Notfallschlepper für Nord- und Ostsee
der Abgeordneten Hans-Michael Goldmann, Horst Friedrich (Bayreuth), Patrick Döring, Joachim Günther (Plauen), Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Dr. Edmund Peter Geisen, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Gisela Piltz, Frank Schäffler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Als eine Konsequenz aus der „Pallas“-Havarie im Jahr 1998 hat die Bundesregierung ein Notschleppkonzept für die Nord- und Ostsee erarbeitet, das im Grundsatz von allen Fraktionen des Deutschen Bundestages und den Fachleuten von der Küste begrüßt wurde.
Allerdings hat es in den letzten Jahren immer wieder Diskussionen über die Details des Notschleppkonzeptes gegeben (zuletzt auf einer Veranstaltung der Insel und Hallig Konferenz am 28. Oktober 2005 in Husum).
Die Bundesregierung hat auf Bundestagsdrucksache 15/4611 in ihrer Antwort auf die Frage 53 erklärt, dass im Januar 2005 die Ausschreibung für die neuen Notfallschlepper beginnen sollte.
Seit über einem Jahr gibt es in Fachkreisen und in den Medien immer wieder Kritik daran, dass die Bundesregierung bei der geplanten Ausschreibung darauf verzichtet, die neuen Notfallschlepper so auszustatten, dass sie die bestmögliche Sicherheit bieten und für den zunehmenden Schiffsverkehr mit immer größeren Schiffen bestens gerüstet sind (siehe u. a. THB – Deutsche Schifffahrtszeitung vom 17. November 2005 und Husumer Zeitung vom 15. November 2005).
Insbesondere wird bemängelt, dass die derzeit vorliegenden Ausschreibungskriterien der geplanten neuen Notfallschlepper auf Erkenntnissen aus dem Jahr 2000/2001 stammen und nicht mehr den neuesten Erkenntnissen für die notwendige und mögliche Sicherheitstechnik entsprechen.
Fragen zu diesem Thema hat die Bundesregierung in der Vergangenheit unter Hinweis auf Konkurrentenschutz nicht beantworten wollen (Bundestagsdrucksache 15/4611, Fragen 51 und 52). Angesichts dessen, dass es bis heute keine Ausschreibung gibt und die Frage der technischen Ausstattung der neuen Notfallschlepper für die Küstenländer von existentieller Bedeutung ist, wäre es angemessen, wenn die Bundesregierung darüber Auskunft geben würde, welche Planungen sie mit welchem Zeitplan vorbereitet.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Welche bundeseigenen Schiffe mit welcher Schleppleistung hat die Bundesregierung seit 1998 mit welcher modernen Sicherheitstechnik (z. B. Gas- und Explosionsschutz) bauen oder nachrüsten lassen?
Was waren die Gründe für diese Nachrüstung und wie hoch waren die Kosten?
Warum hat die Bundesregierung nicht, wie in Bundestagsdrucksache 15/4611 angekündigt, die Ausschreibung im Januar 2005 begonnen?
Wann plant die Bundesregierung den Beginn der Ausschreibung für die neuen Notfallschlepper an Nord- und Ostsee und ab wann sollen die neuen Schlepper verfügbar sein?
Wie hoch veranschlagt die Bundesregierung die Kosten für die neuen Notfallschlepper?
Wie hoch sind die Kosten für die derzeit gecharterten Notfallschlepper?
Welches Leistungsprofil haben die geplanten neuen Notfallschlepper, das sie von den derzeit gecharterten Notfallschleppern unterscheidet?
Trifft es zu, dass die derzeit bestehenden Ausschreibungskriterien für die neuen Notfallschlepper keinen Gas- und Explosionsschutz vorsehen, und wenn ja, warum nicht?
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die technischen Daten des geforderten Pfahlzugs und der Geschwindigkeit der geplanten neuen Notfallschlepper auf 200 t bzw. 19 kn zu erhöhen, und wenn nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung Befürchtungen (z. B. Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste), dass eine veränderte Gefahrenlage (zunehmender Schiffsverkehr, Zunahme an Gefahrgutladungen, Zunahme der Schiffsgrößen und Bau von Offshore-Windparks) auch eine Anpassung der Bereitschaftspositionen im Notschleppkonzept erforderlich macht, und wenn nein, warum nicht?
Wird die Bundesregierung grundsätzlich vor einer Ausschreibung das Notschleppkonzept aus 2000/2001 unter Einbeziehung der neuesten Erkenntnisse nochmals überarbeiten lassen?