Erhöhungen der Bußgelder für „Verkehrsrowdys“
der Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth), Jan Mücke, Patrick Döring, Joachim Günther (Plauen), Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Wolfgang Tiefensee, hat in einer Pressemitteilung vom 22. November 2006 („Tiefensee: Bußgelder für Verkehrsrowdys werden erhöht“) angekündigt, „die Bußgelder für Verstöße wie Alkohol- oder Drogenfahrten deutlich (zu) erhöhen.“ „Wer als Rowdy vorsätzlich rast oder drängelt, soll künftig bis zu 2 000 Euro zahlen. Wer nach maßlosem Alkohol- oder Drogenkonsum am Steuer erwischt wird, muss sich auf bis zu 3 000 Euro einstellen.“ Zudem hat der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung darauf hingewiesen, dass „der Bußgeldkatalog zuletzt im Jahr 1990 grundlegend angepasst worden“ sei.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Welche Änderungen (Tatbestände, Höhe der Buß- und Verwarngelder sowie Eintragungen im Verkehrszentralregister) wurden in der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV, „Bußgeldkatalog“) in den Jahren 2001 bis 2005 vorgenommen und wirksam?
Wann, und in welcher Hinsicht, wurden im Bußgeldkatalog im Jahr 2006 Änderungen (Tatbestände, Höhe der Buß- und Verwarngelder sowie Eintragungen im Verkehrszentralregister) vorgenommen oder wirksam?
Welche weiteren Planungen zur Änderung des Bußgeldkatalogs (Tatbestände, Höhe der Buß- und Verwarngelder sowie Eintragungen im Verkehrszentralregister), insbesondere im Hinblick auf die Erhöhung der Bußgelder für so genannte Raser, Drängler und alkoholisierte Fahrer hat die Bundesregierung, und zu welchem Zeitpunkt will sie diese umsetzen?
Sind die entsprechenden Planungen der Bundesregierung bereits mit den Bundesländern abgestimmt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirkungen der Höhe von Buß- und Verwarngeldern auf die Verkehrssicherheit?
Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, dass es in den Bundesländern Plan-Vorgaben für Polizeidienststellen zum Eintreiben von Buß- und Verwarngeldern gibt?
Wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung derartige Planvorgaben?
Welche Bedeutung (Anteil an der Gesamtzahl) der Ordnungswidrigkeiten hatten schwere Verstöße durch Drängeln und Rasen sowie Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss in den einzelnen Jahren 2001 bis 2005?
Welche Einnahmen erzielten die Länder durch Buß- und Verwarngelder in den einzelnen Jahren 2001 bis 2005 im Straßenverkehr, und welchen Anteil daran hatten schwere Verstöße durch Drängeln und Rasen sowie Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss?