Auswirkungen der geplanten Reformen in der Unfallversicherung
der Abgeordneten Heinz-Peter Haustein, Dr. Heinrich L. Kolb, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat mit Gesetzentwurf vom 11. Januar 2007 einige wenige Teile des Eckpunktepapiers der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform der gesetzlichen Unfallversicherung vom 29. Juni 2006 aufgegriffen. Der Gesetzentwurf enthält Vorschläge für eine Organisationsreform der Unfallversicherung aber keine Vorschläge zum Leistungsbereich, in dem 90 Prozent der Kosten der Unfallversicherung anfallen.
Durch die Organisationsreform sollen Einsparungen beim Verwaltungsaufwand in Höhe von 20 Prozent (entspricht 250 Mio. Euro) bis 2014 erreicht werden. Der bisher vorliegende Reformentwurf lässt aber leider auch im Organisationsbereich eine Vielzahl von Fragen offen. Die Einsparungsvorgaben erscheinen unrealistisch, denn es sollen im Rahmen einer Besitzstandswahrung finanzielle und tarifrechtliche Nachteile für die bisher Beschäftigten der Spitzenverbände ausgeschlossen werden. Zudem ist nach dem Eckpunktepapier eine Sicherung der bestehenden Standorte der Unfallversicherung für die Betreuung in der Fläche vorgesehen und im Gesetzentwurf eine ortsnahe Betreuung der Unternehmen und Versicherten gefordert.
Der Gesetzentwurf schreibt bestehende Wettbewerbsverzerrungen endgültig fest, indem Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung nun endgültig der Zuständigkeit der Unfallkassen der Länder zugeordnet werden. Diese Absicherung bei den öffentlichen Unfallkassen bringt den betroffenen Unternehmen einen unsachgemäßen Wettbewerbsvorteil, da sie dadurch nicht, wie die mit ihnen im Wettbewerb stehenden privaten Unternehmen, am Ausgleich für Altlasten in der Unfallversicherung beteiligt werden.
Drucksache 16/4229 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeWir fragen die Bundesregierung:
1. Durch welche Maßnahmen und in welchen Bereichen sollen innerhalb von fünf Jahren 20 Prozent Einsparungen bei der Verwaltung der Unfallversicherung erreicht werden, wenn zugleich bei der Fusion der Spitzenverbände personeller Bestandsschutz gewährt wird und die Repräsentanz der Unfallversicherung in der Fläche beibehalten werden soll?
2. Werden im Rahmen der geplanten Fusion zwischen dem Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und dem Bundesverband der Unfallkassen zum neuen Spitzenträger Stellen abgebaut oder werden alle Mitarbeiter der bisherigen Spitzenverbände übernommen, und welche Entwicklung des Personalbestandes ist mittelfristig geplant?
3. Mit welchen Kosten ist durch die Regelung zu rechnen, dass für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aufgrund der Maßnahmen zur Reform der gesetzlichen Unfallversicherung nicht auf einem mindestens gleichwertigen Arbeitsplatz verwendet werden können, eine Ausgleichszulage gewährt wird, die die Differenz zwischen der bisherigen und der neuen für sie geltenden Entgeltgruppe ausgleicht?
4. Welche Mehrkosten entstehen dadurch, dass die Vertreterversammlung der neuen Deutschen Unfallversicherung nicht auf 60 Mitglieder begrenzt wird, sondern für die Übergangsphase alle Mitglieder der Vertreterversammlungen der bisherigen Spitzenverbände übernommen werden?
5. Wird der Bundesrechnungshof eine Kontrollkompetenz über den künftigen Spitzenverband erhalten, weil dieser über die Integration der öffentlichen Unfallkassen auch mit Steuergeldern finanziert wird?
6. Ist es zutreffend, dass die gewerblichen Berufsgenossenschaften bei der Finanzierung der neuen Spitzenkörperschaft einen Anteil von etwa 90 Prozent haben werden und die öffentlichen Unfallkassen nur 10 Prozent?
7. Welchen Grund gibt es dann dafür, dass die Stimmanteile der Berufsgenossenschaften bei der Spitzenkörperschaft nur bei 60 Prozent liegen und die der öffentlichen Unfallkassen bei 40 Prozent?
