Illegale, undokumentierte und unkontrollierte Fischerei
der Abgeordneten Dr. Christel Happach-Kasan, Hans-Michael Goldmann, Dr. Edmund Peter Geisen, Christian Ahrendt, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Volker Wissing, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Fisch ist weltweit ein wichtiges Grundnahrungsmittel. Etwa 90 Mio. Tonnen Fisch einschließlich Muscheln und Krustentiere werden weltweit pro Jahr gefischt. Das ist viermal soviel wie vor 50 Jahren. Eine Folge dieser Steigerung des fischereilichen Ertrags ist die Überfischung der Meere. Drei Viertel der fischereilich genutzten marinen Fischarten sind nach Angaben der FAO überfischt oder bis an die Grenze der Regenerationsfähigkeit ausgebeutet. Allerdings werden von den mehr als 24 000 Fischarten nur etwa 200 Arten fischereilich genutzt, 20 Arten erbringen 40 Prozent des Ertrags. Überfischung hat zum Beispiel dazu geführt, dass der Bestand des nordwestatlantischen Kabeljaus in den letzten Jahrzehnten zusammengebrochen ist. Einhergehend mit der Überfischung der Konsumfischarten ist der Preis für Fisch überproportional gestiegen: In Westeuropa in den letzten 10 Jahren um 250 Prozent, der Preis für Fleisch stieg im selben Zeitraum um 12 Prozent. Dadurch ergeben sich ein erheblicher fischereilicher Druck auf die Bestände und ein Anreiz, sie illegal auszubeuten.
Zusätzlich zum legalen, weitgehend kontrollierten Fischfang ist der illegale, unkontrollierte Fischfang zu zählen. Nach einer WWF-Studie erbringt allein der illegale Fischfang in der Hochsee 1 Mrd. Euro. Bei einigen Fischbeständen sei etwa ein Drittel des Fischfangs illegal. Nach Aussagen z. B. von Dr. Gerd Hubold, Leiter der Bundesforschungsanstalt für Fischerei, nimmt der illegale Fischfang weiter zu. Alle Anstrengungen durch Bewirtschaftungspläne für die verschiedenen Fischbestände und die Zuweisung von Fischereiquoten, eine nachhaltige Bewirtschaftung der Fischbestände zu organisieren und den Wiederaufbau überfischter Bestände zu erzielen, werden in besonderem Maße durch den illegalen Fischfang unterlaufen.
Der illegale Fischfang (IUU/Illegal Unreported and Unregulated fishing) hat in den vergangenen Jahren weltweit in den verschiedensten Bestandsregionen ein besorgniserregendes Ausmaß angenommen. Ein Beispiel für Überfischung durch illegalen Fischfang ist der Schwarze Seehecht, der in vielen Fanggebieten des Südpolarmeeres bereits stark gefährdet ist. Nach Angaben der Kommission zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis (CCAMLR) lag die illegale Fangmenge für den Schwarzen Seehecht in den letzten Jahren zwölf mal höher als die genehmigte Fangmenge. Weitere Fischarten, die durch illegalen Fischfang bedroht sind, sind der Südliche Rote Thun, eine Fischart, die am Rand des Südpolarmeeres gefangen wird, sowie der Blauflossenthunfisch des Mittelmeeres.
Sowohl der westliche als auch der östliche Dorschbestand in der Ostsee weisen eine verringerte Reproduktion auf. Managementmaßnahmen wie Quotenreduzierung, Beschränkung der Fangtage und saisonale Schließungen sollen den Erhalt der Ressource sicherstellen. Die festgelegten Dorschfangquoten für 2007 entsprechen nicht den wissenschaftlichen Empfehlungen des International Council for the Exploration of the Sea (ICES). Die illegale Fischerei unterwandert die derzeit unternommenen Managementbemühungen, und eine Einhaltung der Maßnahmen war in der Vergangenheit nur schwer durchsetzbar.
