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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Errichtung und Betrieb eines bundesweit einheitlichen digitalen Sprech- und Datenfunksystems für alle inländischen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (G-SIG: 16010172)

Evtl. Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk, Rolle der DB-Telematik beim Aufbau des BOS-Digitalfunkes, Größe des geplanten Netzes, vorgesehene Technik, Finanzierung des Projekts, Mitwirkung der Länder <p> </p>

Fraktion

FDP

Datum

09.02.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/47025. 01. 2006

Errichtung und Betrieb eines bundesweit einheitlichen digitalen Sprech- und Datenfunksystems für alle inländischen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben

der Abgeordneten Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Ernst Burgbacher, Gisela Piltz, Jörg van Essen, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Ulrike Flach, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Hans-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Rainer Stinner, Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Martin Zeil, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Am 30. Juni 2005 verabschiedete der Deutsche Bundestag mit der Mehrheit der rot-grünen Regierungskoalition den Entwurf für ein Gesetz zur Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). Mit dem Ziel der grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes rief der Bundesrat am 8. Juli 2005 den Vermittlungsausschuss an. Mit dem vorzeitigen Ende der Legislaturperiode unterliegt der Gesetzesentwurf der Diskontinuität. Damit wurde das Vorhaben, eine Bundesanstalt für den Digitalfunk zu errichten, vorerst gestoppt. Das Verfahren der Einführung des Digitalfunks liegt weiterhin beim Bundesministerium des Innern. Das Bundesministerium des Innern hatte die Realisierung des BOS-Digitalfunks in Form eines sogenannten Rumpfnetzes vorgeschlagen, das rund 50 Prozent der Fläche jedes Bundeslandes abdecken soll.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Wird die Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben künftig weiterhin als notwendig angesehen?

2

Welcher vertraglichen Ausgestaltung liegt die Vergabe des Netzbetriebs an die DB-Telematik zugrunde?

3

Welche Rolle spielt die DB-Telematik bei der Planung, beim Aufbau und Betrieb konkret, welche Referenzen kann die DB-Telematik aufweisen und wurden Alternativen zur DB-Telematik betrachtet?

4

Inwieweit wird seitens der DB-Telematik geplant, weitere Unternehmen als Subunternehmer einzubinden und in welchem Umfang?

5

Ist weiterhin geplant, zunächst ein Rumpfnetz aufzubauen, und was ist konkret unter einem Rumpfnetz zu verstehen?

6

Wie werden die 50 Prozent der Fläche eines jeden Bundeslandes definiert, und wer definiert die 50 Prozent der Fläche?

7

Welche Technik (GSM oder TETRA/TETRA-Pol) ist aus Sicht der Bundesregierung die beste, u. a. hinsichtlich flächendeckender Abdeckung, Sicherheit, Qualität?

8

Welche technischen Systeme werden in den EU-Nachbarstaaten genutzt?

9

Welcher Grad des Ausbaus des BOS-Digitalfunks existiert in den EU-Nachbarstaaten?

10

Ist gewährleistet, dass eine grenzüberschreitende Kommunikation zu den Nachbarstaaten, z. B. für den Fall der Nacheile, stehen wird?

11

Ist sichergestellt, dass die Kommunikation im Katastrophenfall mit den beteiligten Hilfsorganisationen und der in Amtshilfe nach Artikel 35 GG potenziell tätigen weiteren Bundes- und Landesbehörden gewährleistet ist?

12

Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung getroffen bzw. über welche denkt sie nach, um die nachhaltige Funktionsfähigkeit des einzuführenden BOS-Digitalfunks hinsichtlich des immer neusten Standes der Technik sicherzustellen, und welche Folgekosten werden für die (Weiter-) Entwicklung kalkuliert?

13

Ist aus Sicht der Bundesregierung gewährleistet, dass auf jeden Fall im Katastrophenfall die Funktionsfähigkeit der BOS-Digitalfunk aufrechterhalten bleibt, trotz z. B. Stromausfall?

14

Werden bei der Systementscheidung auch Risiken durch extreme Wetterlagen (z. B. jüngst das Schneechaos in Nordrhein-Westfalen – Ausfall des Leitungsnetzes) berücksichtigt?

15

Welche Vorkehrungen will die Bundesregierung treffen, um potenzielle Wartungen sicherzustellen und Ausfallzeiten auf das absolute Minimum zu reduzieren?

16

Wie ist die Finanzierung des Projekts aus Sicht der Bundesregierung vorgesehen?

17

Welche Budgets stehen mit welcher Höhe in welchen Jahren zur Verfügung? Gibt es eine langfristige Budgetplanung für die Fortentwicklung des Systems?

18

Werden die bereits bestehende Mitnutzung von Mobilfunknetzen und das sich daraus ergebende Einsparpotenzial weiter betrachtet?

19

Existieren Erfahrungen aus anderen EU-Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des BOS-Digitalfunks hinsichtlich der Einhaltung des Kostenrahmens/Preises unter Beibehaltung des (Ausschreibungs-)Umfangs?

20

Welche Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte stehen den Ländern bei der Netzplanung zu?

21

Welche Mitwirkungsrechte stehen ihnen bei Errichtung und Betrieb des Netzes zu?

22

In welchem Zeitrahmen soll ein flächendeckender Betrieb des BOS-Digitalfunks erreicht werden?

23

Wird im Zusammenhang mit der Realisierung des BOS-Digitalfunks auch über eine Überarbeitung der Leitstellenstruktur und -technik nachgedacht? Wenn ja, mit welchen Inhalten und in welchem Umfang?

Berlin, den 25. Januar 2006

Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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