8. Welche Kosten entstehen dadurch, dass Mitglieder der vorläufigen Geschäftsführung, die nicht wieder in die Geschäftsführung gewählt werden, ab diesem Zeitpunkt „unter Gewährung von Ausgleichzahlungen zur Wahrung ihrer Besitzstände“ (Gesetzentwurf S. 61) in eine niedrigere Position zu versetzen sind, wenn keine vergleichbare Position zu finden ist?
9. Gibt es Angaben, aus welchen der bisherigen Fusionen von Berufsgenossenschaften sich Einsparungen ergeben haben?
10. Hat es deswegen in diesen Berufsgenossenschaften und ihren Branchen bereits Beitragssatzsenkungen gegeben?
11. Mit welchen Kosten ist dadurch zu rechnen, dass die Obergrenze von 60 Mitgliedern in den Vertreterversammlungen bei Fusionen der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger nicht gilt?
12. Für welchen Zeitraum wird es eine Standortgarantie für die bestehenden Standorte in der Fläche, wie im Eckpunktepapier vorgesehen, geben?
13. Warum sollen die Unfallkassen nach dem Gesetzentwurf vom 11. Januar 2007 nur auf höchstens 16, die Berufsgenossenschaften aber auf 9 reduziert werden?
14. Welche Wettbewerbsvorteile in Form von niedrigeren Unfallversicherungsbeiträgen ziehen Post und Telekom daraus, dass sie bei den öffentlichen Unfallkassen unfallversichert sind und nicht wie ihre Wettbewerber bei den
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/4229gewerblichen Berufsgenossenschaften, die damit die Zusatzkosten für den Lastenausgleich erbringen müssen?
15. Welchen Grund gibt es dafür, dass Unternehmen, an denen der Staat beteiligt ist, gegenüber anderen privaten Mitbewerbern finanzielle Vorteile erhalten?
16. Welche Mehrbelastung käme auf die Unfallkasse Post Telekom zu, wenn sie an der Altlastentragung wie die Berufsgenossenschaften beteiligt würde?
17. Welche weiteren im Wettbewerb stehenden Unternehmen, etwa die Deutsche Bahn, profitieren ebenfalls von der Unfallversicherung bei den öffentlichen Unfallkassen, wo sie keinen Beitrag zum Lastenausgleich erbringen?
18. Warum soll dieser Vorteil für Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung mit dem Gesetzentwurf dauerhaft festgeschrieben werden?
19. Verstößt diese Bevorzugung nicht gegen europäisches und deutsches Wettbewerbsrecht?
20. Welche Erfahrungen sprechen dafür, dass man nach zwei Jahren behaupten kann, dass die Moratoriumslösung Rechtssicherheit geschaffen habe?
21. Wie viele Unternehmen sind seit dem Inkrafttreten des Moratoriums rechtlich verselbstständigt worden und in der Zuständigkeit der öffentlichen Unfallkassen verblieben?
22. Was war der Unternehmensgegenstand dieser Unternehmen und stehen sie mit privaten Unternehmen im Wettbewerb, die bei gewerblichen Berufsgenossenschaften versichert sind?
23. Was meint die Bundesregierung damit, dass die „Organisation eines internen Wettbewerbs selbstständiger Träger zur effizienten Aufgabenerfüllung durch Einführung eines umfassenden Benchmarking“ ein weiteres Kernelement der Reform ist?
24. Sollen den Unternehmen auch Möglichkeiten zum Wechsel des Unfallversicherungsträgers eingeräumt werden?
25. Ist mit der Reduzierung der Berufsgenossenschaften auf neun das Branchenprinzip so weit aufgeweicht, dass es für eine Vielzahl von Unternehmen möglich wäre, zwischen den Berufsgenossenschaften zu wechseln und eine gleichwertige Betreuung zu erhalten?
26. Was für Tochtergesellschaften gibt es bei den Berufsgenossenschaften, die Dienstleistungen am Markt erbringen, beispielsweise den „Arbeitsmedizinischen Dienst“ (AMD) oder Sicherheitstechnische Dienste (TBD/ÜSD), die zugleich auch von privaten Dienstleistungsunternehmen erbracht werden bzw. für die Berufsgenossenschaften erbracht werden könnten?
27. Warum soll der Arbeitsschutz durch ein neu zu schaffendes Gremium, die Nationale Arbeitsschutzkonferenz, übernommen werden und wird nicht endlich eine klare Kompetenzzuweisung beim Arbeitsschutz an Berufsgenossenschaften oder staatliche Stellen vorgenommen?
