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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Wettbewerbsverzerrung durch Steuerstundung und Billigkeitsmaßnahmen (G-SIG: 16011468)

Steuerstundungen und Steuererlasse aus Billigkeitsgesichtspunkten; Anzahl der Unternehmen, Branchenverteilung, Gesamthöhe in den letzten fünf Jahren, befürchtete Wettbewerbsverzerrungen, Überwachung der Finanzbehörden durch die Bundesregierung, Nichteinhaltung gesetzlicher Vorschriften, Missbrauchsmöglichkeiten <p> </p>

Fraktion

FDP

Datum

18.12.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/372429. 11. 2006

Wettbewerbsverzerrung durch Steuerstundung und Billigkeitsmaßnahmen

der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Das Nachrichtenmagazin „Focus“ berichtet in seiner Ausgabe vom 20. November 2006 (Nr. 47/2006, Seite 191) über die Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit einer Spirituosenfirma. Im Falle dieses Unternehmens seien Branntweinsteuerschulden in Höhe von 72 Mio. Euro beim Fiskus aufgelaufen. Das Branntweinmonopolgesetz schreibt Lagersicherheiten zur Absicherung von durchschnittlich zwei Monatsraten vor. In diesem Fall lag die Höhe der gestundeten Branntweinsteuer laut „Focus“ bei ca. 82 Prozent der Bilanzsumme. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens wird der Bund nur ein Bruchteil dieser Summe erhalten.

Das Unternehmen war in der Branche bereits seit langem für seine wettbewerbsverzerrenden Praktiken bekannt. Es ist nicht auszuschließen, dass diese durch die Steuerstundung zusätzlich begünstigt wurde. Die Bundesregierung ist dringend aufgefordert dafür Sorge zutragen, dass die Steuererhebungspraxis nicht zu einer Wettbewerbsverzerrung führt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wie vielen Unternehmen haben die Finanzämter nach Kenntnis der Bundesregierung Steuerstundungen gewährt, wie verteilen diese sich auf die verschiedenen Branchen, und wie hat sich die Summe der jährlichen, gestundeten Steuerzahlungen in den letzten fünf Jahren entwickelt (aufgeschlüsselt nach Bundesländern)?

2

Wie hoch ist die Summe der jährlich gestundeten Unternehmenssteuern bezogen auf die einzelnen dem Bund zustehenden Steuerarten, und wie haben sich diese Summen in den letzten fünf Jahren entwickelt?

3

Wie verteilt sich die Summe der erlassenen Steuern bezogen auf die einzelnen dem Bund zustehenden Steuerarten, und wie haben sich diese Summen in den letzten fünf Jahren entwickelt?

4

Wie hoch ist die Summe der dem Bund zustehenden Steuern, die in den letzten fünf Jahren aus Billigkeitsgesichtspunkten erlassen wurden (aufgeschlüsselt nach Bundesländern)?

5

In wie vielen Fällen in den letzten fünf Jahren sind aus Billigkeitsgesichtspunkten Unternehmen aus welchen Branchen Steuern erlassen worden?

6

Teilt die Bundesregierung die Befürchtungen der Branche, dass es durch die Gewährung von massiven Steuerstundungen zu Wettbewerbsverzerrungen kommen kann, und wie begründet die Bundesregierung ihre diesbezügliche Auffassung?

7

Stellt die Bundesregierung sicher, dass es durch die Gewährung einer Steuerstundung oder eines Steuererlasses nicht zu Wettbewerbsverzerrungen innerhalb einer Branche kommt, und wenn ja, auf welche Weise?

8

Überwacht die Bundesregierung Steuerstundungen für Unternehmen durch die Finanzbehörden, und hält die Bundesregierung diese Überwachung für ausreichend?

9

Auf welche Weise überwacht die Bundesregierung Billigkeitsmaßnahmen der Finanzbehörden, und ist diese Überwachung nach Ansicht der Bundesregierung ausreichend?

10

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen die gesetzlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Stundung von Steuern seitens der Finanzbehörden nicht eingehalten wurden, und falls ja, in wie vielen dieser Fälle hat die Bundesregierung Maßnahmen dagegen ergriffen?

11

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Anwendung von Billigkeitsregelungen z. B. durch das Splitten von Steuerschulden missbraucht werden kann, und wie begründet die Bundesregierung ihre diesbezügliche Auffassung?

Berlin, den 29. November 2006

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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