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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Kompetenzerhalt auf dem Gebiet der Reaktorsicherheit (G-SIG: 16011228)

Maßnahmen zum Wiederaufbau kerntechnischer Fachkompetenz, Anzahl der mit Kerntechnologie befassten Institute, Anzahl der im BMU und BfS mit Fragen der Reaktorsicherheit beschäftigten Personen, Entwicklung der Haushaltsmittel nach sog. Atomkonsens, Verkauf von Kerntechnologie an Südafrika, Patenteinnahmen für kerntechnische Entwicklungen, Teilnahme am 7. EU-Forschungsrahmenprogramm <p> </p>

Fraktion

FDP

Datum

29.11.2006

Antwortdauer

41 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/307219. 10. 2006

Kompetenzerhalt auf dem Gebiet der Reaktorsicherheit

der Abgeordneten Birgit Homburger, Angelika Brunkhorst, Cornelia Pieper, Michael Kauch, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Im Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD vereinbart, dass die Forschung zum sicheren Betrieb von Kernkraftwerken fortgesetzt und ausgebaut werden soll. Im Koalitionsvertrag heißt es auch, dass der zwischen der rot-grünen Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen geschlossene so genannte Atomkonsens sowie die dazu in der Novelle des Atomgesetzes getroffene Regelung nicht geändert werden kann. Beim zweiten Energiegipfel, der am 9. Oktober 2006 in Berlin stattfand, stellte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel mit Blick auf die Kernenergie erneut klar, dass die Koalitionsvereinbarung über den Atomausstieg Gültigkeit habe.

Schon als die Vereinbarung über den so genannten Atomausstieg getroffen wurde, wurde in Fachkreisen allgemein erwartet, dass der Personalbedarf von Betreibern, Firmen, Gutachterorganisationen, Aufsichts- und Genehmigungsbehörden sowie an den Hochschulen und Forschungszentren von deutscher Seite perspektivisch nicht mehr gedeckt werden kann. Diese Befürchtungen bestätigen sich jetzt. Deutschland droht auf Dauer ein durchgreifender Kompetenzverlust, in dessen Folge eine wissenschaftliche und technologische Abkopplung von der internationalen Entwicklung eintreten wird. Selbst die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Dr. Annette Schavan, warnt laut ddp (Meldung vom 9. Oktober 2006, 19.49 Uhr) vor einem Kompetenzverlust in der deutschen Atomforschung. Laut Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der F.D.P. (Bundestagsdrucksache 14/4022) ging die damalige Bundesregierung jedoch davon aus, dass die notwendigen Voraussetzungen für einen sicheren Betrieb der Kernkraftwerke in Bezug auf den Fachkräftebedarf und die Sicherheit der Anlagen erhalten bleiben.

Drucksache 16/3072 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeKerntechnischer Kompetenzerhalt, Mitsprache bei der Entwicklung höchster internationaler Sicherheitsstandards sowie der international beschrittene Weg des Umstiegs auf inhärent sichere Kernkraftwerke der IV. Generation liegen selbst bei einem nationalen Ausstieg im Interesse der Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger. Kerntechnische Fachkompetenz muss bei den Kraftwerksbetreibern und Aufsichtsbehörden der Länder sowie nicht zuletzt auch im Bundesamt für Strahlenschutz und im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit erhalten und fortentwickelt werden. Auch für einen Rückbau oder eine Stilllegung von Anlagen sowie für die Entsorgung der Abfälle ist umfangreiches kerntechnisches Fachwissen unabdingbar. Alle am Betrieb kerntechnischer Anlagen beteiligten Stellen sowie die Hochschulen und andere Forschungseinrichtungen benötigen auch in Zukunft qualifiziertes Personal in ausreichender Zahl. Nicht zuletzt aufgrund dieser Erkenntnis hat die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Dr. Annette Schavan, in einem Interview mit der Zeitung „FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND“ vom 10. Oktober 2006 erklärt, dass Kompetenz im Bereich der Kerntechnologie wieder aufgebaut werden muss.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung den Wiederaufbau von Kompetenz im Bereich der Kerntechnologie erreichen?

2

In welcher Weise fördert die Bundesregierung den Erhalt und die wirtschaftliche Leistungs- und Konkurrenzfähigkeit in Forschungsinstitutionen, an Hochschulen und in der Industrie, die sich mit Fragen der friedlichen Nutzung der Kernenergie befassen?

3

Wie viele Institute und Wissenschaftler gibt es aktuell (bzw. in dem Jahr, das zuletzt statistisch ausgewertet wurde), die sich an Universitäten und Fachhochschulen und anderen Forschungseinrichtungen in Deutschland mit Fragen der Reaktortechnik, Reaktorphysik, Reaktorsicherheit, Radiochemie und Strahlentechnik beschäftigen?