28. Welche Reformen im Leistungsteil (siehe Eckpunktepapier) sollen Einsparungen gegenüber der heutigen Situation erbringen?
29. Sind mit den im Eckpunktepapier vereinbarten Reformen im Leistungsbereich nicht zunächst Mehrausgaben der Unfallversicherung verbunden?
30. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die meisten Einsparungen in der Unfallversicherung im Leistungsbereich oder im Organisationsbereich zu erreichen?
Drucksache 16/4229 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode31. Welche zwischenzeitlichen Mehrkosten werden durch die vorgeschlagenen Beitragszahlungen für die spätere Altersrente durch die Unfallversicherungsträger verursacht?
32. Welche finanzielle Auswirkung wird die Aufspaltung in Erwerbsminderungsschaden und Gesundheitsschaden haben?
33. Welche Einsparungen soll die im Eckpunktepapier vorgeschlagene Umstellung von der abstrakten auf die konkrete Betrachtungsweise bei den Unfallrenten bringen?
Fragen33
Durch welche Maßnahmen und in welchen Bereichen sollen innerhalb von fünf Jahren 20 Prozent Einsparungen bei der Verwaltung der Unfallversicherung erreicht werden, wenn zugleich bei der Fusion der Spitzenverbände personeller Bestandsschutz gewährt wird und die Repräsentanz der Unfallversicherung in der Fläche beibehalten werden soll?
Werden im Rahmen der geplanten Fusion zwischen dem Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und dem Bundesverband der Unfallkassen zum neuen Spitzenträger Stellen abgebaut oder werden alle Mitarbeiter der bisherigen Spitzenverbände übernommen, und welche Entwicklung des Personalbestandes ist mittelfristig geplant?
Mit welchen Kosten ist durch die Regelung zu rechnen, dass für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aufgrund der Maßnahmen zur Reform der gesetzlichen Unfallversicherung nicht auf einem mindestens gleichwertigen Arbeitsplatz verwendet werden können, eine Ausgleichszulage gewährt wird, die die Differenz zwischen der bisherigen und der neuen für sie geltenden Entgeltgruppe ausgleicht?
Welche Mehrkosten entstehen dadurch, dass die Vertreterversammlung der neuen Deutschen Unfallversicherung nicht auf 60 Mitglieder begrenzt wird, sondern für die Übergangsphase alle Mitglieder der Vertreterversammlungen der bisherigen Spitzenverbände übernommen werden?
Wird der Bundesrechnungshof eine Kontrollkompetenz über den künftigen Spitzenverband erhalten, weil dieser über die Integration der öffentlichen Unfallkassen auch mit Steuergeldern finanziert wird?
Ist es zutreffend, dass die gewerblichen Berufsgenossenschaften bei der Finanzierung der neuen Spitzenkörperschaft einen Anteil von etwa 90 Prozent haben werden und die öffentlichen Unfallkassen nur 10 Prozent?
Welchen Grund gibt es dann dafür, dass die Stimmanteile der Berufsgenossenschaften bei der Spitzenkörperschaft nur bei 60 Prozent liegen und die der öffentlichen Unfallkassen bei 40 Prozent?
Welche Kosten entstehen dadurch, dass Mitglieder der vorläufigen Geschäftsführung, die nicht wieder in die Geschäftsführung gewählt werden, ab diesem Zeitpunkt „unter Gewährung von Ausgleichzahlungen zur Wahrung ihrer Besitzstände“ (Gesetzentwurf S. 61) in eine niedrigere Position zu versetzen sind, wenn keine vergleichbare Position zu finden ist?
Gibt es Angaben, aus welchen der bisherigen Fusionen von Berufsgenossenschaften sich Einsparungen ergeben haben?
Hat es deswegen in diesen Berufsgenossenschaften und ihren Branchen bereits Beitragssatzsenkungen gegeben?
Mit welchen Kosten ist dadurch zu rechnen, dass die Obergrenze von 60 Mitgliedern in den Vertreterversammlungen bei Fusionen der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger nicht gilt?
Für welchen Zeitraum wird es eine Standortgarantie für die bestehenden Standorte in der Fläche, wie im Eckpunktepapier vorgesehen, geben?
