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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Umsetzung des Entschließungsantrags der Regierungskoalition zur Bahnprivatisierung (G-SIG: 16011530)

Infrastrukturverantwortung und Alleineigentümerstellung des Bundes am Infrastrukturvermögen der Deutschen Bahn, Gestaltungsmöglichkeiten bei der Trennung von Schienenverkehr und Infrastruktur, Wiederherstellung eines rechtmäßigen Zustandes bei der Zuordnung von Immobilien in der Deutsche Bahn AG, Netzzustandsbericht und Investitionserfordernisse, Eigenleistung der Deutschen Bahn bei Infrastrukturinvestitionen, Erwerb von Eigentum am Bahninfrastrukturvermögen durch private Investoren, Verfügungsgewalt der Deutschen Bahn AG über die Infrastrukturgesellschaften <p> </p>

Fraktion

FDP

Datum

04.01.2007

Antwortdauer

22 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/389513. 12. 2006

Umsetzung des Entschließungsantrags der Regierungskoalition zur Bahnprivatisierung

der Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth), Jan Mücke, Patrick Döring, Joachim Günther (Plauen), Jens Ackermann, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die zuständige Arbeitsgruppe von Bundesregierung und Koalitionsfraktion hat sich am 8. November 2006 unter der Leitung des Bundesministers für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Wolfgang Tiefensee, auf eine Teilprivatisierung der Deutsche Bahn AG (DB AG) verständigt. Der entsprechende Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD (Bundestagsdrucksache 16/3493) wurde am 24. November 2006 vom Deutschen Bundestag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen beschlossen (Plenarprotokoll 16/68). In dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, ein Privatisierungsgesetz zu erarbeiten, das eine Reihe von im Antrag formulierten Zielsetzungen erfüllt. Zu diesen Zielsetzungen gehört u. a., dass an der DB AG noch in dieser Legislaturperiode private Investoren beteiligt werden, dass Infrastrukturverantwortung des Bundes umfassend gesichert werden muss, dass private Investoren nicht an den Infrastrukturunternehmen beteiligt werden, dass die Infrastrukturgesellschaften vor der Kapitalprivatisierung ins Eigentum des Bundes überführt werden, dass die DB AG über einen vertraglich zu vereinbarenden Zeitraum diese Infrastruktur betreiben darf und dass die DB AG die Möglichkeit erhält, Schienenverkehr und Infrastruktur in einer wirtschaftlichen Einheit zu betreiben und zu bilanzieren.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Was versteht die Bundesregierung unter der in der Ziffer I.2. des Entschließungsantrags erwähnten Infrastrukturverantwortung des Bundes aus Artikel 87e des Grundgesetzes (GG)?

2

Versteht die Bundesregierung die Ziffer 3 des Antrags, wonach private Investoren nicht an den Infrastrukturunternehmen beteiligt werden und diese vor der Kapitalprivatisierung ins Eigentum des Bundes überführt werden, in dem Sinne, dass damit die Alleineigentümerstellung des Bundes dauerhaft festgeschrieben wird?

3

Welche rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten sieht die Bundesregierung, um der DB AG zu ermöglichen, Schienenverkehr und Infrastruktur in einer wirtschaftlichen Einheit zu betreiben und zu bilanzieren?

4

Ist nach Ansicht der Bundesregierung, das im Vorfeld der Einigung vom 8. November 2006 von Bundesminister Wolfgang Tiefensee präsentierte „Eigentumssicherungsmodell“ mit den Vorgaben aus dem Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen vereinbar oder nicht?

5

Wäre es nach Ansicht der Bundesregierung mit dem Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen vereinbar, der DB AG gegenüber dem Bund eine rechtlich abgesicherte Position dahingehend einzuräumen, dass der Bund dauerhaft von der Einwirkung auf die Infrastrukturgesellschaften ausgeschlossen wird?

6

Ist es nach Ansicht der Bundesregierung mit dem Entschließungsantrag zu vereinbaren, wenn Substanz und Ertrag der Infrastrukturgesellschaften vollständig und auf Dauer der DB AG und nicht dem Bund zugeordnet werden?

7

Wäre es mit dem Entschließungsantrag zu vereinbaren, der DB AG das „wirtschaftliche Eigentum“ an den Infrastrukturgesellschaften zu übertragen?

Wenn ja, was versteht die Bundesregierung unter „wirtschaftlichem Eigentum“ im Einzelnen, und welche Rechte sind für die DB AG damit verbunden?

8

Wäre es mit den Anforderungen des Entschließungsantrags vereinbar, wenn der Bund nicht voll berechtigter Eigentümer der Infrastrukturgesellschaften wäre, sondern lediglich die Stellung eines Pfandrechtgläubigers einnehmen würde?

9

Welchen Nutzen verspricht sich die Bundesregierung davon, dass der Bund zukünftig unmittelbarer Eigentümer der Infrastrukturgesellschaften wird?

