Anlegerschutz durch Transparenz bei Investmentfonds
der Abgeordneten Frank Schäffler, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Marina Schuster, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Investmentfonds sind das Anlageprodukt der Privatanleger. Über 15 Millionen Deutsche haben insgesamt über 500 Mrd. Euro in Investmentfonds investiert. Kleininleger bauen mit monatlichen Sparplänen und staatlich gefördertem Sparen mit Investmentfonds über vermögenswirksame Leistungen Vermögen auf. Investmentfonds sollen in Deutschland ein Anlageprodukt mit besonders hoher Sicherheit darstellen. Dem entspricht die unter den zahlreichen am Markt angebotenen Anlageprodukten einzigartige gesetzliche Verpflichtung der Investmentfonds zum Handeln im ausschließlichen Interesse des Anlegers. Entsprechend ist auch schon die Bezeichnung „Investment“ gesetzlich besonders geschützt und darf nur von besonders lizenzierten Instituten bei ihren Produkten verwandt werden. Kleininleger verdienen bei ihrem Vermögensaufbau z. B. zur Sicherung ihrer Altersvorsorge einen besonderen Schutz. Das Investmentgesetz soll ein Höchstmaß an Anlegerschutz garantieren.
Das Thema Transparenz bei Investmentfonds und die dafür erforderlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen werden seit langem auf europäischer und nationaler Ebene diskutiert. Ein Anlegerschutz mit vergleichbaren Regulierungs- und Transparenzanforderungen für miteinander konkurrierende Produkte wird dabei allgemein als unerlässlich angesehen. Dies setzt jedoch insbesondere voraus, dass eine vergleichbare Transparenz hinsichtlich der Gebührenbelastung hergestellt wird.
Gemäß § 41 II des Investmentgesetzes (InvG) müssen Kapitalanlagegesellschaften eine Gesamtkostenquote (Total Expense Ratio, TER) ausweisen. Diese umfasst jedoch nach herrschender Rechtsprechung nicht die Transaktionskosten. Von Anlegerseite wird daher bemängelt, dass ein häufiges Umschichten mit damit verbundenen hohen Transaktionskosten zu Lasten des Anlegers nicht aufgedeckt werden kann (so genanntes Churning).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass einem in Investmentfonds investierenden Anleger grundsätzlich alle Informationen zur Verfügung stehen müssen, die er benötigt, um beurteilen zu können, ob sein Fonds ordnungsgemäß verwaltet wird?
Sollten diese Informationen nach Auffassung der Bundesregierung auch die jährlich entstandenen Transaktionskosten, das quotale Verhältnis dieses Betrages zum Volumen des Fonds und die jährliche Umschlagshäufigkeit des Portfolios (Portfolio Turnover Rate, PTR) umfassen?
Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihrer Antworten zu den Fragen 1 und 2 die Effektivität des § 41 InvG im Sinne des Anlegerschutzes?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Transparenz für die Fondsanleger bezüglich der Transaktionskosten?
Wie beurteilt die Bundesregierung im Vergleich dazu die Transparenz der Transaktionskosten bei der individuellen Vermögensverwaltung?
Wie kann ein Fondsanleger nach Kenntnis der Bundesregierung die Transaktionskosten in Erfahrung bringen?
Welche Daten sollten nach Ansicht der Bundesregierung im Rahmen der Gesamtkostenquote gemäß § 41 II InvG mitteilungspflichtig sein?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Auslegung des § 41 II InvG durch die Rechtsprechung?
Wie ist der Anlegerschutz nach Kenntnis der Bundesregierung bezüglich der Transparenz der Transaktionskosten in anderen Ländern, insbesondere in den USA und der Schweiz, geregelt?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Anlegerschutz bezüglich des so genannten Churnings?
Findet nach Auffassung der Bundesregierung eine effektive Überwachung der Regelungen des Investmentgesetzes durch die BaFin statt?
Welche Daten erhebt die BaFin im Rahmen dieser Überwachung?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den Anlegerschutz bei Investmentfonds zu verbessern?
Erwägt die Bundesregierung, eine Rechtsverordnung gemäß § 41 III InvG zu erlassen?
Wenn ja, mit welchem Inhalt?
Wenn nein, warum nicht?