Warum sollen die Unfallkassen nach dem Gesetzentwurf vom 11. Januar 2007 nur auf höchstens 16, die Berufsgenossenschaften aber auf 9 reduziert werden?
Welche Wettbewerbsvorteile in Form von niedrigeren Unfallversicherungsbeiträgen ziehen Post und Telekom daraus, dass sie bei den öffentlichen Unfallkassen unfallversichert sind und nicht wie ihre Wettbewerber bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften, die damit die Zusatzkosten für den Lastenausgleich erbringen müssen?
Welchen Grund gibt es dafür, dass Unternehmen, an denen der Staat beteiligt ist, gegenüber anderen privaten Mitbewerbern finanzielle Vorteile erhalten?
Welche Mehrbelastung käme auf die Unfallkasse Post Telekom zu, wenn sie an der Altlastentragung wie die Berufsgenossenschaften beteiligt würde?
Welche weiteren im Wettbewerb stehenden Unternehmen, etwa die Deutsche Bahn, profitieren ebenfalls von der Unfallversicherung bei den öffentlichen Unfallkassen, wo sie keinen Beitrag zum Lastenausgleich erbringen?
Warum soll dieser Vorteil für Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung mit dem Gesetzentwurf dauerhaft festgeschrieben werden?
Verstößt diese Bevorzugung nicht gegen europäisches und deutsches Wettbewerbsrecht?
Welche Erfahrungen sprechen dafür, dass man nach zwei Jahren behaupten kann, dass die Moratoriumslösung Rechtssicherheit geschaffen habe?
Wie viele Unternehmen sind seit dem Inkrafttreten des Moratoriums rechtlich verselbstständigt worden und in der Zuständigkeit der öffentlichen Unfallkassen verblieben?
Was war der Unternehmensgegenstand dieser Unternehmen und stehen sie mit privaten Unternehmen im Wettbewerb, die bei gewerblichen Berufsgenossenschaften versichert sind?
Was meint die Bundesregierung damit, dass die „Organisation eines internen Wettbewerbs selbstständiger Träger zur effizienten Aufgabenerfüllung durch Einführung eines umfassenden Benchmarking“ ein weiteres Kernelement der Reform ist?
Sollen den Unternehmen auch Möglichkeiten zum Wechsel des Unfallversicherungsträgers eingeräumt werden?
Ist mit der Reduzierung der Berufsgenossenschaften auf neun das Branchenprinzip so weit aufgeweicht, dass es für eine Vielzahl von Unternehmen möglich wäre, zwischen den Berufsgenossenschaften zu wechseln und eine gleichwertige Betreuung zu erhalten?
Was für Tochtergesellschaften gibt es bei den Berufsgenossenschaften, die Dienstleistungen am Markt erbringen, beispielsweise den „Arbeitsmedizinischen Dienst“ (AMD) oder Sicherheitstechnische Dienste (TBD/ÜSD), die zugleich auch von privaten Dienstleistungsunternehmen erbracht werden bzw. für die Berufsgenossenschaften erbracht werden könnten?
Warum soll der Arbeitsschutz durch ein neu zu schaffendes Gremium, die Nationale Arbeitsschutzkonferenz, übernommen werden und wird nicht endlich eine klare Kompetenzzuweisung beim Arbeitsschutz an Berufsgenossenschaften oder staatliche Stellen vorgenommen?
Welche Reformen im Leistungsteil (siehe Eckpunktepapier) sollen Einsparungen gegenüber der heutigen Situation erbringen?
Sind mit den im Eckpunktepapier vereinbarten Reformen im Leistungsbereich nicht zunächst Mehrausgaben der Unfallversicherung verbunden?
Sind nach Auffassung der Bundesregierung die meisten Einsparungen in der Unfallversicherung im Leistungsbereich oder im Organisationsbereich zu erreichen?
Welche zwischenzeitlichen Mehrkosten werden durch die vorgeschlagenen Beitragszahlungen für die spätere Altersrente durch die Unfallversicherungsträger verursacht?
Welche finanzielle Auswirkung wird die Aufspaltung in Erwerbsminderungsschaden und Gesundheitsschaden haben?
Welche Einsparungen soll die im Eckpunktepapier vorgeschlagene Umstellung von der abstrakten auf die konkrete Betrachtungsweise bei den Unfallrenten bringen?