Beabsichtigte Schließung von Zivildienstschulen
der Abgeordneten Ina Lenke, Otto Fricke, Sibylle Laurischk, Miriam Gruß, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat auf seiner Sitzung am 9. November 2006 die Bundesregierung aufgefordert, bis zum 31. Dezember 2006 eine Entscheidung über die Schließung von zwei der 20 Zivildienstschulen zu treffen und die notwendigen Maßnahmen zur Schließung einzuleiten. Hierbei soll die Schließung der Schulen unmittelbar und zum frühestmöglichen Termin im Jahr 2007 erfolgen.
Die Entscheidung über die Schließung „mindestens“ einer dritten Schule muss bis zum 1. April 2007 erfolgen. Die Schließung dieser Schule(n) soll im Jahr 2008 erfolgen.
Nach Auskunft der Bundesregierung laufen allerdings sämtliche Schulverträge noch bis Ende 2008 und verlängern sich um weitere zwei Jahre, wenn nicht spätestens bis Ende 2007 gekündigt wird (Bundestagsdrucksache 16/2468, Antwort zu Frage 51).
Das Bundesministerium für Familie, Jugend, Frauen und Senioren (BMFSFJ) hat den Personalvertretungen des Bundesamtes für den Zivildienst (BAZ) die Zusage gegeben, Standortentscheidungen erst im ersten Halbjahr 2007 gemeinsam zu besprechen. Diese Aussage, die konform mit dem Koalitionsvertrag geht, wonach eine Prüfung von Schulschließung bis Mitte 2007 erfolgen soll, ist obsolet geworden.
Gemäß Aussagen des Staatssekretärs im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Gerd Hoofe plant die Bundesregierung die Zahl der Musterungen im Jahr 2007 um 40 000 zu erhöhen, was zu einer wieder steigenden Zahl von Zivildienstleistenden führen soll. Durch die zusätzlichen Musterungen könnte es im Jahr 2007 ca. 8 000 zusätzliche Einberufungen zum Zivildienst gegenüber dem Jahr 2006 geben.
Hierdurch werden die Schulen zusätzlich belastet, die nach Auskunft der Bundesregierung in der Antwort auf die Große Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion (Bundestagsdrucksache 16/2468) vom 29. August 2006 bereits heute „ausgelastet“ sind. Gleichzeitig stellt der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages fest, dass es eine Überkapazität von 12 000 Betten in den Zivildienstschulen gibt. Auf Nachfrage der Fraktion der FDP zu diesem Widerspruch, stellte die Bundesregierung nunmehr fest, dass unter dieser „Auslastung“ die Auslastung der Lehrkapazitäten der Zivildienstschulen zu verstehen sei, es aber gleichzeitig einen aktuellen Überhang von Betten gäbe, welcher durch Schulschließungen abgebaut werden soll.
Geht man davon aus, dass nur der angebliche Bettenüberhang von 12 000 abgebaut und kein Eingriff in die Substanz der Lehrtätigkeit der Zivildienstschulen vorgenommen werden soll, so ist es auf Grundlage des Beschlusses des Haushaltsausschusses nur möglich, die drei kleinsten Zivildienstschulen zu schließen. Dies bedeutet, von den Schulen Kiel, Ritterhude, Waldbröl, Bocholt, Trier, Bodelshausen, Seelbach und Bad Staffelstein müssten drei geschlossen werden, da jede dieser Schulen nur eine Kapazität zwischen 3 600 und 4 500 Betten jährlich hat. Alle anderen Kombinationen würden zu einem Bettenabbau sehr weit über 12 000 Betten führen und damit die Umgestaltung des Zivildienstes zum Lerndienst von vornherein verhindern. Gleiches gilt für die vom Haushaltausschuss avisierte Schließung von mehr als drei Schulen. Da der Haushaltsausschuss die Schulschließungen nicht am Abbau der angeblichen Überkapazität von 12 000 Betten orientiert hat, sondern bei den Schulschließungen ausschließlich „haushaltsmäßige und wirtschaftliche Gesichtspunkte in den Vordergrund zu stellen“ sind, ist bei Aufrechterhaltung dieser Beschlusslage mit dem Abbau von mindestens 17 000 Betten zu rechnen.
Wie bereits dargelegt, wird es im kommenden Jahr nach Ansicht der Bundesregierung zu einer steigenden Zahl von Zivildienstleistenden kommen, womit ein wesentlich geringerer Bettenüberhang einhergeht als die von der Bundesregierung angegebene Zahl von momentan 12 000 Betten. Unter der Maßgabe, dass die Lehrkapazität der Schulen momentan ausgelastet ist, wird es im Jahr 2007 sogar zu einem erheblichen Mangel an Lehrkapazitäten an den Schulen kommen, der die Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtung zum Besuch von Einführungslehrgängen unmöglich macht.