Die illegale Nutzung eines Fischbestandes (Überfischung der Quoten) wie beispielsweise des Dorschs in der östlichen Ostsee führt zu immer weiter reduzierten Quoten für die legale Fischerei. Nach dem aktuellen ICES-Bericht 2006 sind die legalen Anlandungen des Dorsches in der östlichen Ostsee von ca. 66 000 t im Jahr 2000 kontinuierlich auf ca. 40 000 t in 2005 abgesunken. In diesem Zeitraum betrugen nach ICES-Angaben die geschätzten Dorsch- Schwarzanlandungen jährlich etwa 25 Prozent der legalen Anlandungen. Den deutschen Fischern stehen nach der Absenkung der Dorschquote in 2007 in der westlichen Ostsee um 6 Prozent und in der östlichen Ostsee um 10 Prozent eine Quote von 9 425 t zur Verfügung. In der dänischen Zeitung „Fiskeri Tidende“ vom 3. August 2006 wird berichtet, dass die polnische Dorschquote im Jahr 2004 für die Ostsee 16 000 t betragen habe, im selben Jahr jedoch Dorschprodukte in einer Menge von 52 000 t exportiert wurden, somit eine deutliche Überfischung vorgelegen habe. Sowohl der EU-Kommission wie auch den polnischen Behörden sei die Überfischung bekannt.
Verstöße gegen die Gemeinsame Fischerei Politik der EU werden seit Jahren zunehmend schwächer geahndet. Die Höhe der verhängten Bußgelder in 2004 lag im Durchschnitt um 50 Prozent niedriger als noch in 2003. Nach Aussage der Europäischen Kommission ist die Höhe der bei illegalem Fischfang verhängten Bußgelder in einigen Mitgliedsländern so gering, dass sie von den Fischern oftmals von vornherein als Betriebskosten einkalkuliert werden. Die ausgesprochenen Strafen bei Verstößen variieren im Vergleich der EU-Mitgliedsländer recht stark. Allein für 2004 wurden nach Angabe der Kommission durch die Mitgliedsländer 9 660 schwere Verstöße gegen die Gemeinsame Fischereipolitik dokumentiert. Illegale Fischerei ist für ihre Betreiber sehr profitabel und es ist unwahrscheinlich, dass ihr in naher Zukunft Einhalt geboten werden kann ohne eine Verbesserung der bestehenden Kontrollmechanismen durchzuführen.
Die Fischereikommission für den Nordostatlantik (NEAFC), Mitglieder sind die EU, Dänemark (für die Färöer und Grönland), Island, Norwegen und die Russische Konföderation, hat ab Mai 2007 eine Hafenkontrollregelung beschlossen, um die illegale Fischerei zu erschweren. Ausländische Fischereifahrzeuge dürfen zukünftig gefrorene Fischereierzeugnisse nur dann in Häfen von NEAFC-Mitgliedern anlanden, wenn der Flaggenstaat dem Hafenstaat hierfür die Erlaubnis erteilt hat. Auch die vom Hafenstaat durchzuführenden Inspektionen im Fischereibereich sollen künftig intensiver durchgeführt werden als bisher.
Verschiedene Einzelstaaten wie z. B. Norwegen führen Schwarze Listen, auf denen Fischereifahrzeuge gelistet werden, die wiederholt durch Verstöße und illegale Fischerei aufgefallen sind. Diese Schwarzen Listen werden publiziert und helfen hierdurch, die illegalen Aktivitäten oder den Absatz illegal gefangenen Fischs zu unterbinden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Bekämpfung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei (IUU) weltweit bei und welche internationalen Initiativen zur Eindämmung der illegalen Fischerei hat die Bundesregierung unterstützt und welche eigenen Initiativen hat sie ergriffen?
Welchen Erfolg hat der internationale Aktionsplan zur Verhinderung der illegalen Fischerei gehabt, den die FAO in 2001 im Rahmen des Verhaltenskodex für verantwortungsvolle Fischerei angenommen hat?
Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit, den illegalen Fischfang in den Gewässern der EU in den kommenden Jahren wirksam zu bekämpfen und worauf gründet sie ihre Einschätzung?
Welchen Erfolg hat der 2002 von der EU-Kommission verabschiedete „Aktionsplan zur Bekämpfung der illegalen, nicht gemeldeten und unreglementierten Fischerei“ bei der Bekämpfung der illegalen Fischerei bisher gehabt, und wie bewertet die Bundesregierung die einzelnen Maßnahmen?