10

Beabsichtigt die Bundesregierung bezüglich der Immobilienzuordnung im DB-Konzern, vor der Einbringung eines Privatisierungsgesetzes in den Deutschen Bundestag einen rechtmäßigen Zustand herzustellen?

11

Was wäre nach Ansicht der Bundesregierung ein rechtmäßiger Zustand bei der Immobilienzuordnung?

12

Gibt es inzwischen eine bedingungslose Zusage des Vorstandes der DB AG, wenn nein, welche Bedingungen knüpft der Bahnvorstand an die Herstellung des rechtmäßigen Zustands?

13

Beabsichtigt die Bundesregierung, die lastenfreie Übertragung der so genannten Aurelis-Immobilien auf die DB Netz AG durchzusetzen?

14

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Verbindlichkeiten in der Bilanz der DB Holding AG, die sachlich der DB Netz AG zuzuordnen sind?

Wenn ja, wie hoch sind diese Verbindlichkeiten?

15

Gibt es Vorschriften des europäischen oder deutschen Rechts, nach denen es unzulässig wäre, Verbindlichkeiten, die die DB Netz AG betreffen, bei der DB Holding AG zu bilanzieren?

16

Stellt der von der DB AG in diesem Jahr vorgestellte „Netzzustandsbericht“ aus Sicht der Bundesregierung eine hinreichende Beschreibung des qualitativen Zustandes der Bundessschienenwege dar?

17

Wie hoch ist die aktuelle Anzahl von Langsamfahrstellen im Netz der Bundesschienenwege, und wie hat sich die Anzahl der Langsamfahrstellen seit dem Jahr 2000 entwickelt (dargestellt in einer Zeitreihe)?

18

Welche Qualitätskriterien sind nach Ansicht der Bundesregierung erforderlich und geeignet, um Zustand und Zustandsveränderungen der Bundesschienenwege im Zeitverlauf vergleichbar zu beurteilen?

19

Was versteht die Bundesregierung unter „Eigenmitteln“ der DB AG bzw. DB Netz AG im Rahmen von Investitionen in das Bestandsnetz?

Gehören nach Ansicht der Bundesregierung auch die „aktivierten Eigenleistungen“ zu diesen Eigenmitteln?

20

Wie hoch waren die „aktivierten Eigenleistungen“ im Rahmen von Investitionen in das Bestandsnetz der Bundesschienenwege in den letzten zehn Jahren (dargestellt in einer Zeitreihe)?

21

Ist nach Ansicht der Bundesregierung nach Maßgabe des Artikels 87e GG ein Privatisierungsgesetz für Veräußerungen von Anteilen des Bundes an der DB AG erforderlich, wenn zuvor das Eigentum an den Infrastrukturgesellschaften auf den Bund übertragen wird?

22

Welche Fallgruppen von „wirtschaftlichem Eigentum“, die von der Rechtsprechung und der bilanzrechtlichen Literatur anerkannt sind, entsprechen nach Ansicht der Bundesregierung der vorliegenden Interessenskonstellation bei der Privatisierung der DB AG nach Maßgabe des Entschließungsantrags?

23

Wäre es mit den Anforderungen des Entschließungsantrags vereinbar, wenn private Investoren Anteile am wirtschaftlichen Eigentum an den Infrastrukturgesellschaften erwerben und damit wirtschaftliche Miteigentümer der Infrastrukturgesellschaften werden?

24

Führt die Ausübung einer Call-Option (bei Vertragsverletzung, Nichteinigung über die Anpassung der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung, europarechtlichen Änderungen oder bei Ablauf eines vertraglich festgelegten Zeitraums) bei bestehendem wirtschaftlichem Eigentum der DB AG an der Infrastrukturgesellschaften und gleichzeitigem Sicherungseigentum des Bundes dazu, dass der Sicherungszweck und die Sicherungsabrede entfallen?

25

Erwirbt der Bund in dieser Konstellation bei Wegfall der Sicherungsabrede automatisch und direkt die volle rechtliche und wirtschaftliche Verfügungsbefugnis an den Anteilen an den Infrastrukturgesellschaften, oder wird nach Wegfall der Sicherungsabrede zunächst die DB AG die rechtliche Eigentümerin, die dann einem schuldrechtlichen Herausgabeanspruch des Bundes an den Eigentumsanteilen der Infrastrukturgesellschaften ausgesetzt ist?

26

Welche Einwirkungsrechte des Bundes sollen nach Ansicht der Bundesregierung mit der im Entschließungsantrag festgeschriebenen Eigentümerstellung des Bundes an den Infrastrukturgesellschaften verbunden sein?

27

Welcher Zweck wird nach Ansicht der Bundesregierung mit dem in Artikel 87e GG festgeschriebenen Mehrheitseigentum des Bundes an den Infrastrukturgesellschaften verfolgt?

Berlin, den 11. Dezember 2006

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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