Bereits heute ist die geringe Auslastung der Schulen darauf zurückzuführen, dass diese gesetzliche Verpflichtung unzureichend umgesetzt wurde. So schrieb „DER SPIEGEL“ am 3. Juni 2006: „Zivildienstleistende werden oft ohne ausreichende Schulung in der Alten- und Krankenpflege eingesetzt. Nur etwa die Hälfte der für Pflegehilfe oder Betreuungsdienste eingeteilten Zivis habe im vergangenen Jahr die gesetzlich vorgeschriebenen Vorbereitungslehrgänge absolviert, rügt die Zentralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer. Während Arbeiter-Samariter-Bund und Diakonisches Werk gut zwei Drittel ihrer Zivis für den Umgang mit Alten, Kranken oder Behinderten trainierten, sei bei Caritas und Arbeiterwohlfahrt nicht einmal die Hälfte geschult worden. Das Bundesamt für den Zivildienst, das die jungen Männer für Einrichtungen ausbildet, die keinem der großen Wohlfahrtsverbände angehören, habe gar zwei Drittel ohne ausreichende Kenntnisse in den Einsatz geschickt.“
Ein weiterer Gesichtspunkt lässt die Angaben der Bundesregierung zweifelhaft erscheinen, da gemäß Koalitionsvertrag der Zivildienst zum Lerndienst weiterentwickelt werden soll. In der Antwort auf die o. g. Große Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion auf Bundestagsdrucksache 16/2468 führte die Bundesregierung hierzu aus:
- „Der Zivildienst wird mit dem Ziel weiterentwickelt, zunehmend die persönliche und soziale Kompetenz der Dienstleistenden auf der Grundlage ihrer Erfahrungen während des Dienstes zu stärken. Dabei geht es auch um die Anrechnung der Zivildienstzeit auf die einschlägige Berufsausbildung. Das dient dem ökonomischen Zeiteinsatz junger Menschen, der Kostenersparnis, der Ausbildungsverkürzung (auch durch Vermeidung von Doppelungen) und der Nachwuchsgewinnung. In Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für berufliche Bildung und in Kooperation mit interessierten Bundesländern sollen im Zusammenspiel der fachlichen Einführungslehrgänge mit der praktischen Tätigkeit in den Zivildienstschulen Ausbildungsmodule erarbeitet werden, die den Zivildienstleistenden später bei verschiedenen Berufsausbildungen als Ausbildungszeit angerechnet werden können. Ähnliche Möglichkeiten sollen durch das Erlangen von Zertifikaten während des Zivildienstes eröffnet werden.“
Dieser Umgestaltung des Zivildienstes zum Lerndienst dürfte eine erhebliche Mehrauslastung der Zivildienstschulen folgen, wie dies auch in der o. g. Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion der FDP implizit seitens der Bundesregierung eingeräumt wird. Erst am 29./30. November 2006 wird der erste Fachkongress zur Thematik „Zivildienst als Lerndienst gestalten“ seitens des BMFSFJ durchgeführt. Dieser Kongress verspricht nach Aussagen des Bundesbeauftragten für den Zivildienst, Dr. Jens Kreuter, zum „zentralen Auftakt der Weiterentwicklung des Zivildienstes zum Lerndienst“ zu werden. Zugleich laufen an allen Zivildienstschulen momentan Modellprojekte mit neuen Lehrgangsstrukturen, die die praktische Umsetzung des Vorhabens, den Zivildienst als Lerndienst zu gestalten, prüfen. Diese Modellehrgänge sollten nicht nur einen Beitrag zum neuen Zivildienstkonzept leisten, sondern auch als Grundlage der Prüfung der zukünftig zu erwartenden Kapazitätsanforderungen an die Zivildienstschulen dienen. Die entsprechende Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Es ist daher zu hinterfragen, wie eine Schließungsentscheidung der Schulen noch vor einem Konzept zur Umgestaltung des Zivildienstes zum Lerndienst erfolgen kann.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Hält die Bundesregierung an dem Konzept, den Zivildienst als Lerndienst zu gestalten, fest?
Wenn ja, ab wann ist mit der Umsetzung des Konzeptes zu rechnen?
Liegt der Bericht des Bundesrechnungshofes zu den Kosten der Zivildienstschulen bereits dem BMFSFJ bzw. dem BAZ vor?
Wenn ja, warum wurde der Bericht noch nicht veröffentlicht?
Wenn nein, wann wird der Bericht veröffentlicht?
Wurde dieser Bericht, wenn er vorliegt, dem Haushaltsausschuss zur Verfügung gestellt?
