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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Investitionsrahmenplan für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes (G-SIG: 16011440)

Planungsansätze, differenziert nach Bundesländern, zum Investitionsrahmenplan für 2006 bis 2010 für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes (IRP), Priorisierung für Schienenwege, Passagieraufkommen bei der Bahn zwischen Köln und Frankfurt, Beteiligung der Deutschen Bahn bei Infrastrukturinvestitionen, Förderung moderner Zugsicherungssysteme, Finanzierung der Transrapidanbindung des Flughafens in München, der Eisenbahnanbindung des Flughafens Berlin/Brandenburg International (BBI), Verhältnis der Investitionen in Bundesfernstraßen und Eisenbahninfrastruktur, Nutzung von Mautgeldern, Nichtberücksichtigung von Projekten des vordringlichen Bedarfs bei Fernstraßen, Schienen- und Wasserwegen

Fraktion

FDP

Datum

19.12.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/368429. 11. 2006

Investitionsrahmenplan für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes

der Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth), Jan Mücke, Patrick Döring, Joachim Günther (Plauen), Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Wolfgang Tiefensee, hat am 27. Oktober 2006 den „Investitionsrahmenplan von 2006 bis 2010 für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes“ (IRP) vorgelegt. Der IRP soll die Prioritäten der Ausbaugesetze bzw. des Bundesverkehrswegeplans 2003 für die nächsten fünf Jahre festlegen. Der IRP besteht aus einem Erläuterungsteil und aus drei Anlagen mit Projektlisten. Hierzu ergibt sich eine Reihe von Fragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen33

1

Wie hoch sind die entsprechenden Planansätze in der mittelfristigen Finanzplanung unter Berücksichtigung der vom Deutschen Bundestag am 24. November 2006 beschlossenen Änderungen?

2

Gab es in der Vergangenheit für die Verteilung der Investitionsmittel auf die einzelnen Bundesländer einen bestimmten Verteilungsschlüssel, und wird es in Zukunft einen bestimmten Verteilungsschlüssel geben?

Wenn ja, nach welchen Kriterien wurde und wird dieser Verteilungsschlüssel gebildet?

3

Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Verkehrsprognose des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2003 für den Zeitraum 1997 bis 2015 unverändert richtig ist?

Wenn nein, von welchen Änderungen ist nach Ansicht der Bundesregierung auszugehen?

4

Wie wurden die im IRP angegebenen 165 Mrd. Euro Investitionen des Bundes im Zeitraum von 1991 bis 2005 auf die einzelnen Bundesländer verteilt, differenziert dargestellt nach Straße, Schiene, Wasser und GVFG (Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden) sowie differenziert dargestellt nach Soll-Zahlen (Haushaltsansätze) und Ist-Ausgaben?

5

Wie ist der im IRP enthaltene Hinweis zu verstehen, dass die Projektlisten eine „Planungsreserve“ beinhalten?

6

Nach welchen Kriterien wurde im IRP die Priorisierung der Verkehrsinvestitionen auf Vorhaben von möglichst hoher verkehrlicher und wirtschaftlicher Effizienz durchgeführt?

Richtet sich diese Priorisierung nach dem Bewertungskriterium des BVWP, insbesondere nach dem Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV)?

7

Wurde bei der Mittelverteilung zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern eine von vorneherein festgelegte Länderquote berücksichtigt oder richtet sich die Priorisierung nach einheitlichen Bewertungskriterien?

8

In welcher Weise wurden die Bundesländer in die Erstellung des IRP einbezogen?

9

Kann man sagen, dass die Priorisierungen im IRP für das jeweilige Bundesland mit der dortigen Landesregierung einvernehmlich beschlossen wurde?

10

Welche Kriterien haben für die hohe Priorisierung des VDE Nr. 8 der Schienenverbindung Nürnberg–Erfurt–Halle/Leipzig–Berlin gesprochen?

Wie hoch ist das NKV dieses Projektes?

11

Welche Binnenflugrelationen werden nach Ansicht der Bundesregierung durch die Hochgeschwindigkeitsstrecke Köln–Frankfurt ersetzt?

12

Wie hoch ist das jahresdurchschnittliche Tagesaufkommen an Passagieren auf der Neubaustrecke Köln–Frankfurt, und wie viele dieser Passagiere sind vom Flugverkehr auf die Schiene umgestiegen?

13

Wer ist bei der Finanzierung von Umschlaganlagen im kombinierten Verkehr im Rahmen des Bundesschienenwegeausbaugesetzes der Antragsteller: die Deutsche Bahn AG oder die DB Netz AG oder die DB Railion AG?

