Ziele und Wege einer effizienten Anti-Doping-Politik in der Bundesrepublik Deutschland
der Abgeordneten Detlef Parr, Joachim Günther (Plauen), Miriam Gruß, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, Hans-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn), Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Konrad Schily, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Politik und Sport haben das gemeinsame Ziel, das Doping mit den bestmöglichen Mitteln zu bekämpfen, um eine weitestgehende „Sauberkeit“ des sportlichen Wettbewerbs zu erreichen. In Deutschland wird in diesem Zusammenhang seit geraumer Zeit über die Notwendigkeit eines Anti-Doping-Gesetzes diskutiert. Wie aber Erfahrungen aus anderen Staaten belegen, ist die Schaffung eines umfassenden Anti-Doping-Gesetzes jedoch kein taugliches Mittel bei der Bekämpfung des Dopings und es sind keineswegs durchweg Erfolgsmeldungen in der Dopingbekämpfung zu verzeichnen: In Italien wurde aufgrund der dortigen Erfahrungen kürzlich beschlossen, dass dortige Anti-Doping-Gesetz grundlegend zu überarbeiten und den gedopten Sportler lediglich der Sportgerichtsbarkeit zu unterstellen.
Zwischenzeitlich liegen auch Arbeitsergebnisse der Rechtskommission des Sports gegen Doping (ReSpoDo) und der bislang durchgeführten Anhörungen im Deutschen Bundestag zum Thema vor. Aus diesen geht hervor, dass eine bedeutende Zahl von Sachverständigen die Auffassung vertritt, dass der Sport weiterhin die Hauptverantwortung im Kampf gegen Doping tragen sollte. Die Beratungsergebnisse der DOSB-Mitgliederversammlung vom 10. Dezember 2006 gehen in die gleiche Richtung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen28
Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „Doping“, und welche Zielgruppen (z. B. Berufs-, Spitzen- und Leistungssportler oder Freizeit- und Breitensportler) sollen von der Dopingbekämpfung nach der Vorstellung der Bundesregierung erfasst werden?
Welche Möglichkeiten zur Dopingbekämpfung bieten das nationale Recht und das internationale Recht bereits heute, und welche eventuellen Vorteile könnte nach Auffassung der Bundesregierung ein eigenes, umfassendes Anti-Doping-Gesetz in Deutschland mit sich bringen?
Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang den durch die Bayerische Staatsregierung verfassten Entwurf eines Anti-Doping-Gesetzes unter dem Gesichtspunkt einer effektiven Dopingbekämpfung sowie hinsichtlich seiner Umsetzbarkeit?
Welche Maßnahmen müssen nach Ansicht der Bundesregierung ergriffen werden, um Handel mit Arzneimitteln zu Dopingzwecken, insbesondere gewerbs- oder bandenmäßige Handel, effektiv zu unterbinden?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Arbeit und die einzelnen Ergebnisse der eingesetzten Rechtskommission des Sports gegen Doping (ReSpoDo), und inwieweit werden diese Ergebnisse konkret Eingang in die Erarbeitung eines Anti-Doping-Konzeptes der Bundesregierung finden?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Arbeit und die Ergebnisse der durch den DOSB eingesetzten Arbeitsgruppe „Besitzstrafbarkeit“, und inwieweit werden diese Ergebnisse konkret Eingang in die Erarbeitung eines Anti- Doping-Konzeptes der Bundesregierung finden?
Plant die Bundesregierung eine gesetzliche Initiative hinsichtlich der Thematik „Strafbarkeit des Besitzes von Dopingmitteln“, und wie ist in diesem Zusammenhang die Haltung der Bundesregierung hinsichtlich des Besitzes geringfügiger Mengen von dopingrelevanten Substanzen zum Eigenbedarf (z. B. bei Freizeitsportlern)?
Wie ist die Haltung der Bundesregierung zur Telekommunikationsüberwachung im Rahmen der Bekämpfung des Dopings, und wie bewertet die Bundesregierung eine Telekommunikationsüberwachung bei dopingrelevanten Delikten im Vergleich zu anderen Delikten, bei denen eine Telefonüberwachung heute gesetzlich möglich ist?
Wie ist die Haltung der Bundesregierung in der im Zusammenhang mit der Dopingbekämpfung diskutierten Frage einer „Regelüberwachung“ durch Polizei- und Ordnungsbehörden?