Werden die Erkenntnisse des Bundesrechnungshofes in die Betrachtung der Wirtschaftlichkeit der Zivildienstschulen einfließen und somit bei der Entscheidung über Standortschließungen berücksichtigt?
Wie ist der Beschluss des Haushaltsausschusses mit der künftig zu erwartenden höheren Auslastung der Schulen vereinbar?
Wann wurden die Modellprojekte für neue Lehrgangsstrukturen an den Zivildienstschulen eingerichtet und bis zu welchen Termin sollen diese Projekte abgeschlossen werden?
Sollen die Modellprojekte für neue Lehrgangsstrukturen an den Schulen noch beendet werden?
Wenn ja, welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es zur Umsetzung der Erkenntnisse der Modelllehrgänge, wenn bereits vor Beendigung der Modellprojekte der Beschluss über die Schulschließungen ergeht?
Soll es neben dem Impuls-Kongress im November 2006 noch weitere Tagungen und Kongresse zur Erarbeitung des neuen Konzepts „Zivildienst als Lerndienst gestalten“ geben?
Mit welchen Kosten ist dabei zu rechnen?
Wann soll das Ergebnis vorliegen und ist daran gedacht, den Einführungsdienst in einen Begleitdienst umzuwandeln?
Was würde dies für die Schulen bedeuten?
Wenn im Rahmen eines Konzepts „Zivildienst als Lerndienst gestalten“ mehr Bedeutung auf die Qualität und Vermittlung von Fähigkeiten gelegt werden soll, da Teile der Zivildienstzeit auf die Ausbildungszeit angerechnet werden sollen, hat dies auch Auswirkungen auf die Gruppengrößen in den Zivildienstschulen?
Hat die Bundesregierung den Haushaltsausschuss darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Modellprojekte noch nicht abgeschlossen sind, die Zahl der Zivildienstleistenden ab dem Jahr 2007 wieder steigen wird, die Lehrkapazitäten der Schulen bereits heute ausgelastet sind, Zusagen gegenüber der Personalvertretung gebrochen werden müssen und die Schließung von mindestens drei Schulen zwangsläufig zu einem höheren Bettenabbau als 12 000 führen wird und damit der gesetzlichen Verpflichtung zum Besuch der Einführungslehrgänge nicht mehr aufrechtzuerhalten ist?
Wenn nein, warum nicht?
Von welchen Einberufungszahlen zum Zivildienst geht die Bundesregierung jeweils für die Jahre 2006 bis 2010 aus?
Welchen Bettenüberhang der Zivildienstschulen erwartet die Bundesregierung für das Jahr 2007 und 2008 vor dem Hintergrund steigender Einberufungszahlen zum Zivildienst?
Welche Bettenkapazität soll durch Schließung von zwei Zivildienstschulen abgebaut werden?
Hält es die Bundesregierung für sinnvoll mehr als eine Kapazität von 12 000 Betten abzubauen?
Wenn ja, warum?
Welche Bettenkapazität soll mit den Schulschließungen im Jahr 2008 abgebaut werden?
Beabsichtigt die Bundesregierung, Einberufungen zum Zivildienst nur dann vorzunehmen, wenn sichergestellt ist, dass der einzelne Zivildienstleistende an den gesetzlich vorgeschriebenen und zusätzlich auch an den fachlich nötigen Lehrgängen teilnehmen kann (§ 25a ZDG)?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Schritte werden unternommen, um diese Absicht umzusetzen?
Hält es die Bundesregierung für sinnvoll, dass bereits mit der Vereinbarung des Zivildienstes zwischen Dienstpflichtigem und Einsatzstelle verbindlich festgelegt wird, an welchen Lehrgängen der zukünftige Zivildienstleistende teilzunehmen hat?
Wenn ja, welche Schritte werden unternommen, um dieses zu realisieren?
Welchen Mehrbedarf an Lehrkräften wird an den Zivildienstschulen benötigt, wenn die Zivildienstleistendenzahlen steigen und zudem der Zivildienst zum Lerndienst umgestaltet werden soll, vor dem Hintergrund, dass die Lehrkapazitäten bereits heute ausgelastet sind?
Wie will die Bundesregierung ihre Zusage erfüllen, die Personalräte von BMFSFJ und BAZ in die Entscheidung über Schulschließungen einzubeziehen?
Welchen Personalabbau wird es an den von der Schließung betroffenen Schulen geben (bitte getrennt nach Lehrkräften und übrigem Personal)?
Welche monatlichen Kosten werden für den Bundeshaushalt trotz Schulschließungen anfallen, vor dem Hintergrund, dass sämtliche Schulverträge frühestens Ende 2008 auslaufen (bitte für jede Schule einzeln angeben)?