Verkauf von Fluggastdaten durch amerikanische Unternehmen
der Abgeordneten Ernst Burgbacher, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Fluggesellschaften müssen bei Flügen in die USA die Daten ihrer Passagiere an die US-Heimatschutzbehörde und die Grenz- und Zollbehörden der USA weitergeben. Durch das Interimsabkommen zwischen der EU und den USA, welches bis zum 31. Juli 2007 befristet gilt, wurde eine völkerrechtliche Vereinbarung getroffen, die weiterhin den Zugriff von US-Behörden auf PNR-Daten der Fluggesellschaften ermöglicht. Im Rahmen der PNR-Übermittlung werden u. a. auch Daten über den gesamten Reiseverlauf, die geplanten Abflugdaten, die Anschriften, Informationen über das Splitting/die Teilung einer Buchung und Informationen über den Auftraggeber weitergegeben und gespeichert.
Europäische Unternehmen müssen bereits 24 Stunden vor Absendung einer Warenlieferung die sog. Manifestdaten an die US-Zollbehörden übermitteln. Hierbei müssen u. a. der Umfang der Exporttätigkeit, mögliche Verschiffungsdaten und die Ladungsmengen von Spediteuren offenbart werden.
Durch den Freedom of Information Act (FOIA) der USA ist es US-Bürgerinnen und US-Bürgern grundsätzlich möglich, Informationen der US-Behörden einzusehen. Auch US-amerikanische Unternehmen können somit – wie auch natürliche Personen – die gesammelten Datensätze einsehen und weiterverwenden.
Im Internet werben US-amerikanische Unternehmen damit, dass sie die gesammelten Daten aufbereiten und an interessierte Kunden weiterverkaufen. Im Rahmen dieser Datenaufbereitung werden so u. a. Geschäftspartner sowie ausländische Zulieferer dargestellt. Auch ein detailliertes Bewegungsbild europäischer Unternehmen lässt sich über die Manifestdaten der US-Zollbehörden erstellen. Über eine Weiterverwendung von PNR-Daten erscheint somit neben der Darstellung der Geschäftsbeziehungen auch eine Aufstellung der Flugbewegungen und der Reiseziele sowie potenzieller Auftraggeber möglich.
Unternehmen aus den USA können so aufgrund der erlangten Informationen Einfluss nehmen auf europäische Mitbewerber und den amerikanischen Markt mittelbar abschotten.
Darüber hinaus ist den Medien zu entnehmen, dass US-Behörden Notebooks von USA-Reisenden durchsuchen und beschlagnahmen können. Auch ohne richterliche Anordnung können neben einer Beschlagnahme die auf den Computern gespeicherten Daten heruntergeladen und bei den US-Behörden gespeichert werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
In welchem Umfang (Einzel- und Gesamtdatenmenge) müssen von deutschen Unternehmen Daten an die US-Zollbehörden übermittelt werden, und um welche Daten handelt es sich?
Über welchen Zeitraum werden diese Daten gespeichert?
Welche Behörden haben Zugriff auf diese Daten?
Welche Daten, die deutsche und europäische Unternehmen an die US-Behörden übermitteln, stuft die Bundesregierung als „sensible Daten“ im Sinne des europäischen und internationalen Datenschutzrechts ein?
Wie geht die amerikanische Seite mit derart sensiblen Daten um?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, auf den Umgang mit sensiblen Daten Einfluss zu nehmen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Angemessenheit des Datenschutzniveaus in den USA im Hinblick auf die Möglichkeit, Daten auf der Grundlage des Freedom of Information Acts (FOIA) einzusehen?
Welche Ausnahmetatbestände von der Informationsfreiheit sieht der FOIA im Hinblick auf den Datenschutz vor?
Wie schützt die Bundesregierung deutsche Unternehmen vor einer kommerziellen Verwendung der Unternehmensdaten durch amerikanische Unternehmen?
Werden auch PNR-Daten vom FOIA erfasst?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, im Falle einer Erfassung von PNR-Daten durch den FOIA, PNR-Daten aus dem Anwendungsbereich des FOIA herauszunehmen?
Existieren bereits PNR-Daten, die nicht an die Öffentlichkeit gegeben werden dürfen, und welche Daten sind dies?
Durch welche Exekutivverordnung der US-Regierung wird gesichert, dass diese Daten nicht weitergegeben werden?
Inwieweit hat sich die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der EU/ USA-Verhandlungen zu dem Interimsabkommen über die Weitergabe von Fluggastdaten für einen umfassenden Geschäftsgeheimnisschutz eingesetzt?
Welche Schritte hat die Bundesregierung bislang unternommen, um auf US-Seite einen möglichst weitgehenden Schutz der geschäftlichen Daten zu erreichen?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Verkauf von Unternehmensdaten europäischer Unternehmen durch US-Unternehmen?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass die US-Zollbehörden ohne richterliche Anweisung private mobile Computer durchsuchen und beschlagnahmen können?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeiten der US-Zollbehörde, ohne richterliche Anweisung private mobile Computer zu durchsuchen und zu beschlagnahmen?
Sind der Bundesregierung konkrete Fälle bekannt, in denen mobile Computer von Privat- oder Geschäftsreisenden durchsucht oder beschlagnahmt wurden?
Besteht für das Vorgehen der US-Behörden eine rechtliche Grundlage?
Auf welcher Grundlage erfolgt eine Speicherung der Computerdaten durch die US-Behörden?
Welche Auswirkungen wirtschaftlicher und rechtlicher Art sieht die Bundesregierung in dem Zusammenspiel von Beschlagnahme-, Durchsuchungs- und Speicherungsrechten amerikanischer Behörden bei Computern und dem FOIA?
Gibt es Verhaltensempfehlungen seitens der Bundesregierung für USA-Reisende, um die Auswirkungen derartiger Kontrollen durch die US-Behörden (z. B. Missbrauch) möglichst gering zu halten?