Sieht die Bundesregierung die bestehenden strafrechtlichen Vorschriften gegen Wettbewerbsverzerrungen im Sport als ausreichend an, um einen effektiven Beitrag zur Dopingbekämpfung zu leisten, und wenn nein, welche weiteren staatlichen Möglichkeiten, gegen Wettbewerbsverzerrungen im Sport vorzugehen, sollten nach Ansicht der Bundesregierung geschaffen werden, und wie wird diese Ansicht im Einzelnen begründet?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung ggf. als geeignet an, um die Dopingbekämpfung jenseits eines speziellen Anti-Doping-Gesetzes zu intensivieren und zu optimieren?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung im Bereich des autonomen Sports, eine effektive Dopingbekämpfung zu betreiben?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass durch ein umfassendes Anti-Doping-Gesetz die Möglichkeiten der Dopingbekämpfung durch den Sport und seine Verbände behindert werden, und wenn nein, wie wird diese gegenteilige Auffassung begründet?
Unterstützt die Bundesregierung die Pläne von Teilen der Fraktion der SPD („Die SPD droht Bach“, Süddeutsche Zeitung vom 25. November 2006), die für den gesamten Sport so wichtigen Mittel aus dem Bundeshaushalt durch eine Sperre zurückhalten zu wollen?
Wenn ja, in welcher Form, zu welchem Zeitpunkt und für welches Haushaltsjahr soll diese Sperre erfolgen, und wie will die Bundesregierung verhindern, dass bei einer solchen Sperre der Großteil der „sauberen“ und unschuldigen Sportler und Trainer getroffen und diskriminiert wird?
Hält die Bundesregierung eine solche Sperrung von Mitteln für den Sport für geeignet, erforderlich und angemessen, um Doping effektiv zu bekämpfen und um den Schulterschluss mit dem deutschen Sport und seinen Verbänden in der Dopingbekämpfung zu erreichen?
Welche Rolle misst die Bundesregierung der Prävention – vor allem im Bereich der Kinder- und Jugendlichen – bei der Dopingbekämpfung zu, und welche Mittel stehen für die Präventionsarbeit (in diesen und anderen Zielgruppen) im Einzelnen zur Verfügung?
Ist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) aktuell in die Dopingbekämpfung eingebunden, und welche Mittel stehen der BZgA für diesen Zweck zur Verfügung?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Idee einer umfassenden staatlichen Aufklärungskampagne zur Dopingproblematik, bei der nicht nur Kinder und Jugendliche, sondern auch Athleten, Trainer, Betreuer, Funktionäre, Apotheker, Ärzte, Lehrer und Eltern angesprochen und ggf. eingebunden werden?
Ist eine solche Kampagne seitens der Bundesregierung geplant? Wenn ja, welche Mittel werden für eine solche Kampagne von der Bundesregierung zur Verfügung gestellt, und beabsichtigt die Bundesregierung auch die Fachverbände und Stiftungen (z. B. DOSB, Stiftung Deutsche Sporthilfe oder Deutsche Sportjugend) einzubeziehen?
Plant die Bundesregierung eine spezielle Kennzeichnungspflicht (wie beispielsweise bei Zigaretten) für dopingrelevante Arzneimittel, und wenn nein, warum nicht? Wenn ja, nach welchen Kriterien würden diese kennzeichnungspflichtigen Mittel bestimmt werden?
Plant die Bundesregierung im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft, sich für eine spezielle Kennzeichnungspflicht für dopingrelevante Arzneimittel in der EU einzusetzen, und wenn nein, warum nicht?
Wird nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland im Bereich des Gen-Dopings aktiv geforscht?
Plant die Bundesregierung die für die Forschung im Bereich Dopingbekämpfung zur Verfügung stehenden Mittel in den kommenden Jahren auszubauen, um bei den raschen wissenschaftlichen und technischen Entwicklungen im Bereich Doping Schritt halten zu können, und wenn ja, welche Mittel werden bis zum Jahr 2010 bereitgestellt werden?
Wie und ggf. mit welchem finanziellen Beitrag plant die Bundesregierung bis zum Jahr 2010 die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) weiter zu unterstützen?
Plant die Bundesregierung Initiativen, um private Partner für den Kampf gegen das Doping zu gewinnen, und wenn ja, welche Initiativen?
In welcher Höhe sind Erlöse aus dem gesamten Münzprogramm der FIFA Fußball-WM 2006 der Doping-Bekämpfung zur Verfügung gestellt worden, und welchen Anteil am Gesamterlös des gesamten Münzprogramms macht dies aus?
Welche konkreten Aktivitäten der Bundesregierung wird die anstehende Ratifizierung des Internationalen Übereinkommens vom 19. Oktober 2005 gegen Doping im Sport nach sich ziehen?