4

Wie hat sich die Zahl der entsprechenden Institute und Wissenschaftler seit dem so genannten Atomkonsens im Jahr 2000 entwickelt?

5

Wie viele Studierende und Absolventen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell (bzw. in dem Jahr, das zuletzt statistisch ausgewertet wurde) in den Fächern Reaktortechnik, Reaktorphysik, Strahlentechnik, Radiochemie und in anderen für die Bedienung, Reparatur und Wartung von Kernkraftwerken wichtigen Fächern an deutschen Universitäten und Fachhochschulen?

6

Wie hat sich die Zahl der Studierenden/Absolventen der genannten Fachrichtungen seit dem sog. Ausstiegsbeschluss entwickelt?

7

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die erforderliche Absolventenzahl der genannten Fachrichtungen pro Jahr, um die aus Altersgründen ausscheidenden Fachkräfte auch in den kommenden Jahren ersetzen zu können?

8

Was unternimmt die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass auch künftig in ausreichendem Umfang qualifiziertes Nachwuchspersonal zur Gewährleistung des erforderlich hohen Maßes an Sicherheit und zum Strahlenschutz der Beschäftigten und der Umwelt beim Betrieb kerntechnischer Anlagen und Einrichtungen und für deren spätere Stilllegung sowie für die Entsorgung zur Verfügung stehen?

9

Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass das hohe Sicherheitsniveau in deutschen Kernkraftwerken und die Qualität der Atomaufsicht vor dem Hintergrund der Entwicklung der Absolventenzahlen gehalten werden kann?

10

Was sind die Ergebnisse der von der Bundesregierung laut Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der F.D.P. (Fachkräfte im Bereich der Reaktorsicherheit und der Beschluss zum Ausstieg aus der Kernkraft, Bundestagsdrucksache 14/4022) im Frühjahr 2000 bei der Reaktorsicherheitskommission beauftragten Erörterung von Fragen der Ausbildung, der Forschungsmöglichkeiten sowie des zukünftigen Forschungs- und Ausbildungsbedarfs auch für die notwendige Reaktorsicherheitsforschung?

11

Wie viele Personen sind im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie im Bundesamt für Strahlenschutz jeweils aktuell unmittelbar mit Fragen der Reaktorsicherheit und Atomaufsicht beschäftigt, und wie hat sich deren Anzahl seit dem sog. Atomkonsens entwickelt?

12

Wie haben sich die angesetzten Haushaltsmittel für die Kernforschung (bitte soweit möglich angeben, ob Forschungstitel Kernspaltung oder Kernfusion betrifft) seit dem sog. Atomkonsens entwickelt?

13

Inwiefern unterstützt die Bundesregierung konkret Forschungsarbeiten zur nuklearen Sicherheit (Reaktorsicherheit und Entsorgung) auf nationaler und internationaler Ebene?

14

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob sich deutsche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen um Fördermittel für kerntechnische Forschung und kerntechnische Sicherheitsforschung im Rahmen des 7. EU-Forschungsrahmenprogramms bewerben?

15

Durch wen wurde in den 1990er Jahren die Kugelhaufenreaktortechnologie an Südafrika verkauft, und wie hoch waren die dadurch erzielten Einnahmen?

16

Werden in Deutschland Patenteinnahmen für kerntechnische Entwicklungen realisiert, und wenn ja, für welche Patente?

17

Mit welchen konkreten Forschungsarbeiten unterstützt Deutschland die Umsetzung der Vereinbarungen im Euratom-Vertrag?

18

Wie gedenkt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Entscheidungen über Bau und Betrieb von Kernkraftwerken im europäischen Ausland und weiteren Ländern die bisherige Technologieführerschaft deutscher Unternehmen in Entwicklung, Bau, Betrieb und Reaktorsicherheit zu wahren?

19

Auf welche konkrete Weise gedenkt die Bundesregierung Einfluss auf die Sicherheit europäischer Kernkraftwerke zu nehmen, insbesondere vor dem Hintergrund der EU-Erweiterung?

20

Durch wen wurde Deutschland auf der dritten internationalen HTR- Konferenz (HTR: Hochtemperaturreaktor) in Johannesburg vertreten, und welche Positionen hat Deutschland dort eingenommen?

21

Welchen Einfluss hat nach Auffassung der Bundesregierung der sich abzeichnende Mangel an deutschen Experten für die deutsche Position innerhalb der EU-Zusammenarbeit im Hinblick auf das 7. EU- Forschungsrahmenprogramm?

Berlin, den 17. Oktober 2006

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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