Oldtimer in Deutschland – Fahrverbote nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz
der Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth), Michael Kauch, Jan Mücke, Patrick Döring, Joachim Günther (Plauen), Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die im Frühjahr 2006 beschlossene Kennzeichnungs-Verordnung sieht die bundeseinheitliche Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen mit Feinstaubplaketten nach der Höhe ihrer jeweiligen Feinstaubemissionen vor. Mit einem zudem eingeführten neuen Verkehrszeichen „Umweltzone“ erhalten Städte und Kommunen die Möglichkeit, auf der Basis von Luftreinhalteplänen der Bundesländer Fahrverbote für Kraftfahrzeuge auszusprechen. Von der Einrichtung von Umweltzonen und möglichen Fahrverboten sind auch Oldtimer-Fahrzeuge betroffen, obwohl der durch sie verursachte Anteil an den Feinstaub-Belastungen aufgrund der geringen durchschnittlichen Jahresfahrleistung verhältnismäßig gering sein dürfte. Einzelne Städte und Kommunen haben Ausnahmeregelungen für Oldtimer-Fahrzeuge angekündigt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Wie viele Kraftfahrzeuge mit einer Erstzulassung vor dem 1. Januar 1976 sind derzeit in Deutschland zugelassen?
Wie viele Kraftfahrzeuge mit einem H-Kennzeichen oder einem roten 07-Kennzeichen sind derzeit in Deutschland zugelassen?
Welche Altersstruktur haben die derzeit mit einem H- oder roten 07-Kennzeichen zugelassenen Fahrzeuge?
Wie wird sich der Bestand an Kraftfahrzeugen, deren Erstzulassung vor 30 oder mehr Jahren erfolgte, in den kommenden 10 Jahren entwickeln?
Welche durchschnittliche Jahresfahrleistung haben die in Deutschland zugelassenen Oldtimer, und wie hoch ist im Vergleich dazu die durchschnittliche Jahresfahrleistung von in Deutschland zugelassenen Pkw?
Welche wirtschaftliche Bedeutung haben Oldtimer in Deutschland?
Wie viele Unternehmen sind mit der Pflege und Erhaltung von Oldtimern in Deutschland befasst?
Liegen der Bundesregierung Informationen über die Zahl der direkt und indirekt Beschäftigten in Deutschland im Geschäftsbereich „Oldtimer“ vor, und lassen sich Angaben über den in diesem Geschäftsbereich erzielten jährlichen Umsatz machen?
Wie viele Werkstätten, Fachbetriebe oder sonstige auf Oldtimer spezialisierte Unternehmen haben ihre Betriebsstätte in einer Umweltzone?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die von Oldtimern ausgehenden Umweltbelastungen (Feinstaub, Schadstoff-Emissionen etc.) vor, und wenn ja, lassen sich diese quantifizieren?
Gibt es nach Informationen der Bundesregierung Städte oder Kommunen, die Ausnahmeregelungen für Oldtimer von feinstaubbedingten Fahrverboten planen oder bereits ausgesprochen haben, und wenn ja, welche sind dies?
Wie beurteilt die Bundesregierung Überlegungen, Ausnahmeregelungen von feinstaubbedingten Fahrverboten für Oldtimer bundeseinheitlich zu regeln, und plant die Bundesregierung eine derartige Regelung?
Wie beurteilt die Bundesregierung Überlegungen, zugelassene Oldtimer aufgrund der bereits erfolgreich bestandenen Untersuchung nach dem Anforderungskatalog gemäß § 23 StVZO und der entsprechenden Kennzeichnung mit einem H-Kennzeichen von der zusätzlichen Kennzeichnung durch eine Feinstaubplakette auszunehmen?