Erfassung von Fluggastdaten durch das US-Heimatschutzministerium
der Abgeordneten Ernst Burgbacher, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Laut Washington Post vom 3. November 2006 und der „Süddeutschen Zeitung“ vom 8. Dezember 2006 soll das US-Heimatschutzministerium im Rahmen eines „Automated Targeting System“ (ATS) genannten Anti-Terror-Programms gezielt Fluggastdaten erfasst haben, wie z. B. wiederholte Buchung von Tickets ohne Rückflug, Barzahlung, Detaildaten von Kreditkarten, Telefonnummern oder besondere Essenswünsche. Das Programm soll den Datenbestand aus Manifestdaten, Reiseplänen, Strafverfolgungsdaten sowie Fluggastdaten erhalten und angeblich 40 Jahre gespeichert werden. Eine Möglichkeit, Daten einzusehen und evtl. Falschangaben zu korrigieren, soll es nicht geben. Auf der Grundlage der ATS-Daten soll USA-Reisenden auf einer „Risikobewertungsskala“ ein Wert zugeordnet werden, der das terroristische Risiko beschreibt. Je höher der Wert auf dieser Skala, desto größer wird das Bedrohungsrisiko eingeschätzt. Dieses Risikoprofil soll ebenso für die Dauer von 40 Jahren gespeichert bleiben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Seit wann hat die Bundesregierung von dem „Automated Targeting System“ (ATS) genannten Anti-Terror-Programm Kenntnis?
Welche Daten werden erfasst?
Wie lange werden die Daten gespeichert?
Erfährt der Betroffene von der Datenspeicherung?
Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Datenspeicherung?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Rechtsschutz- und Datenschutzmöglichkeiten von Bürgerinnen und Bürgern der Bundesrepublik Deutschland, deren Daten erfasst worden sind bzw. erfasst werden?
War ATS Gegenstand von bilateralen Erörterungen bzw. Erörterungen zwischen der EU und den USA?
Was hat die Bundesregierung nach Kenntniserlangung unternommen, um deutsche Staatsangehörige und Unternehmen vor Ausforschung zu schützen?
In welchem Verhältnis steht ATS zur Weitergabe von Fluggastdaten bei transatlantischen Flügen, zur Erfassung von Zolldaten sowie zur Abfrage von SWIFT-Daten im internationalen Zahlungsverkehr?
Kann es zu Mehrfacherfassungen kommen, und wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung dies aus datenschutzrechtlicher Sicht?
Welche weiteren Datenerfassungssysteme US-amerikanischer Behörden sind der Bundesregierung bekannt?
Wird ATS Auswirkungen auf die Verhandlungen zum Abschluss eines neuen Abkommens zur Weitergabe von Fluggastdaten haben, und wenn ja, welche?
Wird ATS Auswirkungen auf die anstehenden Verhandlungen zwischen der EU und den USA um ein neues Abkommen zum visafreien Reiseverkehr über den Atlantik haben, und wenn ja, welche?