Verwaltungskostenerstattung für Fernstraßenplanungen
der Abgeordneten Jan Mücke, Horst Friedrich (Bayreuth), Patrick Döring, Joachim Günther (Plauen), Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Gemäß Artikel 90, 85 des Grundgesetzes planen, bauen und verwalten die Länder die Bundesfernstraßen im Auftrag des Bundes. Hierfür erhalten sie vom Bund Verwaltungskostenerstattungen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung bislang mit dem auf leistungs- und aufgabenbezogene pauschalisierte Erstattungssätze umgestellten Verwaltungskostenerstattungssystem gemacht?
Wurden mittlerweile mit sämtlichen Bundesländern Kostenerstattungsvereinbarungen geschlossen?
Falls nicht, aus welchen Gründen scheiterte die Vereinbarung mit den entsprechenden Ländern?
Wie beurteilt die Bundesregierung das Scheitern der Verhandlungen?
Welche Regelungen enthalten die einzelnen, mit den Ländern geschlossenen Kostenerstattungsvereinbarungen hinsichtlich der Planung von Bundesfernstraßen?
Gibt es Differenzierungen zwischen den einzelnen Vereinbarungen?
Welche Laufzeiten haben die einzelnen Kostenerstattungsvereinbarungen?
Sehen die Vereinbarungen ein Kündigungsrecht vor?
Gibt es von Seiten des Bundes oder der Länder Bestrebungen, die vereinbarten Erstattungssätze der Höhe nach zu ändern?
Falls ja, von wem und mit welchem Ziel?
Zu welchem Zeitpunkt werden die Entschädigungen den Ländern ausgezahlt?
Gibt es eine Stichtagsregelung, und wie sieht diese aus?
Haben die Länder die Pflicht, Schlussabrechnungen aufzustellen?
Worauf begründet sich diese?
Aufgrund welcher Regelungen können „Große Baumaßnahmen“ von „Kleinen Baumaßnahmen“ abgegrenzt werden?
Wo ist die Grenze?
Welche Gründe führten zu einer Verlagerung des Haushaltstitels „Verwaltungskostenerstattung an Länder“ vom Einzelplan 08 in den Einzelplan 12?
Warum unterblieb hingegen die Verlagerung des gleichnamigen Titels aus dem Einzelplan 14 in den Einzelplan 12?
Für welche im Fünfjahresplan 2006 bis 2010 aufgeführten Fernstraßenprojekte hat der Bund bereits Verwaltungskostenerstattungen für Planungsleistungen erbracht?
In welcher Höhe geschah dies jeweils?
In welcher Höhe wurden im Zeitraum 1998 bis 2005 Verwaltungskostenerstattungen für Planungen von Fernstraßenprojekten p. a. ausgezahlt?