen werden können?

14

Werden nach Kenntnis der Bundesregierung weiter Finanzdaten über SWIFT an US-Behörden weitergeleitet, und welche Schritte hat die Bundesregierung bislang unternommen, um dieses zu verhindern bzw. einen sofortigen Stopp des Datentransfers zu erreichen?

15

Wann wurden bzw. wann werden die Datenabfragen amerikanischer Behörden bei SWIFT beendet?

16

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über Art und Umfang der von SWIFT an die US-Behörden übermittelten Finanzdaten deutscher Bürgerinnen und Bürger bzw. Unternehmen vor?

17

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen um sicherzustellen, dass die Verträge deutscher Banken mit SWIFT deutschen Datenschutzbestimmungen Rechnung tragen?

18

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von amerikanischen Behörden auch von anderen deutschen bzw. europäischen Stellen Daten über deutsche Bürgerinnen und Bürger bzw. Unternehmen angefordert, und um welche Stellen hat es sich dabei jeweils gehandelt, und welche Daten wurden dabei übermittelt?

19

Welche Initiativen hat die Bundesregierung unternommen, um die Entschließung des europäischen Parlaments (Bundesratsdrucksache 601/06) umzusetzen, insbesondere den Punkt D 8, in welchem die Mitgliedstaaten aufgefordert werden zu überprüfen und sicherzustellen, dass auf nationaler Ebene kein Rechtsvakuum besteht und dass die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften über den Datenschutz auch auf die Zentralbanken Anwendung finden?

20

Hat die Bundesregierung eine entsprechende Überprüfung vorgenommen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 21. September 2006

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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