Welche Maßnahmen wurden konsequent durchgeführt und welche haben Erfolge erzielt, und wie bewertet die Bundesregierung gegebenenfalls die Erfolge?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass auf EU-Ebene Maßnahmen gegen die illegale Fischerei beschlossen werden, Verstöße gegen die gemeinsame Fischereipolitik jedoch weiter zunehmen und zunehmend geringer geahndet werden?
Wird die Bundesregierung auf eine Harmonisierung der Bußgeldkataloge im Bereich des illegalen Fischfangs in der EU hinwirken, um die gemeinsame EU-Fischerei-Politik voranzutreiben?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Erfolgsaussichten der von der NEAFC verabschiedeten Hafenkontrollregelung, mit der ab Mai 2007 der illegale Fischfang im Nordostatlantik eingeschränkt werden soll, und welche Maßnahmen werden zur Umsetzung der Hafenkontrollregelung in den deutschen Häfen getroffen?
Wie beurteilt die Bundesregierung das Instrument des Entzugs von Fischereilizenzen bei nachgewiesener illegaler Fischereitätigkeit auf deutscher und auf EU-Ebene und in welcher Weise ist dies rechtlich durchsetzbar?
Wie steht die Bundesregierung zu Schwarzen Listen auf denen Fischereifahrzeuge gelistet werden, die wiederholt durch Verstöße und illegale Fischerei aufgefallen sind, und welche Bestrebungen gibt es, Informationen über deutsche oder europäische Fischereifahrzeuge mit illegalen Aktivitäten zu veröffentlichen?
Welche Bestrebungen verfolgt die Bundesregierung bezüglich eines Rückverfolgbarkeitssystems für Fisch (z. B. Dorsch und Barentssee-Kabeljau), um Industrie und Verbraucher über die legale Herkunft von Fischprodukten zu informieren?
Wie bewertet die Bundesregierung das Instrument der Zertifizierung von Fisch zur Information über die Nachhaltigkeit des Fischfangs?
Welche weiteren Fisch-Zertifikate außer dem vom WWF und Wirtschaftsverbänden gegründeten Siegel des Marine Stewardship Council (MSC) sind auf dem Markt, und welche Organisationen sind Zertifikatgeber?
In welcher Weise ist in der EU sichergestellt, dass die Teile der Fischindustrie (beispielsweise Fischereifahrzeuge, Häfen, Kühlhäuser, Verarbeitungsanlagen), die in illegale Fischereiaktivitäten direkt involviert sind oder davon profitieren, nicht mit öffentlichen Geldern gefördert werden?
Welche Kenntnisse zur Entwicklung des illegalen Fischfangs in der Ostsee in den letzten 5 Jahren hinsichtlich Menge und Fischart liegen der Bundesregierung vor und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass der Dorsch als Fischart der Ostsee in seinem Bestand nicht bedroht ist, eine weitere Verkleinerung seines Bestandes die Wirtschaftlichkeit der Dorschfischerei in der Ostsee und damit die Existenz der Dorschfischer gefährdet, und wenn nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die letzte Minderung der Dorschquote verglichen mit den Fangergebnissen der illegalen Fischerei in den Vorjahren mehr als kompensiert wird, legal arbeitende Fischer somit auf Grund des illegalen Fischfangs erhebliche wirtschaftliche Einbußen hinnehmen müssen?
In welcher Weise wird die Bundesregierung in der Ostsee auf die Eindämmung der illegalen Fischerei hinwirken, um die nachhaltige Bewirtschaftung der Bestände sicherzustellen und weitere wirtschaftliche Einbußen für deutsche Fischer abzuwenden?
Wie bewertet die Bundesregierung die wirtschaftlichen Auswirkungen der illegalen Dorschfischerei in der Ostsee für die deutschen Fischer?
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die ergriffenen Managementmaßnahmen zum Erhalt der Dorschbestände in der Ostsee eingehalten werden und zu einem erneuten Aufbau der Bestände führen?