14

Fällt nach der Systematik der Bahnreform die Weiterentwicklung des Betriebssystems der bundeseigenen Eisenbahn in den Zuständigkeitsbereich der DB AG oder der DB Netz AG?

15

Zieht sich die im IRP angesprochene „Gleichwertigkeit“ der „induktiven Zugsicherung“ mit ETCS (European Train Control System) auf die Qualität der Zugsteuerung und -sicherung oder auch auf die Interoperabilitätsanforderungen?

16

Wurden in den letzten fünf Jahren und werden in den nächsten fünf Jahren im Rahmen von Bedarfsplanmaßnahmen bzw. Bestandsnetzinvestitionen weiterhin „induktive Zugsicherungssysteme“ anstelle von ETCS eingebaut, und wenn ja, bei welchen Projekten?

17

Was bedeutet die Aussage im IRP, es seien bereits 550 Mio. Euro für den Transrapid in München „abgesichert“?

18

Wie hoch sind die Eigenmittel, die die DB AG bzw. die DB Netz AG im Rahmen der Schienenanbindung des Flughafens Berlin-Brandenburg (BBI) einsetzen wird?

19

Welche Regelung wurde in der zwischen Bund und DB AG getroffenen Finanzierungsvereinbarung BBI über die Kostentragung der DB zur Projektfinanzierung getroffen, insbesondere im Hinblick auf Grunderwerb-, Bau- und Planungskosten?

20

Sind sämtliche Kosten der Schienenanbindung für BBI in voller Höhe Zuwendungsfähig?

21

Erfolgt die Finanzierung der Planungskosten auf der Grundlage einer Pauschale in Höhe von 13 Prozent durch den Bund?

22

Ist es vorgesehen, neben der Pauschale der DB weitere Planungskosten zu erstatten?

23

Erfolgt die Finanzierung der Bauherrenaufgaben der DB AG für BBI aus Eigenmitteln der DB oder mit Mitteln des Bundes?

Ist der Bundesregierung bekannt, wie hoch die tatsächlichen Bauherrenkosten der DB Netz AG sind?

24

Auf welcher Daten- und Erkenntnisbasis beruht die Angabe im IRP, für Investitionen in das Bestandsnetz sei ein Betrag von 2,5 Mrd. Euro ausreichend, um den Bedarf für die Erhaltung und für die Modernisierung des Bestandsnetzes abzusichern?

25

Ist die Bundesregierung bereit, entsprechende Studien, Untersuchungen oder Berichte (zum Investitionsbedarf ins Bestandsnetz) dem Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zur Verfügung zu stellen?

26

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es eine sach- und bedarfsgerechte Verteilung darstellt, wenn in das 34 000 Kilometer lange Bestandsnetz der Eisenbahn jährlich 2,5 Mrd. Euro, in das 53 000 Kilometer lange Bestandsnetz der Bundesfernstraßen hingegen lediglich 2,1 Mrd. Euro investiert werden?

27

Was bedeutet der Hinweis im IRP, mit der Einführung der Maut für schwere Nutzfahrzeuge sei die „Umsteuerung zur Nutzerfinanzierung eingeleitet“ worden?

Plant die Bundesregierung weitere Schritte der Nutzerfinanzierung?

28

Was geschieht mit eventuellen Mehreinnahmen, die sich zukünftig aus der Erhebung der Lkw-Maut ergeben werden?

Werden Einnahmen (nach Abzug der Kosten für den Betrieb), die über den geplanten Betrag von 2,2 Mrd. Euro hinaus generiert werden, vollständig und ausschließlich für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur verwendet?

29

Auf welche Jahre bezieht sich der Hinweis auf Seite 22 des IRP, wonach es eine „bis 2000 bestehende Unterfinanzierung der Verkehrsinvestitionen“ gegeben habe?

30

Welche Projekte des vordringlichen Bedarfs aus dem Fernstraßenausbaugesetz und dem Schienenwegeausbaugesetz sowie aus dem Bundesverkehrswegeplan für den Bereich Wasserstraßen sind im IRP nicht berücksichtigt (bitte projektgenaue Auflistung für die einzelnen Bundesländer)?

31

Befinden sich unter den nichtaufgenommenen Projekten des vordringlichen Bedarfs solche, die ein höheres Nutzen-Kosten-Verhältnis aufweisen als Projekte, die im IRP enthalten sind?

Wenn ja, auf welche Projekte trifft dies zu?

32

Befinden sich im IRP Bauprojekte, die am 1. November 2006 bereits zum Verkehr freigegeben waren?

Wenn ja, um welche handelt es sich?

33

Welche der im IRP befindlichen Projekte werden bis zum 1. Juni 2007 zum Verkehr freigegeben?

Berlin, den 28. November 2006

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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