Stand der Neufassung des Verbraucherinformationsgesetzes
der Abgeordneten Hans-Michael Goldmann, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Am 8. Dezember 2006 verweigerte der Bundespräsident seine Unterschrift unter das vom Deutschen Bundestag am 29. Juni 2006 und vom Bundesrat am 22. September 2006 verabschiedete Verbraucherinformationsgesetz aufgrund der verfassungswidrigen Aufgabenübertragung an die Kommunen. Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Horst Seehofer, kündigte daraufhin am 17. Dezember 2006 in einem Interview der „WELT am SONNTAG“ an, zügig ein verfassungsgemäßes Gesetz vorzulegen. Den von der FDP-Bundestagsfraktion erhobenen Forderungen, die nun notwendige Neuberatung auch dazu zu nutzen, das Gesetz dahingehen zu verbessern, dass tatsächlich Rechte der Verbraucher gestärkt und so der Weg für einen besseren Qualitätswettbewerb und mehr Transparenz in der Ernährungswirtschaft eröffnet wird, erteilte er jedoch eine Absage.
Am 24. Januar 2007 erklärte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Peter Paziorek, gegenüber dpa, dass der Zeitpunkt für die Neuvorlage des Verbraucherinformationsgesetzes noch nicht benannt werden könne. Das Gesetz solle erst im Laufe des Jahres 2007 vorgelegt werden, da die notwendigen verfassungsrechtlichen Prüfungen einen erheblichen Aufwand darstellten.
Für den Verbraucherschutz in Deutschland ist die Verankerung von Informationsfreiheitsrechten notwendig und wichtig. Für Verbraucherinnen und Verbraucher relevante Informationen, die den Behörden vorliegen und keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse betreffen, müssen möglichst umfassend und ohne zu hohe Hürden den Bürgerinnen und Bürgern verfügbar gemacht werden. In vielen Bundesländern ist dies bereits durch allgemeine Informationsfreiheitsgesetze oder spezielle Verbraucherinformationsgesetze gewährleistet.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Welche verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Verbraucherinformationsgesetz sind Gegenstand der Beratungen in der Bundesregierung bei der Neufassung des Gesetzes?
Sieht die Bundesregierung über die vom Bundespräsidenten benannten verfassungsrechtlichen Probleme hinaus weitere verfassungsrechtliche Probleme, und falls ja, welche?
Wie plant die Bundesregierung, die vom Bundespräsidenten beanstandeten Normen zu ändern?
Welche Problemstellungen bei der Neufassung der beanstandeten Normen haben die Bundesregierung dazu bewogen, die Neuvorlage des Gesetzes zu verschieben?
Wie bewertet die Bundesregierung unter dem Gesichtspunkt der Gesetzgebungskompetenz das Verhältnis des geplanten Verbraucherinformationsgesetzes zu den Informationsfreiheitsgesetzen der Länder?
Aufgrund welcher Erwägungen hält die Bundesregierung ein Verbraucherinformationsgesetz des Bundes für erforderlich im Sinne des Artikels 74 Abs. 1 Nr. 20 i. V. m. Artikel 72 Abs. 2 des Grundgesetzes, wenn zugleich in vielen Bundesländern bereits Informationsfreiheitsgesetze bzw. Verbraucherinformationsgesetze bestehen?
Wie stellt sich die Bundesregierung unter dem Gesichtspunkt der materiellrechtlichen Gesetzeskonkurrenz das Verhältnis des geplanten Verbraucherinformationsgesetzes zu den Informationsfreiheitsgesetzen der Länder vor?
Aus welchen Gründen verzögert sich die vom Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 17. Dezember 2006 in einem Interview der „WELT am SONNTAG“ angekündigte zügige Vorlage eines neuen Gesetzentwurfs?
Wann will die Bundesregierung ein neues Verbraucherinformationsgesetz vorlegen, und welchen Zeitrahmen hat sich die Bundesregierung für die erneuten Beratungen in der Bundesregierung gesetzt bzw. welchen Zeitrahmen strebt sie für die Beratungen im Bundestag und Bundesrat an?
Wird die Bundesregierung in ihre Beratungen wiederum Verbände, falls ja, welche, und die Länder einbeziehen?
Falls nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeiten, inhaltliche Korrekturen an dem Gesetz vorzunehmen und welche inhaltlichen Änderungsvorschläge, beispielsweise hinsichtlich einer verbesserten Namensnennung, wie unter anderem vom baden-württembergischen Verbraucherminister am 10. Dezember 2006 im dpa-Gespräch gefordert, wird sie in ihren Beratungen berücksichtigen?