Pläne der Bundesregierung zur Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung
der Abgeordneten Heinz Lanfermann, Daniel Bahr (Münster), Dr. Konrad Schily, Dr. Heinrich L. Kolb, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Carl-Ludwig Thiele, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sollte der Entwurf eines „Gesetzes zur Sicherung einer nachhaltigen und gerechten Finanzierung der Pflegeversicherung“ bis zum Sommer des Jahres 2006 vorgelegt werden. Auf Grund der Schwierigkeiten in der Umsetzung der Eckpunkte zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung mindestens bis ins Frühjahr 2007 verschoben. Erste Festlegungen zu Inhalten der Reform, sowohl auf Leistungs- als auch auf Finanzierungsseite, wurden bereits im Koalitionsvertrag getroffen. Konkretisierungen zeichnen sich in der öffentlichen Debatte langsam ab, heben aber auch die Konfliktpunkte zwischen den Koalitionspartnern zunehmend hervor und sorgen so für wachsende Beunruhigung bei den von der Reform Betroffenen.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen30
Plant die Bundesregierung in der Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung eine Anhebung des Betreuungsbetrags nach § 45b des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI), und wenn ja, in welcher Höhe?
Zählen auch Pflegebedürftige der Stufe Null zukünftig zu den Empfängern des Betreuungsbetrags nach § 45b SGB XI, und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
Wie viele Personen würde dies voraussichtlich betreffen?
Welche zusätzlichen Kosten würden durch die Maßnahmen der Fragen 1 und 2 voraussichtlich verursacht?
Wie viele Pflegebedürftige sind bisher schon Bezieher des zusätzlichen Betreuungsbetrags nach § 45b SGB XI und wie hat sich die Zahl der Bezieher seit der Einführung dieser Leistung entwickelt (Aufstellung bitte nach Zahl der Bezieher in jedem Jahr seit Einführung)?
Plant die Bundesregierung eine Erhöhung der Fördermittel für niedrigschwellige Betreuungsangebote in den Ländern im Rahmen einer Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung, und wenn ja, in welchem Umfang?
Plant die Bundesregierung eine Überarbeitung des Begriffs der Pflegebedürftigkeit nach § 14 Abs. 1 SGB XI, und wenn ja, in welchem Zeitraum?
Plant die Bundesregierung bei einer Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung eine schrittweise Angleichung der ambulanten und stationären Sachleistungsbeträge, und wenn ja, an welches Niveau?
Schließt die Angleichung das Pflegegeld mit ein, und wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung eine neue Vergütungsregel für Härtefälle, und wenn ja, welcher Gestalt?
Welche zusätzlichen Kosten würden durch die Maßnahmen der Fragen 7, 8 und 9 verursacht?
Plant die Bundesregierung in einer Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung eine Dynamisierung der Leistungen, und wenn ja, welcher Art und in welcher Höhe?
Welche Kosten würden durch die Maßnahme der Frage 11 voraussichtlich verursacht?
Plant die Bundesregierung in einer Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung Voraussetzungen zu schaffen, die einen Abschluss von Versorgungsverträgen mit Einzelpersonen ermöglichen, und wenn ja, welcher Art?
Plant die Bundesregierung in einer Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung Maßnahmen zur Prävention und Rehabilitation, und wenn ja, welche?
Plant die Bundesregierung in einer Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung die Einrichtung einer „Arbeitsgruppe Qualität in der Pflege“, und wenn ja, mit welchen Aufgaben?
Plant die Bundesregierung, stationäre Pflegeeinrichtungen im Rahmen einer Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung zu einer Veröffentlichung von Qualitätsberichten zu verpflichten, und wenn ja, welche Kriterien sollen Bestandteil der Berichte sein?
Werden in einer Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung Maßnahmen zur Vereinheitlichung, etwa der Anforderung an die Pflegedokumentation und der Regelungen zu Buchführung und Finanzierung, getroffen, und wenn ja, durch wen?
Werden im Rahmen einer Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung Maßnahmen zur inhaltlichen und terminlichen Abstimmung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen mit weiteren Prüfinstanzen getroffen, und wenn ja, welche?
Wird die Bundesregierung bei einer Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung Voraussetzungen dafür schaffen, dass Träger über den Abschluss eines Versorgungsvertrages mehrere Einrichtungen an einem Ort betreiben dürfen, und wenn ja, welche?
Plant die Bundesregierung in einer Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung Änderungen für die Pflegesatz-, die Vergütungsverhandlungen sowie der Wirksamkeits- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen, und wenn ja, welche?
Welche Änderungen sind in der Abrechnung der Investitionsaufwendungen stationärer Pflegeeinrichtungen beabsichtigt?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung bei einer Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung in Pflegeheimen treffen?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in der Pflege?
Beabsichtigt die Bundesregierung in einer Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung die Einführung einer „Pflegezeit“, und wenn ja, wie soll diese konkret ausgestaltet werden?
Wie soll die weitere soziale Absicherung der im Rahmen der Pflegezeit Pflegenden sichergestellt werden?
Wird die Bundesregierung in einer Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung Vorkehrungen treffen, dass auch die Pflegekassen private Pflegezusatzversicherungen anbieten dürfen, und ist in diesem Zusammenhang eine verstärkte steuerliche Förderung dieser Form der Eigenvorsorge für den Pflegefall geplant?
Wird die Bundesregierung im Rahmen einer Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung Änderungen an der Pflegeausbildung vornehmen, und wenn ja, welche?
Welche Empfehlungen des Runden Tischs Pflege aus dem Herbst 2005 sind nach der Übertragung der Zuständigkeit für das Heimrecht an die Länder noch durch den Bundesgesetzgeber umsetzbar und sollen im Rahmen einer Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung umgesetzt werden?
Welche weiteren Maßnahmen zur Entbürokratisierung sind seitens der Bundesregierung im Rahmen einer Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung geplant?