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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Haltung der Bundesregierung zur beabsichtigten EU-Regulierung der Roaming-Gebühren (G-SIG: 16011520)

Unterstützung des Erlasses einer EU-Roaming-Verordnung, Ermöglichung zusätzlicher Flatrate- oder Volumentarife, Zuständigkeit der EU-Kommission, Anhaltspunkte für Missbrauch von Marktmacht und Rechtfertigung für den Markteingriff, mögliche Umsatzeinbußen, Tariferhöhungen und Marktverdrängungen, Bürokratieaufwand, Kostenersparnis für Unternehmen und Verbraucher <p> </p>

Fraktion

FDP

Datum

17.01.2007

Antwortdauer

35 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/387313. 12. 2006

Haltung der Bundesregierung zur beabsichtigten EU-Regulierung der Roaming-Gebühren

der Abgeordneten Martin Zeil, Gudrun Kopp, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Konrad Schily, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die EU-Kommission will die Auslands-Roaming-Gebühren, die aus ihrer Sicht überhöht sind und die Wettbewerbsfähigkeit der EU einschränken sowie die Verbraucher belasten, reduzieren. Sie plant eine entsprechende Verordnung, der zufolge einheitliche Preisobergrenzen für Mobilfunkentgelte bei Auslandstelefonaten geschaffen werden sollen, die die Roaming-Gebühren deutlich verringern.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Unterstützt die Bundesregierung das Vorhaben der EU, eine Roaming-Verordnung zu erlassen, und wenn ja, aus welchen Gründen?

2

Trifft es zu, dass die Bundesregierung die Roaming-Verordnung dahingehend ergänzt sehen möchte, dass Konzernen zusätzliche Tarife (Flatrate- oder Volumentarife) ermöglicht werden, mit denen Vieltelefonierer oder Besitzer von Handys mit Internet- und Fotofunktion zusätzlich Geld sparen könnten, und strebt die Bundesregierung auch für diese zusätzlichen Tarife sog. Price Caps an?

3

Hat die EU-Kommission aus Sicht der Bundesregierung die Kompetenz, eine Roaming-Verordnung zu erlassen, und wenn ja, worauf basiert diese Zuständigkeit?

4

Wie beurteilt die Bundesregierung, dass die EU-Kommission selbst ihren Vorschlag auf die Binnenmarktkompetenz (Artikel 95 EGV) stützt, obwohl beim Auslands-Roaming derzeit weder nationale Regelungen bestehen, die den Binnenmarkt behindern, noch solche Regelungen vorgesehen sind, demzufolge also auch keinerlei Voraussetzungen bzw. Bedarf für die Angleichung von entsprechenden Rechtsvorschriften vorhanden sind?

5

Sieht es die Bundesregierung als sinnvoll an, dass die EU-Kommission die Verordnung vorschlägt, bevor die nationalen Regulierungsbehörden – wie die Bundesnetzagentur – abschließend untersucht haben, ob ein Missbrauch von Marktmacht vorliegt, und ist ihr bekannt, dass in acht anderen Ländern, in denen entsprechende Untersuchungen bereits abgeschlossen wurden (z. B. Österreich und Dänemark), kein Missbrauch von Marktmacht festgestellt werden konnte, es also inhaltlich keine Rechtfertigung für den vorgesehenen Markteingriff gibt?

6

Liegen der Bundesregierung Anhaltspunkte für einen Missbrauch von Marktmacht vor, und wenn ja, welche?

7

Würde es bei einem noch nachzuweisenden Marktmissbrauch ausreichen, das wettbewerbsrechtliche Instrumentarium der EU (Artikel 81 ff. EGV) anzuwenden und die Netzbetreiber zu verpflichten, die Roaming-Entgelte für die Endkunden offenzulegen, und wenn nein, warum nicht?

8

Besteht die Gefahr, dass die Roaming-Verordnung einen Präzedenzfall schafft, der dazu führt, dass vergleichbare Eingriffe auch in anderen Branchen erfolgen, und wie wertet die Bundesregierung dies?

9

Ist der Bundesregierung bekannt, wie hoch die Umsatzeinbußen in der Roaming-Sparte nach Inkrafttreten der neuen Verordnung sein würden (prozentual und absolut)?

10

Ist damit zu rechnen, dass niedrigere Roaming-Tarife zu höheren Tarifen für inländische Mobilfunktelefonate führen, weil die Anbieter, um wirtschaftlich arbeiten zu können, die massiven Einnahmeeinbußen beim Roaming über höhere Inlandspreise ausgleichen müssen, welche derzeit mit den heutigen Gewinnen beim Roaming quersubventioniert werden, und wie will die Bundesregierung gegebenenfalls einer darauf folgenden Belastung der Verbraucher begegnen?

11

Besteht die Gefahr, dass nach Inkrafttreten der Roaming-Verordnung zahlreiche, insbesondere kleinere, Unternehmen vom Markt verdrängt werden, die die Umsatzeinbußen beim Roaming nicht ausgleichen können, und wie bewertet die Bundesregierung dies?

12

Welcher zusätzliche bürokratische Aufwand würde durch die Roaming-Verordnung auf EU- bzw. auf nationaler Ebene entstehen, z. B. durch die Festsetzung und Kontrolle der Preisobergrenzen?

13

Welche zusätzlichen Bürokratiekosten würden den Unternehmen durch die Roaming-Verordnung entstehen, und wie hoch wären sie?

14

Welche Belastung, insbesondere des Mittelstandes, entsteht deutschen Unternehmen derzeit durch die Kosten beim Roaming, und erwartet die Bundesregierung eine Kostenersparnis bei Inkrafttreten der von der EU-Kommission geplanten Regelung?

15

In welcher Höhe werden deutsche Verbraucher derzeit durch die Kosten beim Roaming belastet, und erwartet die Bundesregierung eine Kostenersparnis bei Inkrafttreten der von der EU-Kommission geplanten Regelung?

Berlin, den 13. Dezember 2006

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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