Praxisaufstieg bei der Bundespolizei
der Abgeordneten Dr. Max Stadler, Jens Ackermann, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Jörg Rohde, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Nach der Verordnung über die Laufbahnen der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten in der Bundespolizei setzt der Praxisaufstieg in die Laufbahn des gehobenen Dienstes innerhalb der Einführung in die Aufgaben der höheren Laufbahn grundsätzlich die erfolgreiche Teilnahme an Lehrgängen und eine abschließende Prüfung voraus.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Wie hoch ist bei der Bundespolizei der Anteil der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten des mittleren Dienstes?
Wie hoch ist bei der Bundespolizei jeweils der Anteil der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten des mittleren Dienstes, die zu einem Ausbildungsaufstieg, Praxisaufstieg bzw. beschränkten Praxisaufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst zugelassen werden?
Welchen Anteil an Aufstiegsbeamten hält die Bundesregierung im Bereich des gehobenen Dienstes der Bundespolizei mindestens für notwendig und höchstens für dienlich?
In welchem Umfang stehen in den nächsten Jahren Planstellen des gehobenen Dienstes für Beamte des mittleren Dienstes nach einem Ausbildungsaufstieg, Praxisaufstieg bzw. beschränkten Praxisaufstieg zur Verfügung?
In wie vielen Fällen werden Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte dabei nach erfolgreichem Aufstieg auf demselben Dienstposten in unveränderter Funktion verwendet?
Wie viele Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte nehmen durchschnittlich jährlich an Lehrgängen zum Praxisaufstieg in den gehobenen Dienst teil?
Wie lange dauern die Lehrgänge zum Praxisaufstieg und zum beschränkten Praxisaufstieg in den gehobenen Dienst durchschnittlich?
Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten hierfür je Lehrgangsteilnehmer?
Wie hoch sind die jährlichen Gesamtkosten für die Durchführung von Lehrgängen zum Praxisaufstieg in den gehobenen Dienst?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Effizienz des gegenwärtigen Laufbahnmodells?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen des gegenwärtigen Laufbahnmodells auf den Dienstalltag?
Wie gestaltet sich der Praxisaufstieg bei den Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in den Ländern, in denen es keine zweigeteilte Laufbahn gibt?
In welchen Ländern gibt es einen Praxisaufstieg ohne Lehrgänge und/oder abschließende Prüfung?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Beantwortung der Frage, ob sich derartige Formen des Praxisaufstiegs in den Ländern bewährt haben?
Haben derartige Formen des Praxisaufstieges Auswirkungen auf die dienstliche Qualifikation der aufgestiegenen Beamtinnen und Beamten und/oder die Qualität der Aufgabenerfüllung?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Beabsichtigt die Bundesregierung die Einführung eines prüfungsfreien Praxisaufstiegs, wenn ja, warum und wie, wenn nein, warum nicht?
Worin läge der Unterschied zu einer zweigeteilten Laufbahn im Polizeivollzugsdienst des Bundes?
Mit welchen Mehr- oder Minderkosten rechnet die Bundesregierung im Falle der Einführung eines lehrgangs- und/oder prüfungsfreien Praxisaufstiegs?
Welche Beförderungsmöglichkeiten sollte es nach Ansicht der Bundesregierung im Falle der Einführung eines derartigen Praxisaufstiegs geben?
Ist ein solches Laufbahnmodell nach Ansicht der Bundesregierung mit ihren Überlegungen zu einer Dienstrechtsreform vereinbar?
Welche Auswirkungen hätte die Einführung eines lehrgangsfreien Praxisaufstiegs nach Ansicht der Bundesregierung auf die Mitarbeiterzufriedenheit und Motivation der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten?