Finanzierung des geplanten Ausbaus der Kindertagesbetreuung bis 2013
der Abgeordneten Ina Lenke, Sibylle Laurischk, Miriam Gruß, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Betreuungssituation für die unter 3-Jährigen hat sich während der vergangenen Jahrzehnte nur minimal verbessert; die Inanspruchnahme öffentlich organisierter Angebote ist vor allem wegen fehlender Infrastruktur für die Kleinsten unbefriedigend (Bien/Rauschenbach/Riedel (Hrsg.), Wer betreut Deutschlands Kinder?, 2006, S. 41).
Auch der „Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland – Zwölfter Kinder- und Jugendbericht“ (Bundestagsdrucksache 15/6014) bescheinigt Deutschland einen unübersehbaren Nachholbedarf bei dem öffentlichen Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsangebot.
Das Anfang 2005 in Kraft getretene Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) zielt auf die zusätzliche Bereitstellung von rund 230 000 Plätzen für Kinder im Krippenalter bis 2010.
Den bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuung will die Bundesregierung aus erwarteten Ersparnissen in Höhe von 1,5 Mrd. Euro aus der Zusammenlegung von ALG II und Sozialhilfe vom Bund gegenfinanzieren.
Die Bundeskanzlerin hat in ihrer Regierungserklärung im November 2005 zugesagt, dieses Geld müsse den Kommunen auch real zur Verfügung stehen.
Nach Angaben der Kommunen ist bislang kein Geld angekommen.
Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Ursula von der Leyen, setzt sich nun für einen massiven Ausbau der Krippenplätze ein.
Im Jahr 2013 sollen in Deutschland etwa 35 Prozent der Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr professionell betreut werden (Süddeutsche Zeitung vom 9. Februar 2007, S. 1).
Die geplante Betreuung von künftig 750 000 Kleinkindern in Kindertagesstätten und durch Tagesmütter würde jährlich rund drei Mrd. Euro kosten.
Diese sollen nach Auffassung der Bundesministerin im Rahmen eines „Pakts für Kinder“ (DER TAGESSPIEGEL vom 10. Februar 2007, S. 1) durch Bund, Länder und Kommunen gemeinsam aufgebracht werden.
Eine Änderung des Grundgesetzes schließt die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nicht aus.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
In welchem Umfang sollen jeweils Bund, Länder und Kommunen künftig Mittel für den Ausbau der Kindertagesbetreuung für die Kinder unter drei Jahren bereitstellen?
Ab wann soll der „Pakt für Kinder“ greifen, und wann wird die Bundesregierung das Finanzierungskonzept vorlegen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, konkrete Vorschläge zur Änderung des Grundgesetzes vorzulegen, um – wie von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend angekündigt – direkte Zahlungen des Bundes an die Kommunen zu ermöglichen, wenn ja, wann ist mit einer entsprechenden Initiative zu rechnen, wenn nein, warum nicht?
Inwieweit sind direkte Zuwendungen an die Kommunen durch den Bund geplant, wie wird eine Verfassungsänderung gegebenenfalls ausgestaltet sein, und welche anderen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung zur Finanzierung des Kinderbetreuungsangebots durch den Bund, und was ergibt sich daraus aus dem so genannten Aufgabenübertragungsverbot des Grundgesetzes?
Wie beurteilt die Bundesregierung im Allgemeinen Mischfinanzierungen?
Sind nach Ansicht der Bundesregierung die Forderungen der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nach einem verstärkten Engagement der Länder und Kommunen mit dem Konnexitätsprinzip vereinbar, und wie begründet die Bundesregierung ihre diesbezügliche Auffassung?
Werden die Forderungen der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend seitens der Bundesregierung zum Gegenstand der Beratungen zur Föderalismuskommission II gemacht, und wenn nein, warum nicht?
Soll sich der Ausbau der Kindertagesbetreuung auf Halbtages- oder auf Ganztagesplätze erstrecken, wie stellt sich die Nachfrage in den verschiedenen Regionen Deutschlands nach diesen Plätzen dar, und wie soll diesen regionalen Betreuungsangeboten im geplanten Finanzierungsmodell Rechnung getragen werden?
Wann plant die Bundesregierung die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung?
Warum wird über die Vorgaben des Tagesbetreuungsausbaugesetzes von zusätzlichen 230 000 Plätzen für Kinder unter drei Jahren ein darüber hinausgehender Ausbau an Betreuungsplätzen angestrebt?
Wie errechnet sich der von der Bundesministerin errechnete Mehraufwand von jährlich 3 Mrd. Euro?
Inwieweit sollen andere familienpolitische Leistungen zu Gunsten des Ausbaus der Kindertagesbetreuung gestrichen werden?
Inwieweit ist die demographische Entwicklung in dieser Kalkulation berücksichtigt, und inwiefern sollen frei werdende Mittel zum weiteren Ausbau und zur Qualitätssteigerung der Kindertagesbetreuung eingesetzt werden?
Inwieweit wurden bei dieser Kalkulation weitere Einsparpotentiale wie z. B. durch Entbürokratisierung, flexiblere Zulassung von zertifizierten privaten Kinderbetreuungseinrichtungen oder durch Übergang von der Objektzur Subjektförderung bei diesen Schätzungen berücksichtigt?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um sicherzustellen, dass das Kindertagesbetreuungsangebot nicht nur quantitativ ausgeweitet, sondern auch qualitativ hochwertig ausgebaut werden wird?
Wie wird die Bundesregierung die Förderung privat-gewerblicher Kinderbetreuung, von Elterninitiativen und durch Tagesmütter in ihr Finanzierungskonzept einfließen lassen?
Welche Beteiligung an den Kinderbetreuungskosten sieht die Bundesregierung für die Eltern vor?